Sitzung: 14.06.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 055/2022
Beschluss:
1. Die
Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna über die einheitliche
Anwendung der §§ 19, 33, 34, 35a, 39 Abs. 3, 41 und 42 SGB VIII werden in der
als Anlage beigefügten Fassung beschlossen und sind beginnend ab 01.06.2022
durch den Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport im Rahmen der
Leistungsgewährung zu berücksichtigen.
2. Mit
Inkrafttreten der Neufassung der Gemeinsamen Richtlinien tritt die bisherige
Fassung außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Laut Herrn Gibbels handele es sich bei den
Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna um eine Überarbeitung und
Anpassung der im Jahre 2013 beschlossenen Richtlinien. Bei Fallübernahmen sei
es aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen der Jugendämter immer wieder zu
Irritationen gekommen, insoweit habe kreisweit Handlungs- und
Verständigungsbedarf bestanden, der in diese einheitlich verabschiedeten
Richtlinien mündete. Die zusätzlichen Kosten für das Jugendamt der Stadt Kamen
betrügen etwa 2.000,00 € pro Jahr. Wenngleich die Zahl gering sei, bestünde ein
großer Mehrwert für die Kinder und Jugendlichen. Mit dem
Verselbständigungszuschuss, also der Erstausstattung beim Bezug einer eigenen
Wohnung im Anschluss an die stationäre Jugendhilfe, liege man mit 1.200,00 € beispielsweise
im westfälischen Schnitt mit an oberster Stelle. Aufgrund der bereits jetzt
auszuzahlenden Ferienbeihilfen würde die Anwendung der Richtlinien rückwirkend
zum 01.06.2022 erfolgen. Herr Gibbels betonte, dass die Zahlen gut und
vernünftig angepasst worden seien und bat daher um eine positive
Beschlussfassung.
Zur
Ergänzung teilte Frau Kappen mit,
dass im Falle einer Ablehnung des Beschlussvorschlages die bereits ausgezahlten
Ferien- und Freizeitbeträge durch Spenden übernommen würden.