Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

1.            Den Flächennutzungsplan vom 17.02.2004 gemäß § 2 (1) BauBG und § 1 (8) BauGB für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (5. Änderung).

2.            Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Auf Nachfrage von Frau Lindemann-Opfermann erklärte Herr Dr. Liedtke, dass aufgrund der überschaubaren Größe des Grundstückes eine Bebauung nur mit einem Einfamilen- oder Doppelhaus möglich sei.