Sitzung: 27.01.2022 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
7.1 Mitteilungen der
Verwaltung
Der Stadtteilmanager in
Heeren-Werve, Herr Homburg, von dem
Planungsbüro plan-lokal aus Dortmund, übergibt seine Tätigkeit fortan an seine
Kollegin Frau Kappels. Frau Kappels werde sich demnächst der
Politik und Öffentlichkeit vorstellen, berichtete Herr Breuer.
7.2 Anfragen
7.2.1 Anfrage der
Fraktion der Freien Wähler
Des Weiteren berichtete
Herr Breuer, dass die
Stadtverwaltung Kamen eine schriftliche Anfrage der Freien Wähler erhalten
habe, welche eine zeitliche Einordnung aller der im Jahr 2022 zu erarbeitenden
Konzepte vorsehe (s. Ratsinformationssystem). Es sei aufgrund verschiedener
Faktoren allerdings nicht möglich gewesen konkrete Daten bzgl. der
Zwischenstände als auch der Fertigstellungen der Konzepte anzugeben. So sei man
beispielsweise bei der Neubewertung von Flächenpotentiale von
Windenergieanlagen auf die neue gesetzlichen Grundlagen z.B. der
Bundesregierung angewiesen. Nach aktueller Rechtslage befinde sich, unter der
Berücksichtigung harter und weicher Faktoren, derzeit keine geeignete Fläche
für Windenergieanlagen im Stadtgebiet.
Herr Kobus erkundigte sich, ob es
Flächenpotentiale für die Realisierung von Photovoltaikanlagen geben würde.
Herr Breuer entgegnete, dass die Überprüfung
von Flächenpotentialen für Photovoltaik- sowie Windenergieanlagen bei der
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes erfolgen werde.
Die schriftliche Anfrage
der Fraktion der Freien Wähler sei sehr umfangreich, stellte Herr Kasperidus fest. Als Beispiel nannte er
die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes, welches aufgrund der Dynamik als auch
der Verflechtung anderer Fachdisziplinen womöglich jahrelange Arbeit benötige.
Herr Dr. Liedtke erklärte, dass eine
konkrete Benennung der zeitlichen Einordnung hinsichtlich der Konzepte nicht
möglich sei. Es sei davon auszugehen, dass der Energiebericht im Februar fertig
gestellt werde. Allerdings müsse das Einzelhandelskonzept an die neue
Rechtslage angepasst werden und mit der Fortschreibung des Handlungskonzepts
Wohnen sei erst vor geraumer Zeit begonnen worden. Es sei zudem nicht möglich
das Fahrradabstellanlagenkonzept jährlich fortschreiben zu lassen.
Herr Kobus bedankte sich bei Herrn Dr. Liedtke und Herrn Breuer für die ausführlichen Antworten. Anschließend erkundigte
sich Herr Kobus, ob die Beauftragung
eines Konzeptes für die Bereitstellung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur
bereits geschehen sei.
Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass das o.g.
Konzept bereits in Bearbeitung sei. Allerdings sei hierfür der Umwelt- und
Klimaschutzausschuss oder der Mobilitätsausschuss federführend.
Herr Kobus
bezog sich abermals auf die schriftliche Anfrage der Fraktion der Freien Wähler
und erkundigte sich, ob die zeitliche Einordnung aller der im Jahr 2022 erarbeiteten
Konzepte in Quartale möglich sei.
Herr Dr. Liedtke verneinte Herr Kobus Nachfrage.
Herr Breuer erklärte anhand der
Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen, dass der Zeitablauf für die
Erarbeitung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sei, die nicht immer zu
beeinflussen sind.
7.2.2 Kämertorstraße
Herr Meier erkundigte sich, ob es einen
aktuellen Sachstandsbericht hinsichtlich der Sanierung der Kämertorstraße gebe.
Die Stadtentwässerung
verlege an der Kämertorstraße einen neuen Kanal, antwortete Herr Dr. Liedtke. Diese Maßnahme sei in dem
Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung nachlesbar.
7.2.3 Alter Markt
Herr Fuhrmann fragte, ob in Zukunft ein
neuer Bodenbelag am Alten Markt geplant sei, da der derzeitige Bodenbelag
stärke Beschädigungen aufweisen würde.
Herr Dr. Liedtke erklärte, dass die
Belastungen der letzten Jahre zu den Beschädigungen des Bodenbelages geführt
habe. Konzeptionelle Überlegungen für die Behebung der Schäden seien noch in
diesem Jahr geplant.
7.2.4 Hochstraße (B233)
Herr Helmken erkundigte sich, welche
Maßnahmen an der Hochstraße in Kamen geplant seien.
Herr Dr. Liedtke antwortete, dass derzeit
keine konkreten Planungen beabsichtigt seien. Es bleibt daher abzuwarten, wann
das Land die Sanierung der Fahrbahn plane und ob auch einen Überarbeitung und
Ergänzung der Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen wird.