Sitzung: 01.02.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Heidler erklärte für seine Fraktion die Ablehnung der Bürgeranregung. Der Kontext zum coronabedingten Verzicht werde nicht gesehen. Er verwies auf die ordnungspolitische Lenkungsfunktion der Sondernutzungsgebühren.
Herr Eisenhardt wandte ein, dass die Baudenkmale in der Innenstadt prägend für das Stadtbild seien, insofern sei die Sanierung positiv und unterstützenswert.
Frau Schulze berichtete, dass insgesamt ca. 160 Erlaubnisse nach Sondernutzungssatzung erteilt worden seien. Insgesamt seien Gebühren i.H.v. 24.000 Euro erhoben worden. Aufgrund der Ordnungs- und Regelungsfunktion der Gebühren spreche sich die Verwaltung für die Beibehaltung aus.
Frau Schaumann lehnte eine Beschränkung der Abschaffung der Sondernutzungsgebühr auf Baudenkmale ab. Sie plädierte dafür bei einer möglichen Abschaffung nicht zu unterscheiden. Sie machte deutlich, dass eine Abschaffung der Gebühr nicht von einer Anzeigepflicht entbinde.
Frau Dörlemann schloss sich der Argumentation ihrer Vorrednerin an und sprach sich aus Gründen der Gleichbehandlung gegen eine Unterscheidung aus.
Herr Eisenhardt konnte die Begründung der Verwaltung nicht nachvollziehen und meldete weiteren fraktionsinternen Beratungsbedarf an.
Bürgermeisterin Kappen fasste zusammen, dass grundsätzlicher Diskussionsbedarf zu den Sondernutzungsgebühren bestünde und schlug vor, die Bürgeranregung in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu verschieben.
Der Vertagung der Bürgeranregung wurde einvernehmlich zugestimmt.