Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Helmken bat um Erläuterung, wie die in der Beschlussvorlage aufgeführte Vergleichsberechnung zu verstehen sei. Bei 140 Kleinkläranlagen mit einer durchschnittlichen Abfuhr von 5 Kubikmeter könne er die in der Gebührenbedarfsberechnung zugrunde gelegten 300 Kubikmeter nicht nachvollziehen.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass die Kleinkläranlagen nicht jährlich entleert werden müssten. Bei den 300 Kubikmetern handele es sich um den langjährigen Durchschnitt des tatsächlich abgefahrenen Grubeninhaltes.