Herr Kissing erläuterte den anwesenden Ausschussmitgliedern die Mitteilungsvorlage.

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass es hinsichtlich der Energiekrise umso wichtiger sei, dass bauliche Anlagen eigenständig Energie erzeugen können. Allerdings sehe die aktuelle Gestaltungssatzung für die Hans-Böckler-Straße vor, dass die Anbringung von Photovoltaikanlagen derzeit für die zur straßengewandten Gebäude nicht möglich sei. Daher sei es notwendig die entsprechenden Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, ob und inwieweit diese im Einzelfall angepasst werden können.

Herr Helmken entgegnete, dass es bereits hoch entwickelte Photovoltaikanlagen gebe, welche sich nicht negativ auf die Gestaltung auswirken würden.

Herr Kasperidus befürwortete, dass die Siedlungsgestaltung zu wahren sei. Allerdings sei eine Flexibilität hinsichtlich der Anbringung von Photovoltaikanlagen zu befürworten.

Auch Herr Kobus und Herr Madeja befürwortete die Überprüfung der städtischen Gestaltungssatzungen. Des Weiteren erkundigte sich Herr Kobus, ob die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für Neubaugebiete sinnvoll sei.

Die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für Neubaugebiete sei nicht zwingend notwendig, entgegnete Herr Dr. Liedtke. Es werden bereits energetische und klimafreundliche Festsetzungen getroffen.