7.1 Mitteilungen der Verwaltung

Der Stadtteilmanager in Heeren-Werve, Herr Homburg, von dem Planungsbüro plan-lokal aus Dortmund, übergibt seine Tätigkeit fortan an seine Kollegin Frau Kappels. Frau Kappels werde sich demnächst der Politik und Öffentlichkeit vorstellen, berichtete Herr Breuer.

7.2 Anfragen

7.2.1 Anfrage der Fraktion der Freien Wähler

Des Weiteren berichtete Herr Breuer, dass die Stadtverwaltung Kamen eine schriftliche Anfrage der Freien Wähler erhalten habe, welche eine zeitliche Einordnung aller der im Jahr 2022 zu erarbeitenden Konzepte vorsehe (s. Ratsinformationssystem). Es sei aufgrund verschiedener Faktoren allerdings nicht möglich gewesen konkrete Daten bzgl. der Zwischenstände als auch der Fertigstellungen der Konzepte anzugeben. So sei man beispielsweise bei der Neubewertung von Flächenpotentiale von Windenergieanlagen auf die neue gesetzlichen Grundlagen z.B. der Bundesregierung angewiesen. Nach aktueller Rechtslage befinde sich, unter der Berücksichti­gung harter und weicher Faktoren, derzeit keine geeignete Fläche für Windenergieanlagen im Stadtgebiet.

Herr Kobus erkundigte sich, ob es Flächenpotentiale für die Realisierung von Photovoltaikanla­gen geben würde.

Herr Breuer entgegnete, dass die Überprüfung von Flächenpotentialen für Photovoltaik- sowie Windenergieanlagen bei der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes erfolgen werde.

Die schriftliche Anfrage der Fraktion der Freien Wähler sei sehr umfangreich, stellte Herr Kasperidus fest. Als Beispiel nannte er die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes, welches aufgrund der Dynamik als auch der Verflechtung anderer Fachdisziplinen womöglich jahrelange Arbeit benötige.

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass eine konkrete Benennung der zeitlichen Einordnung hinsichtlich der Konzepte nicht möglich sei. Es sei davon auszugehen, dass der Energiebericht im Februar fertig gestellt werde. Allerdings müsse das Einzelhandelskonzept an die neue Rechtslage an­gepasst werden und mit der Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen sei erst vor ge­raumer Zeit begonnen worden. Es sei zudem nicht möglich das Fahrradabstellanlagenkonzept jährlich fortschreiben zu lassen.

Herr Kobus bedankte sich bei Herrn Dr. Liedtke und Herrn Breuer für die ausführlichen Ant­worten. Anschließend erkundigte sich Herr Kobus, ob die Beauftragung eines Konzeptes für die Bereitstellung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur bereits geschehen sei.

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass das o.g. Konzept bereits in Bearbeitung sei. Allerdings sei hierfür der Umwelt- und Klimaschutzausschuss oder der Mobilitätsausschuss federführend.


Herr Kobus bezog sich abermals auf die schriftliche Anfrage der Fraktion der Freien Wähler und erkundigte sich, ob die zeitliche Einordnung aller der im Jahr 2022 erarbeiteten Konzepte in Quartale möglich sei.

Herr Dr. Liedtke verneinte Herr Kobus Nachfrage.

Herr Breuer erklärte anhand der Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen, dass der Zeitablauf für die Erarbeitung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sei, die nicht immer zu beeinflussen sind.

 

7.2.2 Kämertorstraße

Herr Meier erkundigte sich, ob es einen aktuellen Sachstandsbericht hinsichtlich der Sanierung der Kämertorstraße gebe.

Die Stadtentwässerung verlege an der Kämertorstraße einen neuen Kanal, antwortete Herr Dr. Liedtke. Diese Maßnahme sei in dem Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung nachlesbar.

7.2.3 Alter Markt

Herr Fuhrmann fragte, ob in Zukunft ein neuer Bodenbelag am Alten Markt geplant sei, da der derzeitige Bodenbelag stärke Beschädigungen aufweisen würde.

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass die Belastungen der letzten Jahre zu den Beschädigungen des Bodenbelages geführt habe. Konzeptionelle Überlegungen für die Behebung der Schäden seien noch in diesem Jahr geplant.

7.2.4 Hochstraße (B233)

Herr Helmken erkundigte sich, welche Maßnahmen an der Hochstraße in Kamen geplant seien.

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass derzeit keine konkreten Planungen beabsichtigt seien. Es bleibt daher abzuwarten, wann das Land die Sanierung der Fahrbahn plane und ob auch einen Über­arbeitung und Ergänzung der Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen wird.