Herr Heidler erklärte für seine Fraktion die Ablehnung der Bürgeranregung. Der Kontext zum coronabedingten Verzicht werde nicht gesehen. Er verwies auf die ordnungspolitische Lenkungsfunktion der Sondernutzungs­gebühren.

 

Herr Eisenhardt wandte ein, dass die Baudenkmale in der Innenstadt prägend für das Stadtbild seien, insofern sei die Sanierung positiv und unterstützenswert.

 

Frau Schulze berichtete, dass insgesamt ca. 160 Erlaubnisse nach Sonder­nutzungssatzung erteilt worden seien. Insgesamt seien Gebühren i.H.v. 24.000 Euro erhoben worden. Aufgrund der Ordnungs- und Regelungs­funktion der Gebühren spreche sich die Verwaltung für die Beibehaltung aus.

 

Frau Schaumann lehnte eine Beschränkung der Abschaffung der Sonder­nutzungsgebühr auf Baudenkmale ab. Sie plädierte dafür bei einer möglichen Abschaffung nicht zu unterscheiden. Sie machte deutlich, dass eine Abschaffung der Gebühr nicht von einer Anzeigepflicht entbinde.

 

Frau Dörlemann schloss sich der Argumentation ihrer Vorrednerin an und sprach sich aus Gründen der Gleichbehandlung gegen eine Unterschei­dung aus.

 

Herr Eisenhardt konnte die Begründung der Verwaltung nicht nach­vollziehen und meldete weiteren fraktionsinternen Beratungsbedarf an.

 

Bürgermeisterin Kappen fasste zusammen, dass grundsätzlicher Diskus­sionsbedarf zu den Sondernutzungsgebühren bestünde und schlug vor, die Bürgeranregung in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu verschieben.

 

Der Vertagung der Bürgeranregung wurde einvernehmlich zugestimmt.