Sitzung: 07.12.2000 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 261/2000
Beschluss:
Die Vertreter des Rates der Stadt Kamen werden gem. § 12 Nr. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend angeführt abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.1999 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der verbleibende Verlustausgleichsbetrag in Höhe von 79.273,82 DM wird als Forderung in das neue Geschäftsjahr vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Hupe wies darauf hin, dass der ausgewiesene Fehlbetrag den im Wirtschaftsplan kalkulierten Betrag übersteige. Der Fehlbetrag errechne sich aus der geschäftsinternen Übernahme der Gastronomie und werde von der Gesellschaft selbst finanziert. Die Stadt Kamen werde nur in Höhe des laut Wirtschaftsplan kalkulierten Betrages belastet. Die Situation stelle sich insgesamt so dar, dass die Wirtschaftsplandaten erfüllt worden sind.