Sitzung: 07.04.2022 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 015/2022
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt das
Einzelhandelskonzept mit der Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche und
der Sortimentsliste (Kamener Sortimentsliste) in der vorliegenden Fassung
(Februar 2022). Das Einzelhandelskonzept ist bei der weiteren Bauleitplanung
als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziff. 11
BauGB zugrunde zu legen.
Abstimmungsergebnis: Bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Das Einzelhandelskonzept sei eine wichtige Grundlage, so Herr Heidler. Daneben sei die Gestaltung der Innenstadt eine fortwährende Aufgabe der Politik.
Herr Eisenhardt betrachtete die wichtigsten Ergebnisse, die als Bausteine im Konzept erfasst worden seien. Ziele seien die Aufwertung der Innenstadt und der Stadtteilkerne.
Er appellierte an die Verwaltung, die Politik zukünftig verstärkt in die Entwicklung einzubinden.
Frau Lindemann-Opfermann begründete unter Nennung der Schwerpunkte die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE/GAL.