Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2022/2023 gemäß den Anlagen I - III.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen erläuterte, der Tagesordnungspunkt zur Kindergarten-Bedarfsplanung sei der Grund für die jährliche Terminierung vor dem 15. März, da dies die gesetzliche Ausschlussfrist zur Beantragung von Landesmitteln für das kommende Kindergartenjahr sei. Die Planungen seien zu diesem Zeitpunkt größtenteils abgeschlossen und die Bedarfe bekannt. Mittels einer Präsentation stellte Frau Kappen die aktuellen sowie die prognostizierten Versorgungsquoten mit dem Hinweis vor, man kenne weder die künftige Geburtenrate noch die Anzahl der Flüchtlinge aus der Ukraine, werde aber bei notwendigen Bedarfen entsprechend nachsteuern.

Die Versorgungsquoten seien laut gängiger Praxis nach Stadtteilen dargestellt, wenngleich der gesetzliche Anspruch für das gesamte Stadtgebiet gelte und eine scharfe Abgrenzung schwierig sei, da die Einrichtungen natürlich auch stadtteilübergreifend betreuten.

 

Für das aktuelle Kindergartenjahr 2021/2022 liege die Versorgungsquote bei Kindern ab Beginn des Rechtsanspruches - mit Vollendung des ersten Lebensjahres – bis zum 3. Lebensjahr bei insgesamt bei 44,89 % und unter Einbeziehung der Tagespflege bei

65,47 %. Im Bereich der Kinder über 3 Jahre werde ein Wert von 90,26 % erreicht.

Die Gesamtversorgungsquote der in Einrichtungen und Tagespflege betreuten Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betrage 48,81 %.

Mit Verweis auf die derzeitige 1,5-gruppige Containerlösung der Einrichtung „Abenteuerland“ in Südkamen bedanke man sich bei der Evangelischen Kirchengemeinde sowie der Evangelischen Perthes-Stiftung für die unbürokratische Übernahmemöglichkeit.

 

Im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 liege die Versorgungsquote ab Rechtsanspruch im u3-Bereich einschließlich der vorsorglichen Bedarfsplanung der Kita Abenteuerland mit 3 Gruppen bei 45,42 % und einschließlich Tagespflege bei 66 %.  Im Bereich der ü3-Kinder würden 95,47 % und als Gesamtversorgungsquote im u3-Bereich inklusive der Kinder unter einem Jahr 44,86 % erreicht.

Das Deutsche Rote Kreuz baue derzeit mit einem Investor an der Gutenbergstraße ein neues Gebäude für die sich bis zur Fertigstellung in einer Containeranlage befindlichen Kita Abenteuer­land. Diese werde langfristig mit 4 Gruppen in den Gesamtbetrieb gehen.

Es sei sicherlich perspektivisch sinnvoll, die Containeranlage - hierbei handele es sich um eine volleingerichtete Kita mit Außenanlage - auch nach dem erfolgten Umzug weiterhin vorzuhalten.  Hierzu werde man sich die Situation in den nächsten zwei bis drei Jahren genau anschauen und Gespräche darüber führen, ob die Anlage benötigt werde, in welcher Form sie gebraucht werde und ob ein Träger entsprechend Personal zur Verfügung habe.

 

Die prognostizierte Versorgungsquote für das Kindergartenjahr 2023/2024 liege nach Inbetrieb­nahme einer zusätzlichen u3-Gruppe der Kita Abenteuerland im Bereich u3 ab Rechtsanspruch bei 46,69 % und mitsamt Tagespflege bei 67,24 %. Bei den ü3-Kindern würden 95,39 % und im u3-Bereich inklusive der Kinder unter einem Jahr bei 45,11 % prognostiziert.

 

Frau Kappen erläuterte, dass die Kita Flohkiste bis zum Neubau an gleicher Stelle voraussichtlich ab kommenden Monat in eine Containeranlage ziehen werde und regte an, sich gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern die hochwertige Qualität solcher Übergangslösungen vor Ort anzuschauen.

