Zunächst begrüßte Herr Kissing den Projektleiter des Fachbüros STADTGUUT GmbH, Bochum, Herrn Schauz Ellsiepen.

Herr Dr. Liedtke wies darauf hin, dass nach erfolgter Ausschreibung, die in Zusammenarbeit mit dem LWL erstellt worden sei, nunmehr das Büro STADTGUUT GmbH mit der Bestandsanalyse beauftragt worden sei. Für die Erstellung des Denkmalpflegeplanes seien Fördermittel beantragt worden, so dass die Beauftragung dieses Bausteines erst bei Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen könne, um einen förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn auszuschließen. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss werde in die Erstellung eines Denkmalpflegeplanes als zuständiger Fachausschuss einbezogen.

 

In seiner Funktion als Projektleiter erläuterte Herr Schauz Ellsiepen detailliert die einzelnen Projektbausteine, die Zeitplanung für die Bearbeitung und stellte das Bearbeitungsteam sowie Referenzprojekte vor. Eine detaillierte Darstellung ist der Präsentation (S. 6 bis 25) zu entnehmen.

In seinem Vortrag verdeutlichte er, dass mit dem Denkmalpflegeplan perspektivisch und zukunftsorientiert Ziele, Maßnahmen und Handlungsvorschläge definiert würden. Dies ermögliche einen zielgerichteten und handlungsorientierten Einsatz weiterer Instrumente, wie z. B. Gestaltungssatzungen oder Denkmalbereichssatzungen. Als erster Baustein sei das Büro am 26.02.2022 mit der Bestandsaufnahme und Analyse beauftragt worden. Die Bereitstellung der Grundlagendaten durch die Stadt Kamen habe sich leider leicht verspätet. Eine weitere Beteiligung des Ausschusses sei nach der Sommerpause geplant. Die Abschlusspräsentation sei bis Frühjahr 2023 vorgesehen. Der LWL werde den gesamten Prozess eng begleiten.

 

Herr Fuhrmann bedankte sich für den informativen Vortrag.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fuhrmann erläuterte Herr Schauz Ellsiepen, dass die Stadt Kamen aktuell 105 Baudenkmäler in die Denkmalliste aufgenommen habe. In Abstimmung mit dem LWL sei in weiteren Bearbeitungsschritten geplant, Denkmalverdachtsfälle und die Liste mit erhaltenswerte Bausubstanz (aus den 1980er Jahren) eingehend zu prüfen. Ggf. sei der Status von Objekten anzupassen. Die Bearbeitungszahlen seien insofern Schätzwerte (Baudenkmäler bis zu 120, erhaltenswerte Bausubstanz bis zu 60, Bodendenkmäler bis zu 10 Objekte).

 

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss habe sich als ersten Arbeitsschritt für die Aufstellung eines Denkmalpflegeplanes ausgesprochen, erklärte Herr Kasperidus. Der Vortrag von Herrn Schauz Ellsiepen habe diese Vorgehensweise bestätigt. Aus dem Denkmalpflegeplan würden dann weitere zielorientierte Instrumente entwickelt werden. Sehr gespannt sei er auf die Vorstellung weiterer Objekte, die in die Denkmalliste bzw. die Liste erhaltenswerter Bausubstanz aufgenommen werden.

 

Herr Stoltefuß entgegnete, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der Ortsheimatpfleger bereits seit 2017 mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt habe. Für die aktuellen Probleme in der Stadt Kamen sei ein Denkmalpflegeplan s. E. ungeeignet. Der Erlass von Denkmalbereichssatzungen sei ein rechtswirksames Instrument, um schützenswerte Ensemble in der Stadt zu sichern. Dies sei auch ohne Denkmalpflegeplan möglich. Beispielhaft nannte er die Städte Unna und Lünen, die Denkmalbereichssatzungen erlassen hätten. Dagegen würde der Denkmalpflegeplan keine Rechtswirksamkeit enthalten.

