Beschluss:

 

Der Rat stimmt der vorübergehenden Schließung des Jugendkulturcafés am Standort „VHS-Haus II“ sowie der beabsichtigten Teilschließung des Jugendfreizeitzentrums auf der Lüner Höhe zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, frühestmöglich, jedoch spätestens bis zum Herbst 2001, ein vertretbares Raumangebot – auch unter Nutzung privater Flächen – in zentraler Innenstadtlage zu suchen und zur Nutzung für die Angebote der offenen Jugendarbeit vorzubereiten.

 

Am Standort des Jugendfreizeitheimes Lüner Höhe sind Angebote der Kinderarbeit zu gewährleisten sowie die personellen Voraussetzungen für eine vernetzende stadtteilbezogene Sozialarbeit zu schaffen.

 

Frei verfügbare Raumkapazitäten im Jugendfreizeitzentrum Lüner Höhe sind für Gruppen- und Vereinsarbeit im Sinne und nach den Nutzungs­grundsätzen eines Bürgerhauses zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:       bei 20 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Frau Dyduch erinnerte zunächst an die Beratungen im Jugendhilfeaus­schuss, die auch zu der Änderung der Beschlussempfehlung geführt hätten. Die Gründe für die Schließung des Jugendkulturcafes am Standort des VHS-Gebäudes II seien bekannt. Neue Räumlichkeiten müssten ge­funden werden. Für die SPD-Fraktion sei es erklärter Wille, das Jugend­kulturcafe als städtische Einrichtung zu erhalten. Das JKC leiste gute Arbeit und sei als Baustein der städtischen Jugendarbeit nicht mehr weg­zudenken. In diesem Zusammenhang müsse auch die Situation des Ju­gendfreizeitzentrums Lüner Höhe unter Berücksichtigung der Erkennt­nisse aus der dortigen Arbeit und der Sozialraumanalyse gesehen werden. Die gesellschaftlichen Bedingungen hätten sich im Laufe der Jahre verändert und es somit notwendig gemacht, über weitere verbes­serte Formen der Arbeit auch an der Lüner Höhe nachzudenken. Dies habe zu der Überlegung geführt, einen Standort für das Jugendkulturcafe in zentraler Innenstadtlage zu suchen und zum anderen die Strukturen der Arbeit im Jugendfreizeitzentrum Lüner Höhe zu verändern. Die struk­turellen Veränderungen seien auch verbunden mit dem Ziel, neue soziale Fragen zu lösen. Frau Dyduch betonte seitens der SPD-Fraktion, dass die pädagogische Qualität der Arbeit, die im Jugendfreizeitzentrum Lüner Höhe geleistet werde, im Vordergrund stehe. Durch die konzeptionelle Umstrukturierung, verbunden mit dem räumlichen Wechsel des Jugend­kulturcafes, werde das Gesamtangebot verbessert. Neuen Entwicklungen und Erfordernissen, z.B. Straßensozialarbeit, Zielgruppenarbeit, soziale Beratungsangebote etc., werde Rechnung getragen. Entsprechende Dis­kussionen gebe es bereits seit Mitte der 90ziger Jahre. Durch die ange­dachte strukturelle Änderung gewinne das Angebot an der Lüner Höhe. Frau Dyduch führte weiter aus, dass mit der Änderung auch eine notwen­dige und schlüssige Vernetzung mit dem Jugendkulturcafe in personeller Hinsicht verbunden sei. Verbesserte Synergieeffekte ergäben sich nur durch die enge Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die konzeptionellen Änderungen sollen durch den Fachbereich Jugend und Soziales unter Mitarbeit der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer erarbeitet und inhaltlich durch den Jugendhilfeausschuss begleitet werden.

 

Im Jugendhilfeausschuss sei, informierte Frau Dyduch weiter, auch engagiert über die notwendige Schließung des Jugendkulturcafes und die Suche nach Räumlichkeiten an einem neuen Standort diskutiert worden. Da durch den Umzug mit einer Schließung von mehreren Monaten ge­rechnet werden müsse, habe der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, frühestmöglich, jedoch spätestens bis zum Herbst 2001 ein vertretbares Raumangebot zu suchen und zur Nutzung vorzubereiten. Die Verwaltung habe in der Sitzung deutliche Signale gegeben, dass versucht werde, möglichst schnell einen neuen Standort in zentraler Innenstadtlage zu finden. Eine kurzfristige Schließung des Jugendkulturcafes sei hin­nehmbar.

 

Abschließend unterstrich Frau Dyduch, dass sich die SPD-Fraktion deut­lich für eine städtische Jugendarbeit ausspreche. Für ihre Fraktion stehe das Jugendkulturcafe in anderer Trägerschaft nicht zur Diskussion. Es werde auf ein positives Mit- und Nebeneinander der verschiedenen Träger der offenen Jugendarbeit gesetzt. Der Jugendhilfeausschuss habe mehrheitlich dem Beschlussvorschlag und somit der formalen Schließung des Jugendkulturcafes und der Teilschließung des Jugendfreizeitzen­trums Lüner Höhe zugestimmt.

