Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Madeja verwies auf die Ausführungen in der letzten Sitzung des Werksausschusses, in der auch deutlich geworden sei, dass Gebühren­erhöhungen zwar nicht gewünscht, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aber unumgänglich seien. Er sah es als erfreulich an, dass der Gebühren­anstieg nicht so hoch wie ursprünglich erwartet und noch akzeptabel sei. Die SPD-Fraktion stimme der Gebührenerhöhung zu.

 

Die CDU-Fraktion stimme der Gebührenerhöhung ebenfalls zu, sagte Herr Hasler. Hier seien aber auch Kostensteigerungen abzufangen, die eindeutig fremdbestimmt seien. Allein die Lippeverbandsumlage bedeute eine Mehrbelastung von ca. 900.000,-- DM. Hinzu komme eine berech­tigte Unterdeckung aus dem Jahre 1999 von 170.000,-- DM. Erfreulich sei, dass der Eigenbetrieb aufgrund wirtschaftlicher Gewinne in der Lage ist, von diesem Gesamtbetrag 870.000,-- DM abzufangen und somit die Gebührenerhöhung im verträglichen Rahmen zu halten. Es habe sich aber auch gezeigt, dass durch die Gründung des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung die Möglichkeit entstanden sei, regulierend auf die Gebüh­renhöhe einzuwirken. Die CDU-Fraktion appelliere an die Verwaltung, weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Lippeverband auf möglichst geringe Kostensteigerungen zu achten.

 

Herr Nieme führte aus, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen von den Entwässerungsgebühren, die im Verhältnis zu den Frischwasser­gebühren hoch seien, betroffen sind. Die F.D.P.-Fraktion trage die Erhö­hung mit, weise aber darauf hin, dass sie bereits vor Jahren ihre Besorg­nis über die Gebührensteigerung aufgrund der Renaturierung der Seseke geäußert habe. Erfreulich sei aber auch, dass die Stadtentwässerung Möglichkeiten zur Einsparung von Gebühren, z.B. Versickerungsanlagen, aufzeige.

 

 

Richtig sei natürlich, stellte Herr Baudrexl fest, dass die Lippeverbands­umlage und die Abwasserabgabe zu den größten Kostenblöcken ge­hörten. Die Verwaltung sehe den Dialog mit dem Lippeverband über ver­tretbare Kosten ohnehin als Daueraufgabe an. Dennoch dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Verwaltung die Kostenentwicklung bestim­men könne. Sollte es zu weiteren Kostensteigerungen kommen, die be­dingt durch die ökologische Verbesserung der Seseke auch nicht zu ver­meiden sein werden, liege es nicht am mangelnden Einsatz der Verwal­tung. Es habe Pläne des Lippeverbandes gegeben, die noch ökologisch “gehaltvoller“ gewesen seien. Nunmehr enthielten die Pläne lediglich eine ökologische Verbesserung, so dass kaum noch Möglichkeiten zur Sen­kung der Standards vorhanden seien. Sicherlich könne über Streckung diskutiert werden. Wie aus dem Werksausschuss bekannt sei, sei zudem eine Forderung zur Deckelung der Kosten auf jährlich 500.000,-- DM erhoben worden. Fairerweise müsse allerdings gesagt werden, dass dies so nicht möglich sein werde. Der Bürger sollte offen darüber informiert sein, dass in den nächsten Jahren mit weiteren Steigerungen zu rechnen sei. Diese werden hoffentlich moderat ausfallen und durch gute Ergeb­nisse des Eigenbetriebes Stadtentwässerung abgefedert werden können.

 

Herr Hupe nahm Bezug auf die Ausführungen von Herrn Hasler und erinnerte an die damalige kontroverse Diskussion über die Weitergabe des wirtschaftlich guten Ergebnisses des Eigenbetriebes. Seinerzeit habe zur Diskussion gestanden, ob das Ergebnis direkt weitergegeben oder zur Gebührenverstetigung verwendet werden sollte. Herr Hupe zeigte sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erfreut darüber, dass nunmehr auch seitens der CDU-Fraktion die Verwendung zur Gebührenversteti­gung begrüßt werde.

 

Der Lippeverband dürfe nicht so dargestellt werden, sagte Herr Kühnapfel, als ob er mit seinen Konzepten der alleinige Kostenver­ursacher sei. Die Sesekerenaturierung sei von allen gewollt gewesen. Hinter der moderaten Gebührenerhöhung stünden enorme vorzeigbare Leistungen. Neben dem Bau der Kläranlage in Bönen fehle nunmehr nur noch die wirklich ökologische Verbesserung der Seseke. Die weiteren Maßnahmen dürften kein Problem sein. Außerdem gebe es neuerdings die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es sei derzeit noch nicht absehbar, ob evtl. mit EU-Mitteln Verbesserungen der Fließgewässer vorangebracht werden können.

 

Herr Baudrexl stellte richtig, dass sich seine Aussage zu den noch vor­handenen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Gebührenhöhe ledig­lich auf das Herunterfahren von Standards bezogen habe.

 

Herr Hasler entgegnete zu den Ausführungen von Herrn Hupe, dass es für den Bürger unerheblich sei, ob der Gewinn des Vorjahres oder zeitnah der Betrag aus der Kalkulation weitergegeben werde.

 

Die verkürzte Darstellung gebe den Sachverhalt nicht richtig wieder, stellte Herr Hupe fest. Die geforderte unmittelbare Weitergabe hätte seinerzeit zu einer Senkung und nunmehr zu einer überproportionalen Erhöhung geführt. Um diese Brüche zu vermeiden, sei die Verstetigung angestrebt worden.