Bezugnehmend auf die aktuelle Runde des Lärmaktionsplans erläuterte Herr Fuhrmann für die CDU-Fraktion die Gründe für den Antrag. Insbesondere ginge es um die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, um schnell für die Werver Mark eine Lärmreduzierung zu erreichen. Zu dieser Thematik würde auch die Möglichkeit bezüglich eines LKW-Nachtfahrverbot passen. Leider habe es, was die verkehrsrechtliche Anordnung anginge, bislang keine Signale seitens der Verwaltung gegeben. Die Lärmbelastung auf der Werver Mark sei bekanntermaßen erheblich.

 

Frau Schulze wies darauf hin, dass das nächtliche LKW-Fahrverbot und die Temporeduzierung verschiedene Aspekte im Hinblick auf den gestellten Prüfauftrag darstellen würden und diesbe­züglich auch unterschiedlich vorzugehen sei. Was die Temporeduzierung auf der Werver Mark angehe, werde der Fokus auf die baldige Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Anordnung liegen.

 

Bezüglich des LKW-Nachtfahrverbots führte Herr Dr. Liedtke aus, dass im Gegensatz zu einer Temporeduzierung ein LKW-Fahrverbot ganz andere Konsequenzen nach sich ziehe, insbe­sondere was die Umleitung der Schwerlastverkehre auf Ausweichstrecken angehe. Grundsätzlich sei es so, dass bei Durchfahrtsverboten Alternativstrecken vorhanden sein müssten. Leider verzögere sich das z. Zt. in Bearbeitung befindliche LKW-Lenkungskonzept coronabedingt. Er gehe aber davon aus, dass zum Ende des Jahres das Konzept vorliegen werde. Die Anordnung eines LKW-Fahrverbots sei somit deutlich von einer Temporeduzierungsanordnung, die unab­hängig und zeitnaher von eventuellen Durchfahrtsverboten umgesetzt werden könnte, zu trennen.

 

Prinzipiell, so Herr Aschhoff, würde die SPD-Fraktion diesem Antrag zustimmen, jedoch dürften auch nicht alle weiteren Straßen, die im Lärmaktionsplan aufgelistet wurden, außer Acht gelassen werden. Von einer Priorisierung der Werver Mark halte er nicht viel, vielmehr müssten für alle Straßen aus dem LAP entsprechende verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen. Bezüglich des Nachtfahrverbots für LKW auf der Werver Mark rechne er mit erheblichen Schwierigkeiten seitens StraßenNRW, da diese Straße für den Durchgangsverkehr ausgewiesen wurde. Das Problem sei weniger der Verkehr, der nach Kamen hinein wolle, sondern vielmehr in die umliegenden Regi­onen. Insofern halte er eine anderslautende Formulierung des Antrags für sinnvoll.

 

Herr Fuhrmann entgegnete, dass der Antrag sich ausschließlich auf die Werver Mark beziehe, da bekanntermaßen der Straßenbaulastträger auf Unnaer Stadtgebiet eine Temporeduzierung umgesetzt habe und folglich eine Anordnung der Stadt Kamen eher wohlwollend zur Kenntnis genommen werden würde. Letztendlich könnte der Teilbereich bezüglich des Nachtfahrverbots vom Antrag abgetrennt werden und die Forcierung der Geschwindigkeitsreduzierung als Prüf­auftrag an die Verwaltung gerichtet werden.

Auf Nachfrage von Frau Schneider erklärte Herr Fuhrmann, dass der Antrag der CDU-Fraktion nun zu einem Prüfauftrag umgewandelt werden solle, da aufgrund der vorherigen Ausführungen der Ausschuss rechtlich gesehen nicht die Anordnung einer Temporeduzierung beschließen könne.

