Beschluss:

 

Die vorgelegte "Erste Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung der Stadt Kamen für die Stadtbücherei vom 12.12.2000“ wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Herr Hupe führte aus, dass die Gebühren über lange Jahre stabil ge­wesen seien. Obwohl eine Verdoppelung der Gebührensätze vorgesehen sei, sei eine Leihgebühr von jährlich 24,00 DM unter Berücksichtigung der Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung für bestimmte Nutzergruppen durchaus vertretbar. Die SPD-Fraktion stimme daher dem Beschluss­vorschlag zu. Zum Antrag der CDU-Fraktion wies Herr Hupe darauf hin, dass für seine Fraktion noch nicht geklärt sei, in welchem Rahmen und Umfang auch über die Grenzen der Stadt hinaus die Jugendleitercard greifen werde. Insofern schlage seine Fraktion vor, den Antrag bis zur Klärung zurückzustellen und darüber zu gegebener Zeit zu beraten.

 

Für die CDU-Fraktion legte Frau Scharrenbach dar, dass ihre Fraktion der vorgelegten Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung für die Stadtbücherei zustimmen werde. Ihre Fraktion sei der Auffassung, dass die Stadtbücherei einen guten und aktuellen Medienbestand habe und durch die Änderung die Nutzung nicht beeinträchtigt werde. Auf den Antrag ihrer Fraktion eingehend sagte Frau Scharrenbach weiter, dass im Jugendhilfeausschuss über die Jugendleitercard mehrfach diskutiert und auch der Beschluss gefasst worden sei, kreiseinheitliche Mindeststan­dards zu schaffen. Es bleibe den Städten jedoch unbenommen, indivi­duelle Vergünstigungen zu bieten. Das Ehrenamt solle nicht nur ideell, sondern auch materiell gefördert werden. Aus diesem Grunde möchte die CDU-Fraktion, dass die Inhaber der Jugendleitercard auch eine Gebüh­renermäßigung erhielten.

 

Frau Schneider stellte für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fest, dass der Gebührenerhöhung nicht zugestimmt werde. Der Gebührensatz sei im Vergleich zur Landesbibliothek Dortmund mit nur 20,-- DM jährlich, ermäßigt für Studenten auf 10,-- DM, zu hoch. Die Studenten, die in Dort­mund ihre Bücher zudem auch noch schneller erhalten können, würden dann die Stadtbücherei Kamen nicht mehr aufsuchen.

 

Herr Flaskamp erläuterte, dass die Stadt Kamen im Vergleich zu anderen Städten im Kreis Unna auch bei einer Erhöhung der Gebühren auf 24,-- DM nicht Spitzenreiter sei. Sie bewege sich im Mittelfeld bzw. am Rande des oberen Drittels. Die Gebühren seien seit 10 Jahren nicht erhöht worden. Die Änderung sei vor dem Hintergrund der möglichen Gebühren­befreiung und -ermäßigung, dem Umzug in ein neues Gebäude mit dem verbesserten Raumangebot und der fast verdoppelten Medienauswahl durchaus berechtigt.

 

Zum Verfahren schlug Herr Erdtmann vor, zunächst über die Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung und anschließend über den Antrag der CDU-Fraktion zu diskutieren.

 

Die F.D.P.-Fraktion halte die Gebührenerhöhung für angemessen und trage den Beschlussvorschlag, insbesondere vor dem Hintergrund der Gebührenbefreiung und -ermäßigung, mit, sagte Herr Bremmer. Seiner Erfahrung nach bevorzuge der Student die Fachbibliothek nicht aus Gründen der Gebührenhöhe, sondern weil der Fachbestand an Univer­sitätsbüchereien einfach größer sei.

 

 

Frau Schneider erklärte, dass die Ausleihe für Studenten in der Stadt­bücherei Kamen bisher kostenlos gewesen sei. Per Fernleihe konnten gegen Gebühr alle Bücher bezogen werden. Dieser Service sei gern in Anspruch genommen worden. Dies ändere sich nunmehr durch die Ge­bühr von 12,-- DM und die zusätzlichen Fernleihegebühren. Der Anreiz für Studenten, die Stadtbücherei Kamen zu nutzen, sei dadurch nicht mehr gegeben.

