Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 Ka-Me „Max-Planck-Straße“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung für folgenden Geltungsbereich: Gemarkung Methler, Flur 10, Flurstücke 1009, 1005, 1006, 1007, 1008.

 

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 1.700 m² und wird begrenzt durch:

-                      Wohnbebauung bzw. einen Parkplatz im Norden

-                      Wohnbebauung im Osten

-                      die Einsteinstraße im Süden

-                      und die Max-Planck-Straße im Westen.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Die CDU-Fraktion bat den Ausschussvorsitzenden Herrn Kissing um eine Sitzungsunterbrechung. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde habe sich, aufgrund der Bedenken und Schilderungen der anwesenden Bürger, eine neue Sachlage ergeben.

Der Vorschlag wurde von dem Ausschussvorsitzenden Herrn Kissing befürwortet. Alsdann wurde die Sitzung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss von 18.41 Uhr bis 18.46 Uhr unterbrochen.

Herr Madeja erkundigte sich nach der im Geltungsbereich eingetragener Ziffer „7,5 m“.

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass hiermit die Firsthöhe von 7,5 gemeint sei.

Ergänzend fügte Herr Kissing hinzu, dass der derzeitige Bebauungsplan 20 Ka-Me – „nördlich Robert-Koch-Straße“ die Genehmigung eines Umspannwerks auf der Parkplatzfläche derzeit planungsrechtlich zulassen würde.

Es sei üblich, dass Wärmepumpen vorwiegend in Einfamilienhäusern installiert werden, berichtete Herr Kobus. Dies würde mit einem hohen Energieverbrauch einhergehen. Daher schlug Herr Kobus vor, das Gebiet detaillierter im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes zu betrachten.

Herr Kissing entgegnete, dass Herr Kobus‘ Belange im Rahmen der formellen Beteiligung abgewogen werden könne.

Herr Fuhrmann zeigte sich irritiert, da die anwesenden Bürger berichteten, dass der Investor bereits vorab den Anwohnern die Pläne präsentierte, ohne die Verwaltung heranzuziehen. Daher werde die CDU-Fraktion während des Bauleitplanverfahrens im Dialog mit den Anwohnern stehen, um die Interessen der Bürger in Einklang mit der Planung zu bringen.

Es sei nichts Ungewöhnliches, dass Investoren bereits vorab den Anwohnern die Pläne präsentieren, welche nicht mit der Verwaltung abgestimmt sind entgegnete Herr Dr. Liedtke.

Herr Aschhoff unterstütze Herr Dr. Liedtkes Aussage. Dies sei eine gängige Methode, um das Verfahren zu beschleunigen. Ergänzend fügte er hinzu, dass der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans lediglich das Verfahren einläute.

Herr Kobus nahm Bezug auf Herrn Fuhrmanns Aussage und kritisierte, dass die grobe Planung bereits vor der Einleitung des Aufstellungsbeschlusses fest stehen würde. Es sei sinnvoller die Planung offen zu halten. So seien bspw. die in der Beschlussvorlage beschriebenen zwei Vollgeschossen nicht im Einklang mit den Vorstellungen der Anwohner.

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss solle die Anregungen der Bürger berücksichtigen, kritisierte Herr Mallitzky, sodass der Rat im Nachhinein keine Planung beschließe, welche die Anwohner negativ beeinträchtigen könne.

Es sei richtig die Brachfläche einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, erklärte Herr Meier. Allerdings regte er an, im weiteren Verlauf des Planverfahrens die Geschosshöhe an die Umgebungsbebauung anzupassen.

Herr Kobus erkundigte sich, ob das Bauvorhaben auch mit 1,5 Vollgeschossen zu realisieren sei.

Es werde in der heutigen Ausschusssitzung lediglich das Verfahren eingeleitet, entgegnete Herr Dr. Liedtke. Die zu treffenden Festsetzungen seien heute noch offen.

Als dann schloss sich auch Herr Aschhoff der Kritik an. Zwei Vollgeschosse seien nicht im Einklang mit den Interessen der Anwohner.

Herr Wilhelm nahm Bezug auf Herrn Dr. Liedtkes Aussage. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans leite lediglich das Verfahren ein. Zudem werde der weitere Verlauf des Verfahrens die Planung konkretisieren.

Auch Herr Madeja sowie Herr Helmken schlossen sich der Kritik bzgl. der Formulierung in der Beschlussvorlage an. Herr Helmken hob zudem das Engagement der anwesenden Bürger hervor, welche eine neue Sichtweise auf die Planung ermöglicht hätten.

Frau Dörlemann erkundigte sich, ob das Klimaschutz-Team auch in die Erarbeitung von Bauleitplanverfahren involviert werde.

Dies sei im Rahmen des Beteiligungsverfahrens möglich, entgegnete Herr Dr. Liedtke.