Sitzung: 23.06.2022 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 054/2022
Beschluss:
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Bahnhofstraßenabschnitt vor der Villa (Rathausplatz 5) ist auf die Benutzungsarten
Fußgänger- und Fahrradverkehr zu beschränken (Teileinziehung).
2. Der gemäß TOP 1 einzuziehende Teil der Bahnhofstraße wird in Rathausplatz umbenannt.
3. Der Rathausplatz ist als öffentliche Anlage, beschränkt auf Fußgänger- und Fahrrad-
verkehr, zu widmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen