Einleitend erklärte Frau Schulze, dass sich die Lärmaktionsplanung mittlerweile in der 3. Runde befinden würde und dem Gremium entsprechende Informationen über die bisher durchführten Maßnahmen gegeben werden solle.

 

Dazu erläuterte Herr Breuer, dass der Lärmaktionsplan alle 5 Jahre fortgeschrieben werden müsse. Er gab einen Überblick über die durchgeführten Maßnahmen der 1. und 2. Runde. Weitere Details, insbesondere was den Stand der Umsetzung ausgewiesener Straßen, die Bürgerbetei­ligung sowie das Abstimmungserfordernis mit den einzelnen Straßenbaulastträgern angeht, sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.

 

Zu den aktuellen Umsetzungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen führte Frau Bugiel-Lake aus, dass bei der Lindenallee und der Wasserkurler Straße, bei denen laut Lärmaktionsplan eine Tempo-30-Reduzierung geplant sei, zunächst dazu keine Zustimmung seitens des Straßenbau­lastträgers erfolgt sei. Durch weitere Gespräche sei man jedoch nun guter Hoffnung, eine ein­vernehmliche Lösung herbeizuführen.

 

Ergänzend stellte Frau Schulze das Verfahren für verkehrsrechtliche Anordnungen dar. Als erstes erfolge seitens der Kommune die Anordnung einer z.B. Tempo-30-Reduzierung. Der Straßenbaulastträger entscheide dann, ob er diese Anordnung, d.h. das Aufstellen von ent­sprechen Verkehrsschildern, umsetzen werde oder nicht. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, müssten übergeordnete Instanzen wie die Bezirksregierung eingeschaltet werden. Sie sei vor­sichtig optimistisch, dass ein Konsens mit StraßenNRW diesbezüglich hergestellt werden könne.

 

Herr Wilhelm bat um Mitteilung, ob neben den beantragten Maßnahmen in Methler für die Werver Mark auch eine verkehrsrechtliche Anordnung ausgesprochen wurde, was durch Frau Bugiel-Lake verneint wurde.

Er hätte es begrüßt, so Herr Wilhelm, wenn die Stadt Kamen sich der Stadt Unna, die für den weiterführenden Bereich der Werver Mark eine Temporeduzierung angeordnet hat, ange­schlossen hätte.

 

Frau Schulze stellte heraus, dass auch für den weiterführenden Bereich der Werver Mark auf Unnaer Stadtgebiet ein Lärmaktionsplan zugrunde gelegt wurde. Insofern stelle dies für die wei­teren Schritte eine gute Grundlage gegenüber dem Straßenbaulastträger dar. Sie bat um Ver­ständnis, dass nicht alle geplanten Maßnahmen gleichzeitig angeordnet und umgesetzt werden könnten.