Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das Einzelhandelskonzept mit der Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche und der Sortimentsliste (Kamener Sortimentsliste) in der vorliegenden Fassung (Februar 2022). Das Einzelhandelskonzept ist bei der weiteren Bauleitplanung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB zugrunde zu legen.


Abstimmungsergebnis: Bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Das Einzelhandelskonzept sei eine wichtige Grundlage, so Herr Heidler. Daneben sei die Gestaltung der Innenstadt eine fortwährende Aufgabe der Politik.

 

Herr Eisenhardt betrachtete die wichtigsten Ergebnisse, die als Bausteine im Konzept erfasst worden seien. Ziele seien die Aufwertung der Innenstadt und der Stadtteil­kerne.

Er appellierte an die Verwaltung, die Politik zukünftig verstärkt in die Ent­wick­lung einzubinden.

 

Frau Lindemann-Opfermann begründete unter Nennung der Schwer­punkte die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE/GAL.