Sitzung: 09.12.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 149/2021
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
in der derzeit gültigen Fassung
1.
die in der Anlage 4 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;
2.
die in der Anlage 5 aufgeführten Abwägungsvorschläge
der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;
3.
den Bebauungsplan Nr. 51.1 Ka „Gewerbegebiet
Hemsack“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Der Beschluss
des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu
halten.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Zu den Fragen von Herrn Lehmann zum Anlass der Änderung, erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass ein Großteil der Wohnung bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes existierten, die damalige Festsetzung könne insofern heute nicht mehr nachvollzogen werden. Es bedürfe jetzt der Aufhebung und Neuaufstellung.
Die Festsetzung als Gewerbe- und nicht als Mischgebiet sei richtig.