Es meldete sich Herr Will, wohnhaft in der August-Bebel-Straße 4, zu Wort. Herr Will erkundigte sich nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten im Plangebiet Nr. 77 Ka – „Lünener Straße/ Töddinghauser Straße“. Zudem sei seitens der Bewohnerschaft eine Beteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gewünscht.

 

Das Bauleitplanverfahren sei noch nicht weit genug voran geschritten, um eine abschließende Aussage zu tätigen. Der Verwaltung sei derzeit auch 48 geplante Wohneinheiten bekannt, dieser Stand könne sich allerdings im weiteren Verlauf des Verfahrens ändern, antwortete Herr Dr. Liedtke. Das Bauleitplanverfahren sehe eine formelle frühzeitige Beteiligung und anschließend eine Offenlage vor, im Rahmen dessen die Bürger die Möglichkeit haben sich in den Planungsprozess einzubringen.

 

Herr Hülshof, wohnhaft in der von-Moltke-Straße 2, erkundigte sich nach dem aktuellen Stand des o.g. Bauleitplanverfahrens.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass der Verwaltung keine neue Planung seitens der Vonovia vorliegen würde.

 

Herr Kissing entgegnete, dass der zeitliche Verlauf des Planverfahrens vor allem von der Vonovia abhängig sei.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass jedoch nicht die Vonovia, sondern der Rat der Stadt Kamen abschließend die Planung zu beschließen habe.

 

Anschließend erkundigte sich Herr Höhn, wohnhaft in der August-Bebel-Straße 1, ob im Rahmen des beschleunigten Verfahrens eine frühzeitige Beteiligung möglich sei.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass eine frühzeitige Beteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens möglich sei.

 

Ergänzend fügte Herr Breuer hinzu, dass zwar die Möglichkeit bestehen würde im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB auf die frühzeitige Beteiligung zu verzichten. Hiervon habe die Verwaltung der Stadt Kamen aber bisher keinen Gebrauch gemacht. Ein Verzicht sei auch bei diesem Planvorhaben nicht vorgesehen.

 

Frau Woesmann, wohnhaft in der Stegerwaldstraße 7, erkundigte sich, ob der Verwaltung bereits ein Verkehrsgutachten für das Bauleitplanverfahren Nr. 77 Ka – „Lünener Straße/ Töddinghauser Straße“ vorliegen würde.

 

Dies verneinte Herr Dr. Liedtke.

 

Herr Schulz, wohnhaft in der Von-Bodelschwingh-Straße 9, berichtete dass ihm beim Kauf seiner Immobilie, im Jahr 2018, versichert wurde, dass auf dem jetzigen Plangebiet nur Einfamilienhäuser zugelassen seien.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass im Jahr 1982 der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 11 Ka – „Lünener Straße/ Töddinghauser Straße“ gefasst worden sei. Allerdings wurde die Planung seither nicht weiter verfolgt.

 

Herr Kempa, wohnhaft in der August-Bebel-Straße Nr. 2, befürchtete in Folge der Realisierung der Planung an der Lünener Straße/ Töddinghauser Straße einen Schattenwurf auf seinem Grundstück, welche seine Photovoltaikanlage beeinträchtigen könnte.

 

Da die abschließende Planung bisher noch nicht feststehen würde, sei die Befürchtung derzeit nicht angebracht entgegnete Herr Dr. Liedtke.

 

Herr Kissing erläuterte, dass der Rat der Stadt Kamen unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage Bauleitpläne beschließen würde.