Sitzung: 10.11.2022 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 097/2022
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 93.898,00 € im Produkt 21.02.01.523600-0513 – Aufwendungen für die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung für die Beschaffung von CO2-Messgeräten für die Kamener Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen