Sitzung: 16.05.2022 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 047/2022
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Kamen beschließt das kommunale Förderprogramm „Artenreich
und
bunt“ –
Förderung von Maßnahmen zur
Begrünung von Garagen und Carports in der Stadt
Kamen incl. der dazu gehörigen
Förderrichtlinien.
- Die Verwaltung der Stadt Kamen wird beauftragt, das Förderprogramm zu
koordinieren, zu
begleiten und
Antragsstellerinnen und Antragssteller ein entsprechendes Beratungsangebot
anzubieten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Breuer führte aus, dass
der Bearbeitungsstand identisch mit der Version aus dem letzten Jahr sei.
Geändert habe sich nur der Titel. Im letzten Jahr konnte jedoch nur beraten
werden, weil der Haushalt noch nicht beschlossen war. Mit den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln könne nun ein Beschluss gefasst werden.
Herr Dr. Liedtke ergänzte
nochmals, dass der Rat die Mittel per Beschluss bereits bereitgestellt habe.
Somit könne zeitnah mit einer Umsetzung begonnen werden.
Herr Kuru erkundigte sich, ob
es vorgesehen sei, die Unterlagen als Onlineformular bei der Stadt einreichen
zu können.
Herr Breuer antwortete, dass
es voraussichtlich möglich sein wird, ein PDF-Dokument online auszufüllen und
einschicken zu können.
Herr Sekunde erkundigte sich,
wie genau es mit den Eigenleistungen sei und wie diese zu verrechnen seien.
Handelte es sich bei den Haushaltsmitteln von 10.000 € um einen einmaligen
Betrag.
Herr Dr. Liedtke erläuterte,
die 500 € bezögen sich dann auf das Material. Eigenleistung sei klar auch möglich.
Hierzu könne ein Kästchen im Formular ergänzt werden. Er könne sich sehr gut
vorstellen, dass das Programm fortgeführt wird und dies dann dem Rat
vorzuschlagen. Dies sei allerdings abhängig von der Nachfrage.
Herr Sekunde fragte nach, ob
der Eigentumsnachweis digital angefordert werden könne.
Herr Breuer weist darauf hin,
dass es nur schwierig sein könne, wenn im Grundbuch bzw. im
Liegenschaftskataster mehrere Eigentümer eingetragen seien. Die erforderlichen
Nachweise gebe es mittlerweile auch digital.
Herr Gerwin erkundigte sich,
wie sichergestellt werden könne, dass die Dachbegrünung über einen langen
Zeitraum in Takt bliebe.
Herr Breuer verwies auf die 5
Jahre, die der Eigentümer verpflichtet sei, das Dachgrün zu pflegen. Da es aber
gerade bei extensiver Dachbegrünung um trockenresistente Sukkulenten ginge, sei
der Pflegeaufwand sehr gering.
Herr Behrens regte an, nach
einer gewissen Zeit eine Evaluation des Programms durchzuführen und die Dächer
samt Bepflanzung in Augenschein zu nehmen.
Herr Dr. Liedtke merkte an,
man könne den Bürgern in dem Zusammenhang vertrauen. In einem 20 Jahre alten
Bereich in Methler unterhalb des Kurler Busches (Wohngebiet am Schulzenhof)
wurde damals auch Dachbegrünung festgesetzt. Bei einem Blick auf das Luftbild
seien an der Stelle 95 % der Garagen grün und würden somit ihren Zweck
erfüllen.
Herr Bierhoff erkundigte
sich, ob die Anträge nach Eingang oder nach tatsächlichen Bedarf
(„Bedürftigkeit“) berücksichtigt würden.
Herr Dr. Liedtke sehe keine
Möglichkeit eine Prüfung der Bedürftigkeit in der Praxis umzusetzen.
Herr Gerwin sehe in dem
Förderprogramm den Aspekt, dass von einem Gründach, anders als bei einem
Lastenrad, die gesamte Gesellschaft profitiere und bewertet dies als positiv.