 

Frau Scharrenbach sah es als bedauerlich an, dass die freien Träger nicht einbezogen werden sollen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz wünsche ein partnerschaftliches Miteinander der öffentlichen und freien Träger. Es sei eindeutig, dass sich durch die Veränderung der Schulland­schaft auch Veränderungen in der offenen Jugendhilfe ergeben. Konsens bestehe sicherlich bei allen Fraktionen über die Aufgabe des Jugend­kulturcafes am jetzigen Standort. Der weitere Weg werde unterschiedlich gesehen. Die CDU-Fraktion könne sich durchaus vorstellen, Gespräche mit den freien Trägern, die Kirchen hätten sich bereits angeboten, aufzu­nehmen und über die organisatorische und räumliche Betreibung des Jugendkulturcafes zu beraten. Ferner könne sich ihre Fraktion, wie bereits beim Buxtorf-Haus in Südkamen geschehen, ein Personalsharing mit der Stadt Kamen vorstellen. Die CDU-Fraktion habe sich an der Abstimmung im Jugendhilfeausschuss nicht beteiligt, da sie erheblichen Beratungs- und Informationsbedarf gehabt habe. So sei aus der Beschlussvorlage nicht erkennbar, wie die Nutzung der privaten Flächen und die Umbau­maßnahme an der Lüner Höhe finanziert werden sollen. Nicht ange­sprochen sei ferner, warum eine Lösung mit den freien Trägern nicht in Betracht gezogen werde, wie das Sozialmanagement unter der Modera­tion der freien Träger, Vereine und Verbände aussehen und wohin die offene Jugendhilfe in Kamen eigentlich gehen solle.

 

Im CDU-Antrag sei ausführlich dargelegt worden, sagte Frau Scharren­bach weiter, welche Aufgaben der Jugendhilfeausschuss auf­grund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes habe. Ihres Wissens nach sei bisher noch nicht darüber diskutiert worden, ob z.B. zielgruppenorientierte Ange­bote oder andere Angebote gefahren werden sollen. Frau Scharrenbach erinnerte an die beschlossenen Sozialraumkonferenzen, die die Grund­lage für die Planung in der offenen Kinder- und Jugendhilfe sein sollten. Von daher wünsche die CDU-Faktion ein Gesamtkonzept für die offene Jugendarbeit in Kamen, das nicht auf das Jugendkulturcafe und das Jugendfeizeitzentrum Lüner Höhe beschränkt sein dürfe. Ihre Fraktion habe Probleme mit der Teilschließung des Jugendfreizeitzentrums im Hin­blick auf das Angebot der Kinderarbeit. Das Jugendfreizeitzentrum sollte so lange geöffnet bleiben, bis von Seiten der Verwaltung in Abstimmung mit den Sozialraumkonferenzen ein entsprechendes Konzept vorgelegt werde. Vor den Umbaumaßnahmen im Jugendfreizeitzentrum sollte mit den Vereinen und Verbänden zunächst der Bedarf ermittelt werden.

 

Frau Bucek erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Ihre Fraktion spreche sich gegen eine - auch übergangsweise - Schließung des Ju­gendkulturcafes aus. Es müsse ihrer Meinung nach mit Hilfe der Kirchen und freien Träger möglich sein, auch für den Übergang Räume zu finden. Entsprechende Signale habe es im Jugendhilfeausschuss bereits ge­geben. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sei die Teilschließung des Jugendfreizeitzentrums. Die Ablehnung erfolge aus ähnlichen Gründen, wie sie von Frau Scharrenbach dargelegt worden seien. Ihre Fraktion werde sich aber auch dem CDU-Antrag nicht anschließen, da sie sich deutlich dafür ausspreche, das Jugendkulturcafe in städtischer Träger­schaft zu belassen. Dies schließe eine Zusammenarbeit mit den freien Trägern und den Kirchen nicht aus. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN plädiere ebenfalls für ein Gesamtkonzept zur offenen Jugend­arbeit in fraktionsübergreifender Zusammenarbeit. Jedoch könne dies nicht erst bei Raumnot oder finanzieller Not erfolgen. Die Reihenfolge sei falsch. Erst müsse das Konzept vorliegen, bevor einschneidende Maß­nahmen beschlossen werden könnten.

 

Herr Plümpe vermisste im Beschlussvorschlag die Beteiligung der Betroffenen. Wie der Presse zu entnehmen gewesen sei, sei bisher mit den Nutzern des Jugendkulturcafes noch nicht über die Schließung gesprochen worden.