 

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen zur Änderung der Benut­zungsordnung und Gebührensatzung der Stadt Kamen für die Stadt­bücherei ergaben, wurde über den Antrag der CDU-Fraktion diskutiert.

 

Herr Brüggemann erinnerte an die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.11.2000, in der erneut der aktuelle Sachstand zur Jugendleitercard in Bezug auf die Standards und möglichen Vergünstigungen ange­sprochen worden sei. Es sei vorgetragen worden, dass kreisweit einheit­liche Vergünstigungen eingeführt werden sollen. Nach Abschluss der Ge­spräche auf Kreisebene solle dem Jugendhilfeausschuss ein Beschluss­vorschlag vorgelegt werden, der dann in der Beratungs- und Beschluss­folge natürlich auch dem Rat vorgelegt werde, um möglicherweise be­stehende Satzungen zu korrigieren und anzupassen. Herr Brüggemann bat die CDU-Fraktion den Antrag zurückzuziehen. Von den Befreiungs­grundsätzen sei unmittelbar die vom Jugendhilfeausschuss betreute und begleitete Klientel betroffen, so dass auch allen Mitgliedern des Jugend­hilfeausschusses die Möglichkeit zur Diskussion gegeben werden solle.

 

Herr Erdtmann informierte darüber, dass sich die Bürgermeisterkon­ferenz darauf geeinigt habe, das gemeinsame weitere Vorgehen im Rahmen der Jugendamtsleiterdienstbesprechung zu diskutieren. Ein ein­heitlicher Katalog für die Vergabekriterien und Vergünstigungen werde als wünschenswert erachtet.

 

Die F.D.P.-Fraktion stehe dem Antrag der CDU-Fraktion positiv gegen­über, sagte Herr Bremmer. Allerdings sehe sie nicht die Notwendigkeit, über die Aufnahme der Inhaber von Jugendleitercards in den Kreis der Berechtigten für eine Gebührenermäßigung bereits heute zu entscheiden.

 

Frau Dyduch berichtete ergänzend zur Sitzung des Jugendhilfeaus­schusses, dass als Anlage zur Niederschrift über die Sitzung vom 20.11.2000 auch ein Protokoll über ein Gespräch des Fachbereiches Jugend und Soziales mit dem Stadtjugendring übersandt werde, in dem die Jugendleitercard Thema gewesen sei. Die Mitglieder des Stadtjugend­ringes machten sich bereits Gedanken über mögliche Vergünstigungen. In den Katalog sei u.a. auch die Ermäßigung für die Nutzung der Bücherei aufgenommen worden. Detailfragen zur Jugendleitercard sollten daher mit den Betroffenen abgestimmt und das Gesamtpaket dann im Jugendhilfe­ausschuss beraten werden.

 

Da es die Jugendleitercard bereits seit dem 01.01.2000 gebe, sagte Herr Hasler, sei bereits ein Jahr verstrichen ohne Vergünstigungen auszu­sprechen. Der weitere parlamentarische Verlauf mit der kreiseinheitlichen Abstimmung lasse vermuten, dass die Beratungen noch mindestens bis Mitte des Jahres 2001 andauerten. Mit dem Beschluss über eine Ver­günstigung für die Nutzung der Bücherei werde ein Zeichen gesetzt. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, dass ein heute gefasster Beschluss die kreiseinheitliche Regelung nicht beeinträchtige und sich eine erneute Änderung der Satzung erübrigen werde.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass allen Beteiligten die Zeitachse bekannt sei und dennoch eine breite Vorbereitung und kreiseinheitliche Regelung gewünscht werde. Die Entscheidung über den Antrag der CDU-Fraktion würde heute einen Eckpunkt ohne Beteiligung des zuständigen Gremiums setzen. Da es um die Frage der kreiseinheitlichen Abstimmung gehe, sollte die Stadt Kamen im Sinne der kommunalen Partnerschaft keinen Eckpunkt setzen.

 

Herr Erdtmann ließ sodann über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Der Antrag wurde bei 2 Enthaltungen und 14 Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.