Herr Kissing begrüßte zunächst Herrn Schauz Ellsiepen von dem Planungsbüro STADTGUUT und erteilte ihm das Wort.

 

Herr Schauz Ellsiepen bedankte sich für die Einladung und stellte sich zunächst vor. Im Anschluss berichtete Herr Schauz Ellsiepen über die bereits stattgefundenen Ortsbegehungen in den jeweiligen Stadtteilen. Hierbei hob Herr Schauz Ellsiepen die Arbeit und das breite Wissen der Ortsteilpfleger hervor. Zudem werde Ende November eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden (s. Präsentation). Wünschenswert sei eine rege Beteiligung aus der Bürgerschafft.

 

Herr Kissing bedankte sich bei Herrn Schauz Ellsiepen für den ausführlichen Vortrag.

 

Der aktuelle Abseitsstand des Denkmalpflegeplans werde den Fraktionen zur Verfügung gestellt, ergänzte Herr Dr. Liedtke.

 

Alsdann bedankte sich Herr Kasperidus für die Präsentation. Anschließend erkundigte er sich, ob der Denkmalpflegeplan eine rechtliche Bindewirkung entfalten würde.

 

Der Denkmalpflegeplan stelle die Grundlage für weitere Maßnahmen dar, erklärte Herr Schauz Ellsiepen. Dies könne beispielsweise der Erlass einer Denkmalbereichssatzung sein. Des Weiteren führte Herr Schauz Ellsiepen aus, dass in Abstimmung mit dem LWL zusätzlich eine Liste über bis zu 80 Objekten erhaltenswerter Bausubstanz im Stadtgebiet erstellt werde.

 

Herr Kobus erkundigte sich zum einen nach der Definition eines Bodendenkmals und zum anderen nach der rechtlichen Einordnung einer erhaltenswerten Bausubstanz bei Herrn Schauz Ellsiepen.

 

Es handele sich bei Bodendenkmälern um meist landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen die Reste frühgeschichtlicher Siedlungsbereiche gefunden wurden, erklärte Herr Schauz Ellsiepen. Des Weiteren führte er aus, dass der LWL zwischen einem Baudenkmal und erhaltenswerter Bausubstanz unterscheide. Der Begriff „erhaltenswerte Bausubstanz“ sei nicht so hoch angesiedelt wie das „Denkmal“, da der Schutzstatus Denkmal durch verschiedene weitergehende Faktoren begründet werden müsse, dies aber auch zu einem umfassenden Schutz der Bausubstanz führe.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich, weshalb die Liste 80 Objekte umfassen würde.

 

Herr Schauz Ellsiepen antwortete, dass die Anzahl von 80 Objekten aus dem Angebot hervorgehe. Eine Ortsbegehung mit dem LWL deutete bereits daraufhin, dass die maximale Anzahl von 80 Objekten nicht ausreichen könnte. Daher sei es notwendig aus städtebaulichen Gründen zu argumentieren, um die Anzahl einhalten zu können und die Liste überschaubar zu halten. Denkbar sei allerdings eine interne Liste mit weiteren Objekten zu erarbeiten.

 

Herr Sude erkundigte sich, wann mit der Fertigstellung des Denkmalpflegeplans zu rechnen sei. Zudem zeigte er sich irritiert, dass das Heerener Holz nicht als Kulturlandschaft aufgeführt sei.

Es sei geplant die vorbereitenden Untersuchungen zum Denkmalpflegeplan bis Mitte 2023 abzuschließen. Die vorbereitenden Untersuchungen würden die Basis für ein zu einem späteren Zeitpunkt zu erarbeitendes Planungs- und Handlungskonzept darstellen, entgegnete Herr Schauz Ellsiepen. Hierfür sei allerdings noch nicht die Ausschreibung erfolgt. Die abgebildete Karte sei vom LWL herausgebracht. Herr Dörlemann/ die untere Denkmalbehörde hatte auch bereits das Fehlen des Heerener Holzes auf der Karte angemerkt, ergänzte Herr Schauz Ellsiepen.

 

Herr Stoltefuß kritisierte den Nutzen sowie die späte Erarbeitung des Denkmalpflegeplans.

 

Herr Kissing entgegnete, dass die Stadt Kamen die zweite Stadt in NRW sei, welche das Instrument nutzen würde. Zudem bestehe nun die Möglichkeit sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung im November in die Planung einzubringen.