 

Der LWL unterstütze und empfehle die Vorschaltung eines Denkmalpflegeplanes, erwiderte Herr Dr. Liedtke.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Schauz Ellsiepen darauf hin, dass ein Denkmalpflegeplan weitere Instrumente, z.B. auch den Erlass einer Denkmalbereichssatzung, zielgerichtet untersuche und vorschlage. Ein Denkmalpflegeplan schließe den späteren Erlass einer Denkmalbereichssatzung nicht aus. Aus Erfahrungen mit anderen Städten könne er berichten, wie wichtig die Erstellung eines Denkmalpflegeplanes als zielgerichtete Vorbereitung sei. Im Ergebnis würden verschiedene zielorientierte Maßnahmen vorgeschlagen (z.B. Denkmalbereichssatzung, Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung). Insofern stelle der Denkmalpflegeplan ein wichtiges informelles Instrument dar, um daraus weitere rechtssichere Instrumente im Sinne des Denkmalschutzes zu entwickeln. Ein Denkmalpflegeplan liefere die erforderlichen Daten und Begründungen um Instrumente, die in die Rechter der Eigentümer und Eigentümerinnen eingreifen, rechtssicher begründen zu können.

 

Die Notwendigkeit der Erstellung einer Denkmalbereichssatzung werde seinerseits derzeit nur für die zentrale Altstadt in Kamen gesehen, erwiderte Herr Stoltefuß. Hier sei es seiner Meinung nach dringend erforderlich, Gebäude mit historischen Wert und historischer Bedeutung durch eine Denkmalbereichssatzung zu schützen, um einem Verlust entgegenzuwirken. Dies würde das Verfahren zur Erstellung eines Denkmalpflegeplanes nicht stören.

 

Mit der Vorstellung der Arbeitsschritte und des Konzeptes sei deutlich geworden, dass der Denkmalpflegeplan die Grundlage darstelle, um anschließend weitere zielorientierte Instrumente zum Denkmalschutz entwickeln zu können, erklärte Herr Kissing. Es werde eine Stadtentwicklungsplanung mit Handlungsempfehlungen erarbeitet. Der Denkmalwert werde im Kontext einer Gesamtbetrachtung untersucht. Diese gesamtheitliche und zielorientierte Untersuchung sei die geeignete Grundlage, um weitere Vorgehensweisen zu diskutieren und zu erarbeiten. Die Architektur von Fassaden sei nicht allein ausschlaggebend für den Denkmalwert.

 

Es sei wichtig, dass sich die Bebauung im Umfeld von Denkmälern einfüge, entgegnete Herr Stoltefuß. Der Erhalt des Stadtbildes für nachfolgende Generationen sei nur so möglich.

 

Die Ausführungen von Herrn Schauz Ellsiepen sowie die Empfehlung des LWL hätten bestätigt, dass es sinnvoll und zielorientiert sei, einen Denkmalpflegeplan vorzuschalten, führte Herr Kasperidus aus. Am Ende werde sich herausstellen, welche Instrumente zielgerichtet eingesetzt werden können. Er habe keine Bedenken gegen die dargestellte Vorgehensweise zunächst einen Denkmalpflegeplan aufzustellen.

 

Frau Dörlemann erinnerte daran, dass diese von Herrn Stoltefuß angesprochene Problematik lange und ausführlich in den vorangegangenen Sitzungen diskutiert worden sei. Mit dem Instrument des Denkmalpflegeplans werde eine strukturierte, zielorientierte und nachhaltige Gesamtbetrachtung erreicht, die am Ende geeignet Maßnahmen und Instrumente vorschlage.

 

Abschließend sprach sich Herr Schauz Ellsiepen nochmals für die Vorschaltung eines Denkmalpflegeplans aus. Daraus sei es möglich, rechtssichere Instrumente zu entwickeln. Es sei zu bedenken, dass auch die Rechtssicherheit einer Denkmalbereichssatzung erreicht werden müsse. Sei die Argumentation oder Darstellung nicht schlüssig, so sei diese Satzung anfechtbar. Insofern mache eine gründliche Vorarbeit in Form eines Denkmalpflegeplans viel Sinn.

 

Herr Kissing bedankte sich bei Herrn Schauz Ellsiepen und verabschiedete ihn.