Sitzung: 23.06.2022 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 067/2022
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Die Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2021 uneingeschränkt entlastet.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
siehe TOP 13