Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Tagesordnungspunkte A. 7, 20 und 21 wurden zusammen beraten.

 

Herr Brüggemann bat zunächst zum Tagesordnungspunkt A. 21 um Korrektur des Datums in der Projektvereinbarung (Seite 5). Das Datum für den Vertragsbeginn müsse richtig 01.04.2001 lauten, da einige Arbeiten bereits vor Beginn der Vegetationsphase durchgeführt werden sollen.

 

Herr Madeja stellte erfreut fest, dass die Kosten für die Abfallentsorgung sinken werden. Die Senkung betrage bei der Restmüllentsorgung 1 % und beim Biomüll mehr als 8 %. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt, wo andere Gebühren stiegen, mehr als erfreulich. Zudem gelinge dies auch, obwohl durch das Projekt “Saubere Stadt Kamen“ Mehrkosten entstünden. Die Bürgerinnen und Bürger wünschten aber eine Lösung dieses Problems. Die Verwaltung habe ein breit angelegtes und anspruchsvolles Konzept vorgelegt, das voraussichtlich auch die Zustimmung aller Fraktionen erhalten werde. Die SPD-Fraktion hoffe, dass sich die ehrgeizigen Ziele auch verwirklichen ließen. Insbesondere hoffe sie, dass eine deutlich verbesserte Sauberkeit auch zu mehr Verantwortlichkeit im Umgang mit dem eigenen Müll führe. Herr Madeja verzichtete darauf, auf die einzelnen Maßnahmen einzugehen, da diese in der Beschlussvorlage und auch in der Presse bereits ausführlich dargestellt worden seien. Mit der Be­schlussvorlage sei dem Antrag der CDU-Fraktion ebenso wie dem Schrei­ben der SPD-Fraktion an den Bürgermeister Genüge getan worden. Das von der Verwaltung eingebrachte Konzept sei weder von CDU-Fraktion entwickelt noch von der SPD-Fraktion angemahnt worden. Von allen Fraktionen sei eine Verbesserung der Situation gewünscht worden. Die Verwaltung habe daraufhin ein ganz neues System entwickelt.

 

Zur Haltung des Personalrates führte Herr Madeja weiter aus, dass die SPD-Fraktion den Einsatz des Personalrates verstehe und würdige. Die unterschiedliche Bewertung in der Frage der Mitbestimmung sei aber zwischen dem Personalrat und der Verwaltungsleitung zu klären. Der Rat habe über das Konzept zu beraten und zu beschließen. Für die SPD-Fraktion sei das Konzept schlüssig und finde daher ihre Zustimmung. Die Sorgen des Personalrates seien ihrer Auffassung nach unbegründet, da es keine Kündigungen beim Baubetriebshof geben werde. Die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter würden auch weiterhin mit wichtigen Aufgaben im Interesse der Stadt beschäftigt. Herr Madeja betonte abschließend, dass es mit der SPD-Fraktion keine betriebsbedingten Kündigungen geben werde. Diese Zusicherung gelte nicht nur für den Baubetriebshof, sondern für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt.

 

Frau Schneider stellte fest, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN keine Einwände gegen die Änderung der Gebührensatzung und das Kon­zept “Saubere Stadt Kamen“ habe. Ihre Fraktion kritisiere allerdings die Form, wie in der Frage der Mitbestimmung mit dem Personalrat umge­gangen werde. Frau Schneider bat hierzu um Stellungnahme der Verwal­tungsleitung.

 

Herr Baudrexl machte zunächst deutlich, dass Frau Schneider eine Unterstellung geäußert habe. Er halte es auch für unangemessen, die Fragen der Zusammenarbeit zwischen der Personalverwaltung und dem Personalrat im Rat zu diskutieren. Zudem habe der Personalrat an dieser Stelle auch nicht die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Die Fragen sollten im Innenverhältnis geklärt werden. Fakt sei, dass der Personalrat in seiner letzten Sitzung der Maßnahme nicht zugestimmt habe.