 

Dem fügte Herr Kasperidus hinzu, dass aufgrund des beschlossenen Lärmaktionsplans die dort aufgeführten Straßen durch die Verwaltung sukzessive abgearbeitet würden, insofern müsste eigentlich der Prüfauftrag alle priorisierten Straßen aus dem Lärmaktionsplan umfassen. Die zu Anfang noch aufgetretenen Probleme bzw. Unstimmigkeiten, insbesondere mit StraßenNRW als Baulastträger, hätten in letzter Zeit größenteils beigelegt werden können. Somit sei mit einer zügigeren Umsetzung von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen zu rechnen.

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte Frau Schneider dar, dass der ursprüngliche Antrag ihre Zustimmung erhalten hätte, der nun formulierte Prüfauftrag werde ebenfalls mitge­tragen. Darüber hinaus wies sie auf Städte hin, die einem Netzwerk beigetreten seien, bei denen innerorts grundsätzlich Tempo 30 gelte. Soll in diesen Städten von dieser Regelung abgewichen werden, weil auf bestimmten Straßen ein höheres Tempo gelten sollte, müsste dies durch einen Beschluss geregelt werden. Die Betrachtungsweise sei hier genau umgekehrt, da Tempo 50 und mehr hierbei die Ausnahme darstelle.

 

Herr Dr. Liedtke erwiderte, dass auf Kamener Stadtgebiet fast flächendeckend Tempo 30 oder weniger gelte und dies annähernd 90 Prozent aller Verkehrswege ausmachen würde. Ferner wies er darauf hin, dass durch den vom Rat beschlossenen Lärmaktionsplan und den darin festge­legten Straßen bereits ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung gegeben sei. Darüber hinaus sei StraßenNRW auch formal an dem LAP beteiligt worden. Einwände seien nicht erhoben worden.

 

Frau Schulze schlug vor, dass der Antrag der CDU-Fraktion dahingehend umformuliert werden solle, dass bei der Umsetzung des Lärmaktionsplans der Fokus auf die Werver Mark gelegt werden solle.

 

Herr Wilhelm fragte im Zusammenhang mit dem LKW-Lenkungskonzept nach einem speziell für den Bereich der Henry-Everling-Straße vorgesehenes Verkehrslenkungskonzept, da in der ab­knickenden Vorfahrt die von dem dortigen Gewerbegrundstück kommenden LKW nur rechts abbiegen dürften und Wendemanöver durchführen würden, um zur Hochstraße (B233) zu kommen.

 

Bei dem vorliegenden Konzept handele es sich, so Herr Breuer, um ein internes Konzept für diesen Gewerbestandort als Bestandteil der Baugenehmigung. Das in Rede stehende Gewer­begrundstück verfüge über zwei Zufahrten. Bei der Hauptzufahrt „Zollpost“ könnten die LKW auch in sämtliche Richtungen fahren, die Zufahrt an der Henry-Everling-Straße sei eigentlich nicht für die Lieferverkehre vorgesehen.

 

Herr Dr. Liedtke sicherte Herrn Wilhelm zu, dass er sich das Konzept in der Bauakte anschauen könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fuhrmann sicherte Frau Schulze eine zügige Umsetzung der ver­kehrsrechtlichen Anordnung für die Werver Mark zu.

 

Frau Dörlemann zeigte sich ein wenig irritiert, dass ein Antrag bezüglich Temporeduzierung seitens der CDU-Fraktion gestellt worden sei. Dennoch würde ihre Fraktion den Antrag mittragen.

 

Dem entgegnete Herr Kissing, dass Tempo 30 Diskussionen nie eindeutige Feststellungen zu­lassen würden, es müssten immer unterschiedliche Auswirkungen und Belastungen entspre­chend der individuellen Verkehrssituationen berücksichtigt werden.

 

Er führte hinsichtlich des Antrages aus, dass es ausreichend sei, eine Protokollnotiz zu erhalten. Eine Beschlussfassung müsse nicht erfolgen.

 

Abschließend erklärte Herr Kasperidus, dass die Verwaltung nach der Beendigung des Ver­fahrens für die Lindenallee die verkehrsrechtliche Anordnung für die Werver Mark einleiten werde.