Mitteilungen

 

1.

Herr Gibbels informierte anhand einer Folie über die Anpassungen der gemeinsam mit dem Stadtjugendring Kamen e.V. erarbeiteten Förderrichtlinien für Kinder- und Jugendfreizeitmaß­nahmen. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2023 solle sich die Be­zuschussung der Maßnahmen von 4 € auf 6 € pro Teilnehmer*in und Tag erhöhen, da ansonsten eine starke Erhöhung der Teilnehmerbeträge erfolgen müsse. Darüber hinaus seien die Schu­lungen ehrenamtlicher Mitglieder ab dem 01.01.2023 nunmehr auch ab mindestens zwei Stunden mit 1 € je Fortbildungsstunde bezuschussungsfähig. Die alte Regelung - Bezuschussung mit pauschal 5 € pro Tag für mindestens 6 Stunden - böte keine angemessene Flexibilität und sei in der Alltagspraxis nicht mehr realistisch. Der Betrag des Haushaltsansatzes steigere sich im Rahmen der Änderungen von 12.000 € auf eine realistische und vertretbare Summe von 15.000 € und es werde insofern auf eine positive Begleitung mit Bezug auf künftige Kostenentscheidungen gehofft.

 

In Ergänzung hierzu betonte Herr Brand, dass die Gelder ausschließlich für die gestiegenen Sachkosten verwendet würden und durch die hiermit ermöglichten günstigen Freizeiten direkt bei den Familien ankämen. Er sei sehr dankbar für die gute Kooperation und Gesprächsführung mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadt Kamen.

 

2.

Herr Gibbels erläuterte den aktuellen Stand sowie die weitere Planung zur Aufstellung des Kin­der- und Jugendförderplans. Gemäß der ursprünglichen Planung sei eine Einbringung im Jahr 2020 vorgesehen gewesen. Diese Zeitplanung habe pandemiebedingt nicht umgesetzt werden können. Insbesondere sei die für März 2020 geplante umfangreiche Befragung von Schüler*innen Kamener Schulen als Form der Kinder- und Jugendbeteiligung wie bekannt leider nicht durch­führbar gewesen. Mit Blick auf das weitere Vorgehen sei nun innerhalb der Verwaltung, mit den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie mit dem Stadtjugendring abgestimmt worden, in der ersten Jahreshälfte 2023 für den Zeitraum bis Ende 2024 einen an die aktuelle Krisensituation angepassten, reduzierten Kinder- und Jugendförderplan aufzulegen. Der darauf folgende Kinder- und Jugendförderplan soll wieder in den regulären 5-Jahres-Turnus integriert werden und sowohl fachlich-inhaltlich als auch mit Blick auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umfangreicher gestaltet werden. Schwerpunkte werden perspektivisch unter an­derem auf den veränderten Lebenssituationen und Bedarfen von Kindern- und Jugendlichen, Digitalisierung und Inklusion liegen. Ziel ist, den Kinder- und Jugendförderplan Ende 2024 vor­zulegen, der dann für den Zeitraum 2025-2030 gültig ist.

 

3.

Herr Tautz wies darauf hin, dass aktuell nur noch wenige kleinere Skate-Elemente im Postpark nutzbar seien, die größeren hätten aus Sicherheitsgründen abgesperrt oder sogar entfernt wer­den müssen. In der Vergangenheit sei auf mehreren Jugendkonferenzen der Wunsch geäußert worden, den im Jahr 2000 errichteten und in den Folgejahren ausgebauten, dann aber nur noch instandgesetzten Skatepark adäquat und zeitgemäß zu erneuern. Im Rahmen des Ausschrei­bungsverfahrens unter Beteiligung von drei Anbietern habe das Planungsbüro Landskate GmbH aus Köln den Zuschlag erhalten. Dieses sei nun im Nachgang eines Beteiligungs-Workshops mit Vertretern und Vertreterinnen der hauptnutzenden Skater- und Bikergruppen in der Erstellungs­phase eines Erstentwurfs unter Einbeziehung der entsprechenden Bedarfe und Wünsche. Ab­sprachegemäß solle dieser Entwurf im Oktober 2022 vorliegen und im Zuge eines zweiten Workshops mit den Nutzergruppen besprochen und gegebenenfalls abgeändert werden. Ge­wünschtes Ziel sei ein Baubeginn im Sommer 2023. Bedingt durch absehbare Baukostenstei­gerungen habe man in den Haushaltsplanungen für das kommende Jahr zusätzlich 100.000,00 € beantragt.

