Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaus­halt für das Jahr 2023 zur Kenntnis und befürwortet diese.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Herr Heidler sagte, er sehe große Herausforderungen in der kommunalen Investiti­onsschwierigkeit sowie bei der grundlegenden kommunalen Finanzierung.

 

Die Bürgermeisterin informierte, dass der Kreis sowie der LWL verpflichtet seien, die Coronaschäden zu bilanzieren. Der LWL sei dieser Auffor­derung noch nicht nachgekommen.

 

Herr Tost ergänzte, dass durch die Nichtbilanzierung des LWL die Beträge auf die Kommune umgelegt worden seien. Das Land müsse demnach den LWL auffordern, die Schäden zu bilanzieren. Dazu sei der LWL gesetzlich verpflichtet.

 

Herr Grosch begrüßte die Stellungnahme der Bürgermeisterin. Auch er forderte eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen. Gerade Kommu­nen mit hohen sozialen Ausgaben seien sehr stark belastet.