Sitzung: 10.11.2022 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 114/2022
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Der Rat der Stadt
Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt für das
Jahr 2023 zur Kenntnis und befürwortet diese.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Herr Heidler sagte, er sehe große Herausforderungen in der kommunalen Investitionsschwierigkeit sowie bei der grundlegenden kommunalen Finanzierung.
Die Bürgermeisterin informierte, dass der Kreis sowie der LWL verpflichtet seien, die Coronaschäden zu bilanzieren. Der LWL sei dieser Aufforderung noch nicht nachgekommen.
Herr Tost ergänzte, dass durch die Nichtbilanzierung des LWL die Beträge auf die Kommune umgelegt worden seien. Das Land müsse demnach den LWL auffordern, die Schäden zu bilanzieren. Dazu sei der LWL gesetzlich verpflichtet.
Herr Grosch begrüßte die Stellungnahme der Bürgermeisterin. Auch er forderte eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen. Gerade Kommunen mit hohen sozialen Ausgaben seien sehr stark belastet.