Sitzung: 30.11.2021 Betriebsausschuss
Vorlage: 168/2021
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte „4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Helmken bat um
Erläuterung, wie die in der Beschlussvorlage aufgeführte Vergleichsberechnung
zu verstehen sei. Bei 140 Kleinkläranlagen mit einer durchschnittlichen Abfuhr
von 5 Kubikmeter könne er die in der Gebührenbedarfsberechnung zugrunde
gelegten 300 Kubikmeter nicht nachvollziehen.
Herr Neuhaus erklärte, dass
die Kleinkläranlagen nicht jährlich entleert werden müssten. Bei den 300
Kubikmetern handele es sich um den langjährigen Durchschnitt des tatsächlich
abgefahrenen Grubeninhaltes.