Beschluss:

 

Die Vertreter des Rates der Stadt Kamen werden gem. § 12 Nr. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend angeführt abzustimmen:

 

1.      Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.1999 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

2.      Der Lagebericht wird genehmigt.

3.      Der verbleibende Verlustausgleichsbetrag in Höhe von 79.273,82 DM wird als Forderung in das neue Geschäftsjahr vorgetragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hupe wies darauf hin, dass der ausgewiesene Fehlbetrag den im Wirtschaftsplan kalkulierten Betrag übersteige. Der Fehlbetrag errechne sich aus der geschäftsinternen Übernahme der Gastronomie und werde von der Gesellschaft selbst finanziert. Die Stadt Kamen werde nur in Höhe des laut Wirtschaftsplan kalkulierten Betrages belastet. Die Situa­tion stelle sich insgesamt so dar, dass die Wirtschaftsplandaten erfüllt worden sind.