 

Zur Frage der Trägerschaft des Jugendkulturcafes erinnerte Frau Dyduch an die in den Jahren 1993 und 1994 auf Einladung der Verwaltung geführ­ten Gespräche, an der alle Beteiligten teilgenommen hätten. Die Jugend­lichen hätten eine neutrale, sprich städtische, Einrichtung ge­wünscht. Zu dem von Frau Scharrenbach angeführten Beispiel hinsichtlich des Perso­nalsharing im Buxtorf-Haus sagte Frau Dyduch, dass ein Vergleich auf­grund der unterschiedlichen Situation nicht möglich sei. In Südkamen werde ein punktuelles Angebot in Kooperation mit der Kirche gemacht. Ein Personalsharing mit der Stadt erfolge nicht.

 

Frau Dyduch stellte weiter fest, dass der Begriff “Teilschließung“ formal notwendig und nicht negativ besetzt sei. Dies werde bei der Vorstellung des Konzeptes noch deutlich werden.

 

Herr Bremmer erklärte, dass die F.D.P.-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen und dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zustimmen werde. Seine Fraktion sehe auch, dass das Jugendkulturcafe am Standort VHS-Haus II aufgegeben werden müsse. Gleichzeitig dürfe aber nicht das Jugendfreizeitzentrum betroffen sein. Die Maßnahme sollte bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes ausgesetzt werden. Zu einer um­fassenden Bedarfsanalyse sollten die Jugendlichen ihre Konzepte soweit wie möglich einbringen können, ohne von einem Träger bevormundet zu werden.

 

Als erster Schritt sollte ein Konzept erstellt werden, sagte Frau Scharren­bach, aus dem die Maßnahmen abzuleiten seien. Der vorgeschlagene Weg gehe in die falsche Richtung. Zur Einbindung der freien Träger ver­wies Frau Scharrenbach auf die Begründung des CDU-Antrages, aus der hervorgehe, dass die Gesamtverantwortung durch den öffentlichen Träger weiter wahrgenommen werden könne. In der Verwaltungsvorlage und der Antragsbegründung werde die Vernetzung der Arbeit angesprochen. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung , dass eine Jugendeinrichtung mit hauptamtlichen Mitarbeitern die beste Möglichkeit sei, im Sozialraum Ver­netzungen mit den Vereinen und Verbänden zu erreichen. Das Vorhaben, die Mitarbeiter des Jugendkulturcafes in das Jugendfreizeitzentrum mit einzubringen, könne so nicht funktionieren.

 

Herr Brinkmann stellte den zeitlichen Ablauf in Frage, da ohne Vorliegen des Konzeptes bereits Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

 

Herr Brüggemann stellte die aktuelle Sachlage noch einmal dar. Vor dem Hintergrund der sich neu entwickelnden Schullandschaft seien Beschlüsse gefasst worden, die dazu führten, das Jugendkulturcafe am Standort VHS-Haus II aufgeben zu müssen. Es sei zu prüfen gewesen, welche Nutzungen neben dem Schulbetrieb im VHS-Haus verbleiben können. Im Jugendhilfeausschuss sei deutlich gemacht worden, dass dem Jugendkulturcafe nur noch ein Raum zur Verfügung stehen könnte. Diese enorme Einschränkung sei faktisch unmöglich. Daneben seien weitere Nutzungskonflikte untersucht worden. Als vertretbar werde z.B. angesehen, das Frauencafe an dem Standort zu belassen.

 

Für das Jugendkulturcafe würden nun auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung Räumlichkeiten in zentraler Innenstadtlage gesucht. Den Jugendlichen solle hier die Möglichkeit gegeben werden, ihre Wünsche selbst zu formulieren. Bei diesem Weg stelle sich die Frage nach dem weiteren Einsatz des Personals. Im Jugendhilfeausschuss sei wiederholt eingetragen worden, dass ein Personalpool zur Steuerung besonderer Angebote gebildet werden sollte. Dieser Pool ermögliche mehr Flexibilität in der aktuellen Jugendarbeit und auch im Jugendfreizeitzentrum. Im Jugendfreizeitzentrum gebe es eine gute Beteiligung an den dort ge­machten Angeboten, aber auch eine starre Population im Hinblick auf neue Wege. Obwohl die Sozialraumkonferenz Kamen-Nord noch nicht abgeschlossen sei, zeichne sich als Ergebnis ab, an dieser Stelle ein Sozialmanagement, verbunden mit Streetworking, einführen zu müssen. Aufsuchende Sozialarbeit sei der richtige Weg.

