Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte " Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Fried­hofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Kalkulation der Gebührensätze.

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 

 

Herr Erdtmann übergab den Vorsitz an Herrn Stahlhut.


Herr Hasler sah die Änderung des Kommunalabgabengesetzes sowohl für den Gebührenzahler als auch für die Stadt als positiv an. Der Gesetz­geber habe aber insofern unterschieden als Überschüsse zurückgegeben werden müssen, während Unterdeckungen fortgeschrieben werden sollen. Die Soll-Bestimmung könne auch als Kann-Bestimmung ausgelegt werden. Die Unterdeckung aus dem Jahre 1999 sei nun in die Kalkulation für 2001 eingeflossen. Dies widerspreche nach Auffassung der CDU-Fraktion dem Sinn und Zweck des Kommunalabgabengesetzes. Der über­wiegende Teil der Gebührenhaushalte habe einen gleichen Nutzerkreis, der auch gleichermaßen be- oder entlastet werden könne. Von der Mög­lichkeit, die Unterdeckung fortzuschreiben, sollte bei dieser Gebühr kein Gebrauch gemacht werden. Zum Einen habe die Stadt Kamen schon seit Jahren den Aspekt des öffentlichen Grüns nicht mehr berücksichtigt. Seine Fraktion sehe den entscheidenden Grund aber in der Gebühren­gerechtigkeit. So sollte den Hinterbliebenen im kommenden Jahr nicht zugemutet werden, Unterdeckungen aus dem Jahr 1999 zu übernehmen. Die Gebühren seien zudem ganz neu kalkuliert worden mit ganz neuen Kostenzuordnungen. Die Unterdeckung sollte in diesem Fall nachträglich dem öffentlichen Grün zugeordnet werden.

 

Die Problematik in diesem Bereich, so Herr Hasler weiter, betreffe auch die Kostenseite. Die CDU-Fraktion habe bereits seit Jahren die Einfüh­rung einer betriebswirtschaftlichen Rechnung beim Baubetriebshof gefor­dert. Hierdurch würde auch ein Vergleich mit privaten Anbietern möglich. Ohne dem Baubetriebshof Aufgaben entziehen zu wollen, sollte dennoch zur Optimierung eine Stärken- und Schwächenanalyse vorgenommen werden. Herr Hasler regte an, mit Blick auf die Zukunft darüber nachzu­denken, inwieweit es auch in Kamen möglich sein könnte, Friedhöfe in eine private Trägerschaft zu geben.

 

Herr Hupe führte aus, dass nach der rechtlichen Bewertung der Begriff “soll“ als Muss-Bestimmung auszulegen sei. Eine Nichtweitergabe der Unterdeckung sei nicht über die Gebührenkalkulation, sondern nur über freiwillige Leistungen möglich und schon allein im Hinblick auf die be­kannten Haushaltseckdaten schwierig. Die SPD-Fraktion sei ferner der Auffassung, dass die Versicherungssituation der Hinterbliebenen es im Regelfall ermögliche, die Gebühren nach dem Kalkulationsergebnis unter Einbeziehung der Unterdeckung zu tragen. Es werde anerkannt, dass der Kreis der Betroffenen in diesem Kalkulationsrahmen im Vergleich zu anderen Gebührenarten ein anderer ist, dennoch sollte kein Präzedenzfall geschaffen werden. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Abschließend wies Herr Hupe darauf hin, dass der Personal­kostenanteil des Baubetriebshofes gesunken sei.

 

Herr Baudrexl machte deutlich, dass die Personalkosten in den Gebüh­renhaushalten insgesamt gesenkt worden seien. Bezogen auf den Arbei­terbereich des Baubetriebshofes betrage die Senkung 42.500,-- DM.

 

Wenn in diesem Einzelfall aus Gründen der Pietät auf die Fortschreibung der Unterdeckung verzichtet werde, so Herr Baudrexl weiter, sei die Gleichbehandlung aller Gebührenhaushalte nicht mehr gegeben. Bei der Einbringung des Haushaltes habe er zudem erklärt, dass eine Chance bestehe, aus der Haushaltssicherung herauszukommen, eine endgültige Entscheidung aber noch ausstehe. Die Handlungsempfehlungen des Innenministers zur Prüfung von Haushaltssicherungskonzepten erwähnten ganz eindeutig, dass darauf zu achten sei, in den Gebühren­haushalten keine Unterdeckungen entstehen zu lassen. Zum Sinn und Zweck des Kommunalabgabengesetzes stellte Herr Baudrexl weiter fest, dass mit der Änderung gerade die Weitergabe von Überschüssen und die Fortschreibung von Unterdeckungen bezweckt worden sei. Daraus ergebe sich auch, dass nicht mehr so knapp kalkuliert werden müsse, da Unterdeckungen in weitere Haushaltsjahre fortgeschrieben werden müssen. Bei Überschüssen profitierten unter Umständen auch Gebühren­zahler, die vorher nicht belastet worden seien. Herr Baudrexl verwies auf den einschlägigen Kommentar zum KAG.

 

Herr Bremmer begrüßte seitens der F.D.P.-Fraktion die Umstrukturierung der Gebührensatzung und die neue Kostenzuordnung. Seine Fraktion schließe sich aber den Bedenken der CDU-Fraktion an und vertrete eben­falls die Auffassung, dass aufgrund der besonderen Situation die Unter­deckung aus dem Jahre 1999 aus der Kalkulation herausgenommen werden sollte.