 

An welcher Stelle die Klärung erfolge, sei für ihre Fraktion nicht von Bedeutung, entgegnete Frau Schneider. Da der Personalrat der Maß­nahme aber nicht zustimme, sei es für ihre Fraktion schwierig zu ent­scheiden, ob sie der Maßnahme zustimmen könne.

 

Die Ablehnung durch den Personalrat sei in erster Linie in der Sorge begründet, dass es sich um einen Einstieg in die Privatisierung handeln könnte und möglicherweise Arbeitsplätze verloren gingen, erläuterte Herr Baudrexl. Es sei also ein inhaltliches Problem. Bei der von Frau Schneider erbetenen Stellungnahme durch die Verwaltungsleitung gehe es aber um Fragen über die Zusammenarbeit mit dem Personalrat, die im Innenverhältnis erörtert werden sollten.

 

Herr Hasler bezog sich auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 27.10.1999 und stellte fest, dass es Übereinstimmungen mit dem Konzept “Saubere Stadt Kamen“ gebe. Der Grundgedanke sei unterstützt worden von 1000 Kamenern bzw. Besuchern der Stadt. Die CDU-Fraktion könne das Kon­zept der Verwaltung im Prinzip uneingeschränkt mittragen, da sie sich mit ihren Forderungen und Überlegungen in fast allen Punkten wiederfinde. Lediglich in dem Punkt, wo es um die wirksame Kontrolle gehe, finde sie sich nicht ganz wieder. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass wie in anderen Städten auch, ein Bußgeldkatalog erstellt werden sollte. Zum Thema der blauen Tonne schließe sie sich der Beurteilung der Verwal­tung an, die Problematik noch zurückzustellen. Bei einer erneuten Aus­schreibung sollte die Alternative aber mit berücksichtigt werden. Zum Vertrag führte Herr Hasler aus, dass seine Fraktion die vorrangige Berücksichtigung von Kamener Sozialhilfeempfänger begrüße. Die CDU-Fraktion werde den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten A. 7 und 21 zustimmen. Zum Tagesordnungspunkt A. 20 bat Herr Hasler um getrennte Abstimmung zu den Absätzen 1 und 2 des Beschlussvor­schlages.

 

Herr Behrens führte aus, dass über das Konzept und den Antrag nur unter der Voraussetzung diskutiert werden könne, weil sich die Gebühren im Bereich Abfall positiv entwickelten. Diese Entwicklung ermögliche erst, in die Aktion “Saubere Stadt“ zu investieren ohne den Bürger zusätzlich zu belasten. In der Vergangenheit sei doch immer wieder festgestellt worden, dass z.B. die Verunreinigung der Containerstandorte eine beson­dere Belastung für den Baubetriebshof bedeute. Mit der GWA habe man einen erfahrenen Partner gefunden, der die erforderliche Fachkompetenz einbringe. Positiv sei auch, dass das Projekt Arbeit statt Sozialhilfe unter­stützt werde. Die SPD-Fraktion nehme die Ängste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst. Hier bestehe aber Handlungsbedarf über die Kapazitäten des Baubetriebshofes hinaus.

 

Der SPD-Fraktion sei wichtig festzustellen, dass sie sich an dem ord­nungspolitischen Ansatz des CDU-Antrages bewusst und ausdrücklich nicht beteilige, betonte Herr Hupe. Die Beschlussvorlage weiche in diesem Punkt deutlich von der Forderung der CDU-Fraktion ab, während sie in den anderen Punkten weit über den Antrag hinausgehe. Seiner Fraktion sei wichtig, dass eine Änderung mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werde.

 

Herr Hupe beantragte für seine Fraktion den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

“Es ist nachhaltig eine geeignete Fläche zu suchen, auf der für das west­liche Stadtgebiet ein Wertstoffhof eingerichtet werden kann.“

Diese Forderung bestehe seitens der SPD Methler schon seit mehr als 3 Jahren.

 

Herr Kühnapfel pflichtete den Ausführungen von Herrn Behrens, insbe­sondere in bezug auf den Baubetriebshof, bei. Bei der Diskussion um die Problematik Abfall sei der wesentliche Punkt, die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und zu fördern. Wenn zu­künftig jedoch alles gereinigt werde, könne sich dies auf einige auch gegenteilig auswirken. Die Eigenverantwortlichkeit könne aber zukünftig vielleicht auch dadurch gestärkt werden, dass sich z.B. eine sauberere Mülltrennung positiv auf die Gebühren auswirke.

