Beschluss:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

-       Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 9 Abs. 3 a des Gesellschaftsvertrages uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


siehe TOP 15