Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte "Siebte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Kalkulation der Gebührensätze.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Madeja stellte fest, dass die Gebührenerhöhung mittelbar über die Krankenkassenbeiträge an ihre Versicherten weitergegeben werde. Über das bei der Einbringung des Stellenplanes vorgelegte Konzept gelinge es vielleicht, auf die Gebühren Einfluss zu nehmen. Die SPD-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Das Bemühen um die Gebührensenkung sei erkennbar, sagte Herr Hasler. Es sei bekannt, dass sich die Kalkulationsmodalitäten geändert haben. Das Konzept zum Feuer- und Rettungsdienst werde zu gegebener Zeit angesprochen. Herr Hasler fragte, ob inzwischen die Einigung mit den Krankenkassen erfolgt sei.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass die Krankenkassen nach den gesetzlichen Vorschriften umfassend zu beteiligen sind. Dies sei erfolgt. In intensiven Gesprächen sei jede einzelne Position der Kalkulation qualifiziert disku­tiert und als schlüssig bewertet worden. Ebenso sei die neue Struktur positiv gesehen worden. Die Krankenkassen würden jedoch hinsichtlich der Fehleinsätze eine andere Rechtsauffassung vertreten. Danach dürften die Kosten der Fehleinsätze nicht in die Kalkulation einfließen. Obwohl von Seiten der Verwaltung auf das einschlägige Recht in Nordrhein-West­falen hingewiesen worden sei, nähmen die Krankenkassen auf ein Urteil Bezug, das sich auf ein anderes Landesrecht stütze. Auch wenn diese Rechtsfrage strittig bliebe, könne über die Satzung beschlossen werde. Seiner Auffassung nach sehe es anders aus, wenn die Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit anzweifelten.

 

Seine Fraktion habe nur Sorge, so Herr Hasler, dass die Stadt in einem Rechtsstreit unterliegen und es zu einer Unterdeckung kommen könne. Wenn dies nicht der Fall ist, werde sie bedenkenlos zustimmen.