 

Zum ordnungspolitischen Ansatz führte Herr Ebbinghaus als Beispiel an, dass der Ansatz für den ruhenden Verkehr früher 300.000,-- DM betragen habe. Dieser Ansatz werde nur dadurch nicht mehr erreicht, weil durch Personalreduzierung weniger kontrolliert werde und nicht, weil sich das Verhalten der Autofahrer verbessert habe. Ohne Kontrolle werde sich das Bewusstsein auch im Bereich der Verunreinigungen kaum verändern.

 

Auf die Personalsituation des Baubetriebshofes eingehend sagte Herr Ebbinghaus weiter, dass die CDU-Fraktion nach Vorstellung des Kon­zeptes “Saubere Stadt Kamen“ durch Herrn Baudrexl in der Fraktions­klausur davon überzeugt sei, dass es keine Kündigungen beim Bau­betriebshof geben werde.

 

Herr Hasler erwiderte auf die Ausführungen von Herrn Hupe, dass für die CDU-Fraktion nur ihr Antrag, der von vielen Unterschriften gestützt sei, und das Ergebnis relevant seien. Die CDU-Fraktion sei sehr wohl der Meinung, dass neben dem Schaffen von Voraussetzungen und der Beseitigung von Verunreinigungen auch Verstöße geahndet werden müssen. Das gemeinsame Bestreben müsse sein, durch möglichst viele geeignete Aktionen den Gebührenblock konstant zu halten. Dies gehe nur, wenn begleitend eine Kontrolle stattfinde.

 

Für die F.D.P.-Fraktion erklärte Herr Bremmer, dass seine Fraktion der Änderung der Gebührensatzung zustimmen werde. Das Projekt “Saubere Stadt Kamen“ werde begrüßt. In ca. 1 ½ Jahren solle eine Bewertung des Projektes hinsichtlich der Kostenentwicklung und auch in Bezug auf das Problembewusstsein der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen werden. Die F.D.P.-Fraktion befürchte auch, dass sich hier eine Nachlässigkeit einstellen könne, wenn andere Personen aufräumten. Der jährliche Auf­räumtag sollte daher beibehalten werden. Seine Fraktion schlage auch vor, eine kreisweite Absprache zu den Wertstoffhöfen zu treffen. Dies könne in die Bürgermeisterkonferenz eingetragen werden. Ernst nehme seine Fraktion auch die durch den Personalrat geäußerten Sorgen der Beschäftigten. Mit der Verwaltungsleitung sei daher auch schon Rück­sprache genommen worden. Seine Fraktion gehe davon aus, dass eine Einigung, die den Interessen der Beschäftigten entsprechen wird, gefunden werde.

 

Frau Jacobsmeier fragte an, ob auch die Reinigung von Spielplätzen inbegriffen sei und hier insbesondere die Beseitigung der Verunreinigung durch Hunde.

 

Soweit es um die Vermüllung gehe, sei die Reinigung von Spielplätzen ausdrücklich einbezogen, antwortete Herr Brüggemann. Nicht dazu gehörten die Pflanz- und Pflegearbeiten.

 

Herr Nieme hielt die getrennte Abstimmung über den Beschlussvorschlag zu TOP A. 20 für nicht erforderlich, da es bereits eine Ahndungsmöglich­keit durch die “Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhal­tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet des Kreises Unna“ gebe.

 

Der bestehende ordnungsrechtliche Rahmen reiche nicht aus, sagte Herr Klein, und verwies auf den Bußgeldkatalog der Stadt Köln.

 

Abschließend teilte Herr Brüggemann mit, dass im Hinblick auf die Per­sonalausfallzeiten die Zuweisung einer weiteren Stelle erörtert werde. Diese Stelle sei aber nicht gebührenrelevant.

 

Sodann ließ Herr Erdtmann in der Reihenfolge Top A. 20, 21 und 7 abstimmen.