 

Im aktuellen Kindergartenjahr gäbe es aktuell zuzugsbedingt zwei unversorgte Kinder, die im kommenden Kindergartenjahr entsprechende Plätze bekämen. Acht Kinder befänden sich noch in der Sprachstandsfeststellung, für eine optimale Förderung werde zeitnah Kontakt mit den Eltern aufgenommen. Darüber hinaus fehlten für das Kindergartenjahr 2022/2023 bei 20 vorgehaltenen Einrichtungen lediglich zwölf Plätze. Im Moment sei davon auszugehen, dass die Versorgung im Stadtgebiet gewährleistet werden könne. Im Zuge dessen sei an dieser Stelle auch dem Jugendhilfeausschuss für das Mittragen der mit erheblichem finanziellem Aufwand verbundenen Ausbauplanungen in den vergangenen Jahren zu danken. Diese allgemeine Versorgungssituation trage nicht nur zur Kinderbildung und -förderung bei, sondern sei überdies ein Standortvorteil der Stadt Kamen.

 

Anhand der Übersicht für das Kindergartenjahr 2022/2023 seien die Gruppenformen und die zu beantragenden Kindpauschalen aufgeteilt nach den einzelnen Kindertageseinrichtungen zu erkennen. Positiv zu bewerten sei die gegebene Trägervielfalt mit der Arbeiterwohlfahrt, den Evangelischen Kirchengemeinden, der Katholischen Kirche, der Elterninitiative Pusteblume, der Familienbande sowie dem Deutschen Roten Kreuz mit nunmehr zwei Einrichtungen.

Es fänden fortwährend Gespräche mit den Trägern hinsichtlich Ausbaumöglichkeiten und Modelloptionen statt. Dies auch mit Blick auf den geplanten Ausbau von Wohneinheiten im Hemsack sowie der Dortmunder Allee und vor dem Hintergrund einer möglichen Abschaffung der Elternbeiträge durch die Landesregierung, aus der perspektivisch ein erhöhter Bedarf resultieren könne.

 

Bezugnehmend auf die Flüchtlinge aus den ukrainischen Kriegsgebieten teilte Frau Kappen mit, dass die Menschen sich in Europa und auch mangels Wohnsitzauflage innerhalb Deutschlands frei bewegen könnten, sich aber sicherlich dort aufhalten wollen, wo bereits Kontakte leben. Nach ihrer Einschätzung werde es seitens der ankommenden Mütter nicht die vordergründige Bestrebung sein, ihre kleinen Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu geben.

 

Laut der letzten Übersicht betrage die Anzahl der Tagespflegepersonen insgesamt 42.

Infolge der Anhebung der Anforderungen an die Neuqualifizierung von Kindertagespflegepersonen im Kinderbildungsgesetz werde die Qualifizierung derzeit nach den künftig geltenden QHB-Maßstäben in interkommunaler Zusammenarbeit neu aufgestellt. Da zudem davon auszugehen sei, dass mittelfristig einige aktuell tätige Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit einstellen, u.a. aus Altersgründen, werde die Akquise und Qualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen auch im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wieder forciert.

Im Schwerpunkt würden in der Kindertagespflege u3-Kinder betreut. Häufig entschieden sich die Eltern innerhalb des Wunsch- und Wahlrechts bei einer Betreuung von Kindern unter 2 Jahren für die Kindertagespflege. Bei Kindern über 3 Jahren handele es sich mehrheitlich um Randzeitenbetreuung.

 

Frau Grüneberg erkundigte sich, wieso die Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Flexibilisierung der Öffnungszeiten nunmehr durch die Kindertageseinrichtungen geregelt werden solle.

 

Frau Börner erläuterte, dass dies aus zwei Gründen erfolge. Zum einen könne die im Rahmen der KiBiz-Förderung verfügbare Flexibilisierungspauschale nicht für das bislang praktizierte Modell der Randzeitenbetreuung verwendet werden. Dies führe dazu, dass diese Form der Randzeitenbetreuung durch kommunale Eigenmittel finanziert würde. Die Kindertageseinrichtungen hätten hier mehr Möglichkeiten Betreuungsmodelle zu schaffen, die durch die Flexibilisierungspauschale finanzierbar seien. Zum anderen würden durch die Verlagerung der Verantwortlichkeit in die Kindertageseinrichtungen die Strukturen transparenter, die Abläufe vor allem für Eltern weniger bürokratisch. Insgesamt werde die Organisation vereinfacht, da die Abstimmung zukünftig direkt zwischen Eltern und der Einrichtung als verbindlichem Ansprechpartner erfolge. Frau Börner wies schließlich darauf hin, dass eine individuelle Randzeitenbetreuung durch eine einzelne Kindertagespflegeperson auch zukünftig möglich sei.