Sitzung: 27.01.2022 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 003/2022
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07 Ka-SK – „Buschweg“ gem. § 2 (1) BauGB
(Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden
Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
2.
Die
Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens
beauftragt.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Herr Kissing
erläuterte den anwesenden Ausschussmitgliedern den Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans Nr. 07 Ka-Sk – „Buschweg“.
Herr Dr.
Liedtke erklärte anhand des Geltungsbereichs sowie dem städtebaulichen
Entwurf (s. Präsentation) das Planungsvorhaben. Die bereits abgerissene
Hofstelle Schulze-Bergcamen solle überplant werden. Der städtebauliche Entwurf
orientiere sich an der umliegenden Bestandsbebauung. Vorgesehen seien daher
Einfamilienhäuser sowie Doppelhaushälften. Ziel sei, die vorhandene
Wasserfläche sowie die vorhandene Gehölzfläche zu erhalten. Im Anschluss
erläuterte Herr Dr. Liedtke das
Bauleitplanverfahren und die Eigentumsverhältnisse.
Im Anschluss erklärte Herr Kissing das Bauleitplanverfahren gem. § 13b BauGB. So sei unter
anderem festgelegt, dass die Grundfläche nicht mehr als 10 Hekar betragen
dürfe. Er stellte allerdings fest, dass die Gesamtfläche des Plangebiets 19
Hektar groß sei.
Herr Breuer
erklärte, dass sich die Beschränkung der Fläche nur auf die zulässige Grundfläche
gem. § 19 (2) BauNVO der geplanten baulichen Anlagen beziehen würde. Die Flächengröße
des Geltungsbereichs könne daher diese Flächenangabe deutlich überschreiten.
Herr Dr.
Liedtke fügte ergänzend hinzu, dass die gem. § 13b BauGB zulässige
Grundfläche in diesem Plangebiet deutlich unterschritten werde.