Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 Ka-Me „Max-Planck-Straße“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung für folgenden Geltungsbereich: Gemarkung Methler, Flur 10, Flurstücke 1009, 1005, 1006, 1007, 1008.

 

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 1.700 m² und wird begrenzt durch:

-                      Wohnbebauung bzw. einen Parkplatz im Norden

-                      Wohnbebauung im Osten

-                      die Einsteinstraße im Süden

-                      und die Max-Planck-Straße im Westen.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Lehmann nahm ab 17.05 Uhr an der weiteren Beratung teil.

 

Frau Lindemann-Opfermann regte an, Mehrfamilienhäuser und insbeson­dere Sozialwohnungen zu bauen.

 

Herr Dr. Liedtke sagte zu, die Anregung mit in das Verfahren zu nehmen.

 

Zum Hinweis von Frau Lindemann-Opfermann auf das mögliche Mit­sprache­recht der Stadt Kamen, bestätigte Herr Dr. Liedtke die Beteiligung der Sparkasse UnnaKamen über die sparkasseneigene Projektge­sell­schaft. Fraglich sei, inwiefern dadurch seitens der Stadt Kamen direkt Ein­fluss genommen werden könne.

 

Auf Nachfrage von Frau Lindemann-Opfermann machte Herr Dr. Liedtke deutlich, dass in dem Baugebiet Schottergärten ausgeschlossen seien.