 

Frau Kappen fügte hinzu, dass wenngleich bei der Errichtung des Skateparks kein Lärm­schutzgutachten benötigt worden sei, diene die jetzige Erstellung – auch wenn sie erheblich höhere Kosten verursache – der sinnvollen rechtlichen Absicherung gegen eventuelle Klage­verfahren. Sie kündigte zudem an, den fertigen und abgestimmten Plan des neuen Skateparks im Anschluss an den nächsten Workshop im Jugendhilfeausschuss vorzustellen.

 

Herr Helmken erkundigte sich, ob es, auch mit Blick auf den demographischen Wandel, eine Erhebung darüber gäbe, wie sich der Wunsch nach so einer Form der Freizeitstätte entwickeln werde.

 

Laut Herrn Tautz fände keine Erhebung statt, jedoch sei aus seiner persönlichen 35-jährigen Erfahrung als Skateboardfahrer der Trend nie rückläufig gewesen. Zumal die Anlagen im Ver­gleich zu früher durch ihre Konzeptionen im Bereich der Rampenführungen und Zuwegungen nunmehr auch von Rollstuhl- und Scooterfahrern nutzbar seien. Unwahrscheinlich bis ausge­schlossen sei es daher, dass der Bedarf kurz- oder langfristig nicht mehr vorhanden sei.

 

In Anbetracht der allgemeinen Frage, ob sich der Aufwand für eine relativ kleine Skateanlage in Kamen lohne, ergänzte Frau Kappen, den Kindern und Jugendlichen sei laut gemeinsamer Gespräche eine qualitativ hochwertige Skaterfläche wichtig und ausreichend, völlig größenun­abhängig.

 

Herr Kusber berichtete, er sei erstaunt darüber gewesen, wie hoch die Anzahl von Kindern und Jugendlichen und somit die Nutzung auf den Anlagen in Unna, Lünen und sogar auf der kleinen Bahn auf dem Spielplatz in Methler sei. 

 

Anfragen

 

Herr Mallitzky erkundigte sich nach den Anmeldezahlen des mittlerweile freigeschalteten neuen digitalen Anmeldeverfahrens. Laut Herrn Gibbels seien 360 Eltern, die bereits auf Wartelisten der Einrichtungen gestanden hätten und sich im Rahmen des Verfahrens neu anmelden müssten, angeschrieben worden. Bislang seien 419 Vormerkungen über die neuen Portale erfolgt; die Frist laufe noch bis zum 21.10.2022. Das Verfahren werde demnach rege angenommen und laufe nach eigenen Feststellungen bisher reibungslos.

 

Herr Mallitzky bat um Auskunft, ob es aufgrund der vielen angesiedelten großen Firmen bei­spielsweise mit den Logistikfirmen zusammen Überlegungen hinsichtlich eines Be­triebs-Kindergartens gäbe. Frau Kappen verwies zum einen auf das Beispiel einer Nachbarstadt mit einer Betriebs-KiTa im Krankenhaus, in der die Kinder spätestens im 2. Lebensjahr zum Aufbau und zur Stärkung eines sozialen Netzes ohnehin in Einrichtungen des wohnortnahen Umfeldes wechselten. Zum anderen Beispiel eines großes Logistikunternehmens in einer ande­ren Stadt, welches in seiner Betriebs-KiTa zur Versorgung der Kinder während der jeweiligen Schichtbetriebe eine tägliche 24-Stunden-Betreuung anböte, habe sie als Jugenddezernentin eine klare ablehnende Haltung.

Dank des guten Versorgungsangebotes in Kamen gäbe es generell keine Anfragen aus den Betrieben und somit keine entsprechenden Planungen.

 

Herr Kusber informierte über das 20-jährige Bestehen der AWO-KiTa „Lach und Krach“ als „Anerkannter Bewegungskindergarten des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen“. In Ko­operation mit dem TG Heeren-Werve e.V., der Sportjugend im Sportverband Kamen e.V., dem KreisSportBund Unna e.V., dem Landessportbund NRW, mithilfe entsprechend geschulter Er­zieherinnen und Erzieher und durch die Schaffung ausreichender Bewegungsräume im Innen-und Außenbereich würden Bewegungsangebote und –förderungen ermöglicht. Die DRK-KiTa „Mo­nopoli“ sei ebenfalls zertifizierter Bewegungskindergarten. Wenngleich wünschenswert sei, dass mehrere Kindergärten sich dem langjährigen Programm zur Bewegungsförderung anschlössen, könne auch nachvollzogen werden, wenn dies aufgrund des erhöhten Aufwandes zusätzlich zum regulären Betrieb nicht umsetzbar sei.