Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 93.898,00 € im Produkt 21.02.01.523600-0513 – Aufwendungen für die Unterhaltung der Betriebs- und Ge­schäfts­ausstattung für die Beschaffung von CO2-Messgeräten für die Kamener Schulen und Kindertageseinrichtungen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen