Sitzung: 08.09.2022 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 086/2022
Herr Kissing erläuterte den
anwesenden Ausschussmitgliedern die Mitteilungsvorlage.
Herr Dr. Liedtke ergänzte,
dass es hinsichtlich der Energiekrise umso wichtiger sei, dass bauliche Anlagen
eigenständig Energie erzeugen können. Allerdings sehe die aktuelle
Gestaltungssatzung für die Hans-Böckler-Straße vor, dass die Anbringung von
Photovoltaikanlagen derzeit für die zur straßengewandten Gebäude nicht möglich
sei. Daher sei es notwendig die entsprechenden Gestaltungssatzungen im
Stadtgebiet zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, ob und inwieweit diese im
Einzelfall angepasst werden können.
Herr Helmken entgegnete, dass
es bereits hoch entwickelte Photovoltaikanlagen gebe, welche sich nicht negativ
auf die Gestaltung auswirken würden.
Herr Kasperidus befürwortete,
dass die Siedlungsgestaltung zu wahren sei. Allerdings sei eine Flexibilität
hinsichtlich der Anbringung von Photovoltaikanlagen zu befürworten.
Auch Herr Kobus und Herr Madeja befürwortete die Überprüfung der
städtischen Gestaltungssatzungen. Des Weiteren erkundigte sich Herr Kobus, ob die Erarbeitung einer
Gestaltungssatzung für Neubaugebiete sinnvoll sei.
Die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für Neubaugebiete sei nicht
zwingend notwendig, entgegnete Herr Dr.
Liedtke. Es werden bereits
energetische und klimafreundliche Festsetzungen getroffen.