Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Neubau der DRK KiTa „Abenteuerland“, Gutenbergstraße, 59174 Kamen im Rahmen eines Investorenmodells und den damit einhergehenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung in der Einrichtung.

 

2.    Der Jugendhilfeausschluss beschließt die Kostenübernahme der über die Refinanzierung des Landes hinausgehenden Mietkosten der neuen Einrichtung und die Kostenübernahme des Trägeranteils der Investitionskosten im Bereich der Ausstattung

 

3.    Der Jugendhilfeausschluss ermächtigt die Verwaltung entsprechende Verträge mit dem Träger abzuschließen

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Anhand von zwei Folien präsentierte Frau Kappen im perspektivischen Querschnitt sowie im Grundriss den geplanten eingeschossigen Baukörper an der Gutenbergstraße. Mit der Platzie­rung des Gebäudes auf dem Grundstück habe man versucht den Baumbestand bestmöglich zu erhalten. Wenngleich eine Photovoltaik-Anlage grafisch noch nicht dargestellt sei, werde diese selbstverständlich mitgeplant und auf dem Flachdach installiert.

Ein großer Vorteil der neuen KiTa sei der Standort; aus Kamen-Mitte, Heeren und auch Südka­men könne die Einrichtung sehr gut erreicht werden. Die generelle Bestrebung sei eine wohnor­t­nahe Versorgung in den Ortsteilen, wobei berücksichtigt werden müsse, dass Wohngebiete auch Veränderungen unterlägen. Zudem erstrecke sich der Rechtsanspruch auf das gesamte Stadt­gebiet. Frau Kappen wies abschließend darauf hin, dass in der heutigen Sitzung ein erster Überblick über die Baumaßnahme gegeben werde, in einem fortgeschrittenen Stadium der Ge­samtplanung werde sie die Einrichtungsleiterin Frau Geier bitten, die KiTa im Detail vorzustellen.

 

Herr Helmken erinnerte an die Möglichkeit der Wärmerückgewinnung in den Ableitungs-rohren.

 

Frau Kappen antwortete, man nehme diese Anregung gerne mit und werde dies auch unter dem Aspekt einer langfristigen Senkung der Betriebskosten mit dem Investor besprechen. Sie betonte in diesem Kontext, dass die nicht durch Landesmittel gedeckten Mietkosten und ebenfalls nicht geförderten Investitionen zur klimaneutralen Bebauung durch kommunale Mittel deutlich aufge­stockt würden.