Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die von ihm entsandten Mitglieder der GSW Gesell­schafterversammlung nachfolgende Beschlüsse in Anlehnung an die Empfehlung des Auf­sichtsrates der GSW vom 12.09.2022 zu fassen:

 

1.1.  Die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG („TEP“) weitet den Unternehmensgegen­stand ihrer Projektentwicklungsaktivitäten erneuerbarer Energieanlagen auf Österreich aus. § 2 und die Anlage 9.5 des Gesellschaftsvertrags der TEP wir gemäß dem als An­lage 1 beigefügten Entwurfs angepasst.

 

1.2.  Die TEP gründet die Trianel Energieprojekte AT GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 2 bei-gefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag und beteiligt sich hieran als alleiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 3.000.000,- Euro.

 

1.3.  Die TEP AT gründet die TEP AT Projektverwaltungs GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT V“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 3 bei­gefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag und beteiligt sich hieran als al­leiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000,- Euro.

 

1.4.  Die TEP AT gründet oder erwirbt künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Reali­sierung von Projekten, sofern das Projekt die Grundvoraussetzungen gemäß Anlage 9.5 zum Gesellschaftsvertrag der TEP (Anlage 1) sowie Anlage 8.2 zum Gesellschaftsvertrag der TEP AT (Anlage 2) und die Investitionskriterien des durch den Aufsichtsrat der Trianel festgestellten Investitionsrahmens erfüllt oder im Einzelfall durch den Aufsichtsrat der Trianel freigegeben wurde.

 

 Entsprechendes gilt für die Veräußerung von Projekten oder Beteiligungsgesellschaften.

 

1.5.  Die TEP AT ist zum Abschluss sämtlicher Verträge berechtigt, die im Rahmen der Gründung dieser Gesellschaften bzw. der Beteiligung an den Gesellschaften erforderlich sind und werden. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzu­nehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind, insbesondere in der Ge­sellschafterversammlung der TEP die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

 

2.    Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorstehenden Be­schlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.

 

3.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen