Sitzung: 27.09.2022 Jugendhilfeausschuss
Mitteilungen
1.
Herr Gibbels informierte anhand einer Folie
über die Anpassungen der gemeinsam mit dem Stadtjugendring Kamen e.V.
erarbeiteten Förderrichtlinien für Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen.
Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2023 solle sich
die Bezuschussung der Maßnahmen von 4 € auf 6 € pro Teilnehmer*in und Tag
erhöhen, da ansonsten eine starke Erhöhung der Teilnehmerbeträge erfolgen
müsse. Darüber hinaus seien die Schulungen ehrenamtlicher Mitglieder ab dem
01.01.2023 nunmehr auch ab mindestens zwei Stunden mit 1 € je
Fortbildungsstunde bezuschussungsfähig. Die alte Regelung - Bezuschussung mit
pauschal 5 € pro Tag für mindestens 6 Stunden - böte keine angemessene
Flexibilität und sei in der Alltagspraxis nicht mehr realistisch. Der Betrag
des Haushaltsansatzes steigere sich im Rahmen der Änderungen von 12.000 € auf
eine realistische und vertretbare Summe von 15.000 € und es werde insofern auf
eine positive Begleitung mit Bezug auf künftige Kostenentscheidungen gehofft.
In Ergänzung
hierzu betonte Herr Brand, dass die
Gelder ausschließlich für die gestiegenen Sachkosten verwendet würden und durch
die hiermit ermöglichten günstigen Freizeiten direkt bei den Familien ankämen.
Er sei sehr dankbar für die gute Kooperation und Gesprächsführung mit den
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadt Kamen.
2.
Herr Gibbels erläuterte den aktuellen Stand
sowie die weitere Planung zur Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans.
Gemäß der ursprünglichen Planung sei eine Einbringung im Jahr 2020 vorgesehen
gewesen. Diese Zeitplanung habe pandemiebedingt nicht umgesetzt werden können.
Insbesondere sei die für März 2020 geplante umfangreiche Befragung von
Schüler*innen Kamener Schulen als Form der Kinder- und Jugendbeteiligung wie bekannt leider nicht durchführbar
gewesen. Mit Blick auf das weitere Vorgehen sei nun innerhalb der Verwaltung,
mit den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie mit dem
Stadtjugendring abgestimmt worden, in der ersten Jahreshälfte 2023 für den
Zeitraum bis Ende 2024 einen an die aktuelle Krisensituation angepassten,
reduzierten Kinder- und Jugendförderplan aufzulegen. Der darauf folgende
Kinder- und Jugendförderplan soll wieder in den regulären 5-Jahres-Turnus
integriert werden und sowohl fachlich-inhaltlich als auch mit Blick auf die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umfangreicher gestaltet werden.
Schwerpunkte werden perspektivisch unter anderem auf den veränderten
Lebenssituationen und Bedarfen von Kindern- und Jugendlichen, Digitalisierung
und Inklusion liegen. Ziel ist, den Kinder- und Jugendförderplan Ende 2024 vorzulegen,
der dann für den Zeitraum 2025-2030 gültig ist.
3.
Herr Tautz wies darauf hin, dass aktuell nur
noch wenige kleinere Skate-Elemente im Postpark nutzbar seien, die größeren
hätten aus Sicherheitsgründen abgesperrt oder sogar entfernt werden müssen. In
der Vergangenheit sei auf mehreren Jugendkonferenzen der Wunsch geäußert
worden, den im Jahr 2000 errichteten und in den Folgejahren ausgebauten, dann
aber nur noch instandgesetzten Skatepark adäquat und zeitgemäß zu erneuern. Im
Rahmen des Ausschreibungsverfahrens unter Beteiligung von drei Anbietern habe
das Planungsbüro Landskate GmbH aus Köln den Zuschlag erhalten. Dieses sei nun
im Nachgang eines Beteiligungs-Workshops mit Vertretern und Vertreterinnen der
hauptnutzenden Skater- und Bikergruppen in der Erstellungsphase eines
Erstentwurfs unter Einbeziehung der entsprechenden Bedarfe und Wünsche. Absprachegemäß
solle dieser Entwurf im Oktober 2022 vorliegen und im Zuge eines zweiten
Workshops mit den Nutzergruppen besprochen und gegebenenfalls abgeändert
werden. Gewünschtes Ziel sei ein Baubeginn im Sommer 2023. Bedingt durch
absehbare Baukostensteigerungen habe man in den Haushaltsplanungen für das
kommende Jahr zusätzlich 100.000,00 € beantragt.
Frau Kappen fügte hinzu, dass wenngleich bei
der Errichtung des Skateparks kein Lärmschutzgutachten benötigt worden sei,
diene die jetzige Erstellung – auch wenn sie erheblich höhere Kosten verursache
– der sinnvollen rechtlichen Absicherung gegen eventuelle Klageverfahren. Sie
kündigte zudem an, den fertigen und abgestimmten Plan des neuen Skateparks im
Anschluss an den nächsten Workshop im Jugendhilfeausschuss vorzustellen.
Herr Helmken erkundigte sich, ob es, auch
mit Blick auf den demographischen Wandel, eine Erhebung darüber gäbe, wie sich
der Wunsch nach so einer Form der Freizeitstätte entwickeln werde.
Laut Herrn Tautz fände keine Erhebung statt,
jedoch sei aus seiner persönlichen 35-jährigen Erfahrung als Skateboardfahrer
der Trend nie rückläufig gewesen. Zumal die Anlagen im Vergleich zu früher
durch ihre Konzeptionen im Bereich der Rampenführungen und Zuwegungen nunmehr
auch von Rollstuhl- und Scooterfahrern nutzbar seien. Unwahrscheinlich bis
ausgeschlossen sei es daher, dass der Bedarf kurz- oder langfristig nicht mehr
vorhanden sei.
In Anbetracht der allgemeinen Frage, ob sich
der Aufwand für eine relativ kleine Skateanlage in Kamen lohne, ergänzte Frau Kappen, den Kindern und Jugendlichen
sei laut gemeinsamer Gespräche eine qualitativ hochwertige Skaterfläche wichtig
und ausreichend, völlig größenunabhängig.
Herr Kusber
berichtete, er sei erstaunt darüber gewesen, wie hoch die Anzahl von Kindern
und Jugendlichen und somit die Nutzung auf den Anlagen in Unna, Lünen und sogar
auf der kleinen Bahn auf dem Spielplatz in Methler sei.
Anfragen
Herr Mallitzky erkundigte sich nach den
Anmeldezahlen des mittlerweile freigeschalteten neuen digitalen
Anmeldeverfahrens. Laut Herrn Gibbels
seien 360 Eltern, die bereits auf Wartelisten der Einrichtungen gestanden
hätten und sich im Rahmen des Verfahrens neu anmelden müssten, angeschrieben
worden. Bislang seien 419 Vormerkungen über die neuen Portale erfolgt; die
Frist laufe noch bis zum 21.10.2022. Das Verfahren werde demnach rege
angenommen und laufe nach eigenen Feststellungen bisher reibungslos.
Herr Mallitzky bat um Auskunft, ob es
aufgrund der vielen angesiedelten großen Firmen beispielsweise mit den
Logistikfirmen zusammen Überlegungen hinsichtlich eines Betriebs-Kindergartens
gäbe. Frau Kappen verwies zum einen
auf das Beispiel einer Nachbarstadt mit einer Betriebs-KiTa im Krankenhaus, in
der die Kinder spätestens im 2. Lebensjahr zum Aufbau und zur Stärkung eines
sozialen Netzes ohnehin in Einrichtungen des wohnortnahen Umfeldes wechselten.
Zum anderen Beispiel eines großes Logistikunternehmens in einer anderen Stadt,
welches in seiner Betriebs-KiTa zur Versorgung der Kinder während der
jeweiligen Schichtbetriebe eine tägliche 24-Stunden-Betreuung anböte, habe sie
als Jugenddezernentin eine klare ablehnende Haltung.
Dank des guten
Versorgungsangebotes in Kamen gäbe es generell keine Anfragen aus den Betrieben
und somit keine entsprechenden Planungen.
Herr Kusber informierte über das 20-jährige
Bestehen der AWO-KiTa „Lach und Krach“ als „Anerkannter Bewegungskindergarten
des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen“. In Kooperation mit dem TG
Heeren-Werve e.V., der Sportjugend im Sportverband Kamen e.V., dem KreisSportBund
Unna e.V., dem Landessportbund NRW, mithilfe entsprechend geschulter Erzieherinnen
und Erzieher und durch die Schaffung ausreichender Bewegungsräume im Innen-und
Außenbereich würden Bewegungsangebote und –förderungen ermöglicht. Die DRK-KiTa
„Monopoli“ sei ebenfalls zertifizierter Bewegungskindergarten. Wenngleich
wünschenswert sei, dass mehrere Kindergärten sich dem langjährigen Programm zur
Bewegungsförderung anschlössen, könne auch nachvollzogen werden, wenn dies
aufgrund des erhöhten Aufwandes zusätzlich zum regulären Betrieb nicht
umsetzbar sei.