Herr Eichler teilte mit dass mit Stand 06. Mai in Kamen 358 Personen um Hilfe gebeten hätten. Die Hilfesuchenden seine entweder per Zuweisung durch die Bezirksregierung oder durch das Vorhandensein privater Kontakte in Kamen angekommen. In den letzten zwei Wochen vor der Sitzung sei die Zahl der ankommenden Personen nicht mehr so stark angestiegen. Dankens­wer­terweise habe die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen von jetzt auf gleich wieder funktioniert. In Bezug auf die Unterbringung der Flüchtlinge sei die Anmietung von Wohnraum intensiviert worden; jedoch haben der Druck und die Dynamik es nötig gemacht, Unterbringung auch in den Gemeinschaftsunterkünften vorzunehmen.

Herr Eichler stellte Zahlenmaterial vor, welches der Niederschrift in Kopie beigefügt ist.

 

Frau Dörmann erläuterte, unter welchen Voraussetzungen zum 01. Juni der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zum Sozialgesetzbuch erfolge.

 

Frau Schulze wies darauf hin, dass auch nach dem 01. Juni die von der Stadt Kamen vorge­hal­tenen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

 

Frau Dr. Kleinz teilte mit, dass über den Internetauftritt kamen-hilft eingereichte Angebote keine Reaktion hervorrufen würden. Sie wolle das nicht als Kritik verstanden wissen, sondern lediglich als Hinweis.

 

Frau Schulze erwiderte, dass man diese Anregung mitnehmen wolle.