 

Herr Brüggemann führte weiter aus, dass die Schließung des Jugend­kulturcafes und die Teilschließung des Jugendfreizeitzentrums Lüner Höhe aus formaler Notwendigkeit auf Vorschlag der Verwaltung und nicht auf Vorschlag einer Fraktion erfolgen solle. Die Verwaltung sei der Auffas­sung, dass aus formalen Gründen die entsprechenden Beschlüsse erfor­derlich seien. Es sei immer deutlich gemacht worden, dass die inhaltliche und konzeptionelle Beratung der bestehenden Angebote aller Jugend­freizeiteinrichtungen noch anstehe.

 

Aus den Ausführungen von Frau Bucek habe er verstanden, so Herr Brüggemann weiter, dass eine Mitwirkung ihrer Fraktion möglich sei, wenn es gelinge, zeitgleich ein neues Angebot für das Jugendkulturcafe zu machen. Das Erfordernis für einen räumlichen Wechsel werde von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auch gesehen. Das Angebot der ev. Kirche erstrecke sich aber nur auf ein vorübergehendes Gastverhältnis und sei kein dauerhaftes Angebot. Nach intensiven Gesprächen in den letzten Wochen könne heute mitgeteilt werden, dass die Verwaltung sehr zuversichtlich sei, rechtzeitig und vielleicht sogar übergangslos eine neue Fläche anbieten zu können. Zurzeit stünden konkret 2 Flächen zur Debatte. Die Mitarbeiter seien involviert und seien auch diejenigen, die diese Flächenangebote mit den von ihnen betreuten Jugendlichen zu besprechen hätten. Die Verwaltung hoffe sehr, bereits im Januar Ergeb­nisse vorstellen zu können.

 

Abschließend sagte Herr Brüggemann, dass die Beschlussvorlage in der Jugendarbeit richtungsweisend und auch von den freien Trägern im Jugendhilfeausschuss durch ihre Beiträge bestätigt worden sei.

 

Frau Lungenhausen verwies auf die Diskussion im Jugendhilfeaus­schuss. Dem Jugendhilfeausschuss habe die Beschlussvorlage der Ver­waltung und der Antrag der SPD-Fraktion vorgelegen. Jetzt werde von der CDU-Fraktion partnerschaftliches Verhalten eingefordert, den freien Trägern aber keine Möglichkeit gegeben, sich zum CDU-Antrag zu äußern. Im Jugendhilfeausschuss sei zudem deutlich geworden, dass das Jugendkulturcafe so schnell wie möglich weitergeführt werden solle.

 

Frau Bucek stellte nicht in Frage, dass sich die Verwaltung intensiv um neue Räumlichkeiten bemühe. Es mache für die Betroffenen aber einen Unterschied, ob der zeitgleiche Umzug lediglich zugesichert oder in den Beschluss aufgenommen werde. Ihre Fraktion könne auch nur dann zustimmen, wenn der Beschlussvorschlag entsprechend geändert werde.

 

Herr Brüggemann bat um Verständnis dafür, dass eine derartige Formu­lierung nur nach einem Vertragsabschluss vorgenommen werden könne. Der Verwaltung lägen vertragsreife Angebote vor. Es fehlte aber noch die Absprache mit den Jugendlichen. Außerdem sollte noch eine Vorstellung im Jugendhilfeausschuss erfolgen. In der heutigen Sitzung werde eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung benötigt, der ent­sprechend der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses geändert worden sei.

 

Die freien Träger hätten sich im Jugendhilfeausschuss durchaus ein­gebracht, sagte Frau Scharrenbach und wie von Herrn Brüggemann darge­legt, auch Fläche angeboten. Um das Jugendkulturcafe werde nicht ge­stritten. Es gehe lediglich um die Teilschließung des Jugendfreizeit­zentrums.

 

Frau Schneider bezweifelte nicht, dass seitens der Verwaltung daran gearbeitet werde, für das Jugendkulturcafe eine Lösung zu finden. Da diese Lösung aber noch nicht gefunden sei und selbst für eine Über­gangszeit nicht vorliege, könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Außerdem bleibe das Problem der Teilschließung des Jugendfreizeitzentrums.

 

Bezüglich des Jugendkulturcafes bestehe eigentlich Konsens, stellte Herr Hasler fest. Für ihn stelle sich daher die Frage, ob es nicht möglich sei, den Vorgang zu trennen. Es könne ein Beschluss gefasst werden, das Jugendkulturcafe vorübergehend zu schließen und so schnell wie möglich an einem anderen Standort wieder zu eröffnen. Bezüglich der konzep­tionellen Arbeit sollte eine Zurückverweisung an den Jugendhilfeaus­schuss erfolgen. Ohne Vorlage eines Gesamtkonzeptes, das mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet werden sollte und im Jugendhilfeaus­schuss zu beraten sei, sollte keine Teilschließung des Jugendfreizeit­zentrums erfolgen. Für ihn sei nicht erkennbar, warum ein über Jahre bestehendes Konzept so schnell geändert werden müsse.

 

Herr Erdtmann ließ sodann über den laut Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.