Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Bahnhofstraßenabschnitt vor der Villa (Rathausplatz 5) ist auf die Benutzungsarten

Fußgänger- und Fahrradverkehr zu beschränken (Teileinziehung).

2. Der gemäß TOP 1 einzuziehende Teil der Bahnhofstraße wird in Rathausplatz umbenannt.

3. Der Rathausplatz ist als öffentliche Anlage, beschränkt auf Fußgänger- und Fahrrad-

verkehr, zu widmen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen