Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläuterungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage)

 

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgendes zum Inhalt:

 

Der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Bereich nördlich der Lanstroper Straße, westlich der Lindenallee und südlich der Westicker Straße wird entsprechend dem Planentwurf als Wohnbaufläche dar­gestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: mit 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Liedtke berichtete über die 33. Änderung des Flächennutzungs­planes für den Bereich nördlich der Lanstroper Straße, westlich der Lindenallee und südlich der Westicker Straße.

 

Herr Nieme bemerkte, dass für diesen Bereich die Erschließungsarbeiten bereits laufen. Seiner Ansicht nach ist der zeitliche Ablauf nicht korrekt, da die Flächennutzungsplanänderung jetzt erst beschlossen wird.

 

Herr Liedtke erklärte, dass für die Herstellung der Erschließungsanlagen eine Genehmigung nach § 125 BauGB erteilt wurde. Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist nicht die Änderung des Flächennutzungsplanes, sondern § 125 BauGB. Gleichermaßen verfahren wurde auch für den Bereich „Am Schulzenhof“ oder für das Gewerbegebiet „Am Mühlbach“ in Heeren.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass seine Fraktion aus klimatischen Gründen gegen den Feststellungsbeschluss stimmen wird. Zudem regte er an, den Wortlaut des Erläuterungsberichts zu ändern, da die geplante Bebauung als Verbesserung der Umwelt positiv dargestellt wird. Generell handelt es sich aber um einen Eingriff in die Natur, der ausgeglichen werden muss. Eine Wohnbebauung kann keine ökologische Verbesserung sein.

 

 

 

Herr Behrens erklärte, dass durch den Eingriff das Bedürfnis nach Wohnbebauung gestillt wird.