Beschluss:

 

Es werden folgende Zuschüsse bewilligt:                             (nachr. 1999)

 

Heerener Tennisclub                            3.800,00 DM           (  3.850,00 DM)

Tennisclub Methler                                9.000,00 DM           (  9.050,00 DM)

Tennisclub Kamen                                4.200,00 DM           (  4.200,00 DM)

VfL Tennis 1929                                    3.850,00 DM           (  3.950,00 DM)

Luftsportfreunde Kamen                       1.750,00 DM           (  1.800,00 DM)

Verein Kamener Sportkegler                1.000,00 DM           (  2.000,00 DM)

1. Bowlingclub Kamen                          1.000,00 DM           (  1.000,00 DM)

Sportschützen Heeren-Werve              1.000,00 DM           (  1.000,00 DM)

Schützenverein Kamen                        2.050,00 DM           (  2.050,00 DM)

Zucht-, Reit- u. Fahrverein Kamen       1.450,00 DM           (  1.100,00 DM)

 

Gesamtbetrag                                     29.100,00 DM           (30.000,00 DM)

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hasler bat um Mitteilung, warum der Haushaltsansatz in Höhe von 30.000,00 DM nicht voll ausgeschöpft wurde.

 

Herr Höper wies darauf hin, dass durch den Brand der Schützenheide des Schützenvereins Kamen für diesen Verein und den Verein Kamener Sportkegler eine besondere Situation eingetreten ist. Die beiden Vereine mussten teilweise andere Sportstätten anmieten. Dieses hat jedoch nach den Zuschussrichtlinien für den Verein Kamener Sportkegler eine Redu­zierung des Zuschusses zur Folge.

 

Er sehe kein Problem, so Herr Hasler, den Betrag von 900,00 DM auf die Vereine aufzuschlüsseln, deren Zuschuss gegenüber dem Jahr 1999 reduziert wurde.

 

Herr Flaskamp wies darauf hin, dass hierdurch die Kriterien aufgeweicht und es zu Ungerechtigkeiten gegenüber den anderen Vereinen kommen werde.

 

Nach weiterer Diskussion bemerkte Herr Lipinski abschließend, dass für ihn die Sinnhaftigkeit einer zusätzlichen Ausschüttung nicht nachzuvoll­ziehen ist, da den anderen Vereinen nach den unveränderten Richtlinien kein Schaden entstanden bzw. keine Zuschussverringerung erfolgt ist.