Sitzung: 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 014/2022
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die
finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2022/2023
gemäß den Anlagen I - III.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Kappen erläuterte, der
Tagesordnungspunkt zur Kindergarten-Bedarfsplanung sei der Grund für die
jährliche Terminierung vor dem 15. März, da dies die gesetzliche
Ausschlussfrist zur Beantragung von Landesmitteln für das kommende
Kindergartenjahr sei. Die Planungen seien zu diesem Zeitpunkt größtenteils
abgeschlossen und die Bedarfe bekannt. Mittels einer Präsentation stellte Frau
Kappen die aktuellen sowie die prognostizierten Versorgungsquoten mit dem
Hinweis vor, man kenne weder die künftige Geburtenrate noch die Anzahl der
Flüchtlinge aus der Ukraine, werde aber bei notwendigen Bedarfen entsprechend
nachsteuern.
Die
Versorgungsquoten seien laut gängiger Praxis nach Stadtteilen dargestellt,
wenngleich der gesetzliche Anspruch für das gesamte Stadtgebiet gelte und eine
scharfe Abgrenzung schwierig sei, da die Einrichtungen natürlich auch
stadtteilübergreifend betreuten.
Für das aktuelle
Kindergartenjahr 2021/2022 liege die Versorgungsquote bei Kindern ab Beginn des
Rechtsanspruches - mit Vollendung des ersten Lebensjahres – bis zum 3.
Lebensjahr bei insgesamt bei 44,89 % und unter Einbeziehung der Tagespflege bei
65,47 %. Im Bereich
der Kinder über 3 Jahre werde ein Wert von 90,26 % erreicht.
Die
Gesamtversorgungsquote der in Einrichtungen und Tagespflege betreuten Kinder im
Alter von 0 bis 3 Jahren betrage 48,81 %.
Mit Verweis auf die
derzeitige 1,5-gruppige Containerlösung der Einrichtung „Abenteuerland“ in
Südkamen bedanke man sich bei der Evangelischen Kirchengemeinde sowie der
Evangelischen Perthes-Stiftung für die unbürokratische Übernahmemöglichkeit.
Im kommenden
Kindergartenjahr 2022/2023 liege die Versorgungsquote ab Rechtsanspruch im
u3-Bereich einschließlich der vorsorglichen Bedarfsplanung der Kita
Abenteuerland mit 3 Gruppen bei 45,42 % und einschließlich Tagespflege bei
66 %. Im Bereich der ü3-Kinder würden
95,47 % und als Gesamtversorgungsquote im u3-Bereich inklusive der Kinder unter
einem Jahr 44,86 % erreicht.
Das Deutsche Rote
Kreuz baue derzeit mit einem Investor an der Gutenbergstraße ein neues Gebäude
für die sich bis zur Fertigstellung in einer Containeranlage befindlichen Kita
Abenteuerland. Diese werde langfristig mit 4 Gruppen in den Gesamtbetrieb
gehen.
Es sei sicherlich
perspektivisch sinnvoll, die Containeranlage - hierbei handele es sich um eine
volleingerichtete Kita mit Außenanlage - auch nach dem erfolgten Umzug
weiterhin vorzuhalten. Hierzu werde man
sich die Situation in den nächsten zwei bis drei Jahren genau anschauen und
Gespräche darüber führen, ob die Anlage benötigt werde, in welcher Form sie
gebraucht werde und ob ein Träger entsprechend Personal zur Verfügung habe.
Die prognostizierte
Versorgungsquote für das Kindergartenjahr 2023/2024 liege nach Inbetriebnahme
einer zusätzlichen u3-Gruppe der Kita Abenteuerland im Bereich u3 ab
Rechtsanspruch bei 46,69 % und mitsamt Tagespflege bei 67,24 %. Bei den
ü3-Kindern würden 95,39 % und im u3-Bereich inklusive der Kinder unter einem
Jahr bei 45,11 % prognostiziert.
Frau Kappen
erläuterte, dass die Kita Flohkiste bis zum Neubau an gleicher Stelle
voraussichtlich ab kommenden Monat in eine Containeranlage ziehen werde und
regte an, sich gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern die hochwertige Qualität
solcher Übergangslösungen vor Ort anzuschauen.
