Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07 Ka-SK – „Buschweg“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

2.    Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Herr Kissing erläuterte den anwesenden Ausschussmitgliedern den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 07 Ka-Sk – „Buschweg“.

Herr Dr. Liedtke erklärte anhand des Geltungsbereichs sowie dem städtebaulichen Entwurf (s. Präsentation) das Planungsvorhaben. Die bereits abgerissene Hofstelle Schulze-Berg­camen solle überplant werden. Der städtebauliche Entwurf orientiere sich an der umliegenden Bestandsbebauung. Vorgesehen seien daher Einfamilienhäuser sowie Dop­pelhaushälften. Ziel sei, die vorhandene Wasserfläche sowie die vorhandene Gehölzfläche zu erhalten. Im Anschluss erläuterte Herr Dr. Liedtke das Bauleitplanverfahren und die Eigen­tumsverhältnisse.

Im Anschluss erklärte Herr Kissing das Bauleitplanverfahren gem. § 13b BauGB. So sei unter anderem festgelegt, dass die Grundfläche nicht mehr als 10 Hekar betragen dürfe. Er stellte allerdings fest, dass die Gesamtfläche des Plangebiets 19 Hektar groß sei.

Herr Breuer erklärte, dass sich die Beschränkung der Fläche nur auf die zulässige Grund­fläche gem. § 19 (2) BauNVO der geplanten baulichen Anlagen beziehen würde. Die Flä­chengröße des Geltungsbereichs könne daher diese Flächenangabe deutlich überschreiten.

Herr Dr. Liedtke fügte ergänzend hinzu, dass die gem. § 13b BauGB zulässige Grundfläche in diesem Plangebiet deutlich unterschritten werde.