TOP Ö 7: Widmung der Anlage Kamen Karree im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ nach § 6 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraßen
Die im Eigentum der Stadt Kamen stehenden Verkehrsflächen
der Anlage Kamen Karree (im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“) sind als Gemeindestraße zu
widmen.