Im aktuellen
Kindergartenjahr gäbe es aktuell zuzugsbedingt zwei unversorgte Kinder, die im
kommenden Kindergartenjahr entsprechende Plätze bekämen. Acht Kinder befänden
sich noch in der Sprachstandsfeststellung, für eine optimale Förderung werde
zeitnah Kontakt mit den Eltern aufgenommen. Darüber hinaus fehlten für das
Kindergartenjahr 2022/2023 bei 20 vorgehaltenen Einrichtungen lediglich zwölf
Plätze. Im Moment sei davon auszugehen, dass die Versorgung im Stadtgebiet
gewährleistet werden könne. Im Zuge dessen sei an dieser Stelle auch dem
Jugendhilfeausschuss für das Mittragen der mit erheblichem finanziellem Aufwand
verbundenen Ausbauplanungen in den vergangenen Jahren zu danken. Diese
allgemeine Versorgungssituation trage nicht nur zur Kinderbildung und
-förderung bei, sondern sei überdies ein Standortvorteil der Stadt Kamen.
Anhand der
Übersicht für das Kindergartenjahr 2022/2023 seien die Gruppenformen und die zu
beantragenden Kindpauschalen aufgeteilt nach den einzelnen
Kindertageseinrichtungen zu erkennen. Positiv zu bewerten sei die gegebene
Trägervielfalt mit der Arbeiterwohlfahrt, den Evangelischen Kirchengemeinden,
der Katholischen Kirche, der Elterninitiative Pusteblume, der Familienbande
sowie dem Deutschen Roten Kreuz mit nunmehr zwei Einrichtungen.
Es fänden fortwährend
Gespräche mit den Trägern hinsichtlich Ausbaumöglichkeiten und Modelloptionen
statt. Dies auch mit Blick auf den geplanten Ausbau von Wohneinheiten im
Hemsack sowie der Dortmunder Allee und vor dem Hintergrund einer möglichen
Abschaffung der Elternbeiträge durch die Landesregierung, aus der
perspektivisch ein erhöhter Bedarf resultieren könne.
Bezugnehmend auf die Flüchtlinge aus den ukrainischen
Kriegsgebieten teilte Frau Kappen mit, dass die Menschen sich in Europa und
auch mangels Wohnsitzauflage innerhalb Deutschlands frei bewegen könnten, sich
aber sicherlich dort aufhalten wollen, wo bereits Kontakte leben. Nach ihrer
Einschätzung werde es seitens der ankommenden Mütter nicht die vordergründige
Bestrebung sein, ihre kleinen Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu geben.
Laut der letzten Übersicht betrage die Anzahl der
Tagespflegepersonen insgesamt 42.
Infolge der Anhebung der Anforderungen an die
Neuqualifizierung von Kindertagespflegepersonen im Kinderbildungsgesetz werde
die Qualifizierung derzeit nach den künftig geltenden QHB-Maßstäben in
interkommunaler Zusammenarbeit neu aufgestellt. Da zudem davon auszugehen sei,
dass mittelfristig einige aktuell tätige Kindertagespflegepersonen ihre
Tätigkeit einstellen, u.a. aus Altersgründen, werde die Akquise und
Qualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen auch im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit wieder forciert.
Im Schwerpunkt würden in der Kindertagespflege u3-Kinder
betreut. Häufig entschieden sich die Eltern innerhalb des Wunsch- und Wahlrechts
bei einer Betreuung von Kindern unter 2 Jahren für die Kindertagespflege. Bei
Kindern über 3 Jahren handele es sich mehrheitlich um Randzeitenbetreuung.
Frau Grüneberg
erkundigte sich, wieso die Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrichtungen im
Rahmen der Flexibilisierung der Öffnungszeiten nunmehr durch die
Kindertageseinrichtungen geregelt werden solle.
Frau Börner erläuterte,
dass dies aus zwei Gründen erfolge. Zum einen könne die im Rahmen der
KiBiz-Förderung verfügbare Flexibilisierungspauschale nicht für das bislang
praktizierte Modell der Randzeitenbetreuung verwendet werden. Dies führe dazu,
dass diese Form der Randzeitenbetreuung durch kommunale Eigenmittel finanziert
würde. Die Kindertageseinrichtungen hätten hier mehr Möglichkeiten
Betreuungsmodelle zu schaffen, die durch die Flexibilisierungspauschale
finanzierbar seien. Zum anderen würden durch die Verlagerung der
Verantwortlichkeit in die Kindertageseinrichtungen die Strukturen
transparenter, die Abläufe vor allem für Eltern weniger bürokratisch. Insgesamt
werde die Organisation vereinfacht, da die Abstimmung zukünftig direkt zwischen
Eltern und der Einrichtung als verbindlichem Ansprechpartner erfolge. Frau
Börner wies schließlich darauf hin, dass eine individuelle Randzeitenbetreuung
durch eine einzelne Kindertagespflegeperson auch zukünftig möglich sei.