Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Ergebnis- und Fi­nanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2021 - 2025.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Tost ging zunächst auf die Investitionsplanung für das Jahr 2022 ein. Das Investitionsvolumen für die Kanalbaumaßnahmen in 2022 betrage 9.247 T€. Für sonstige Investitionsmaßnahmen seien 908 T€ vorgesehen. Er erläuterte die ausgabenintensivsten Investitionen. Bei den Maßnahmen Hammer Straße und Robert-Koch-Straße hob er die Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hervor. Die Stadtentwässerung trage ausschließlich die Kosten der Kanalerneuerung. Die Kosten für die Straßenerneuerung würden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger gezahlt.

 

Die Frage von Herrn Eckhardt, ob bei der Robert-Koch-Straße die Fahrbahndecke vom Landesbetrieb Straßenbau NRW von Straßenkante zu Straßenkante erneuert werde, wurde von Herrn Neuhaus bejaht.

 

Bezüglich des Neubaus der Fahrzeughalle mit Sanitärbereich schlug Herr Tost nach dessen Fertigstellung einen Ortstermin vor, bei welchem der Neubau von den Ausschussmitgliedern besichtigt werden könne. Diese Veranstaltung solle darüber hinaus dazu dienen, die Aufstellung des nunmehr 25-zigsten Wirtschaftsplans der Stadtentwässerung in 2022 entsprechend zu würdigen. Der Termin könne jedoch erst stattfinden, wenn die gegenwärtige Coronalage dies zulasse. Der Vorschlag wurde von den Ausschussmitgliedern wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

Zur Sanierung der SEK-Villa wollte Herr Gerwin wissen, weshalb das Gerüst bereits so lange stehe und wann mit dem Beginn der Bautätigkeiten gerechnet werde. Er fragte, ob die lange Standzeit des Gerüstes zu Mehrkosten führen werde.

 

Herr Tost beschrieb den Ausschreibungsablauf für die Dachdeckerarbeiten und die damit einhergehenden Probleme. Die Verzögerungen seien zuletzt auf die Insolvenz einer Dachpfannenfirma zurückzuführen. Eventuelle Mehrkosten durch eine längere Standzeit des Gerüstes wollte er nicht ausschließen.

 

Herr Neuhaus ergänzte, dass mit den Dachdeckerarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche begonnen werde. Die Lieferung der Dachpfannen durch eine neue Firma stünde kurz bevor. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die verlorengegangene Bauzeit wieder eingeholt werden könne.

 

Im weiteren Verlauf erläuterte Herr Tost den Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2022. Für 2022 seien Erträge in Höhe von 15.554,0 T€ und Aufwendungen in Höhe von 11.541,2 T€ eingeplant. Der zu erwartende Gewinn falle mit 4.012,8 T€ etwas geringer aus als im letzten Jahr. Der Rückgang sei insbesondere auf die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4,75 % zurückzuführen. Die Reduzierung sei erforderlich geworden, um eine noch höhere Gebührensteigerung zu vermeiden.

 

Herr Helmken wies auf die zuletzt gestiegenen Energiepreise hin und fragte ob eine entsprechende Kostensteigerung im Erfolgsplan berücksichtigt worden sei.

 

Herr Tost bestätigte, dass eine entsprechende Kostensteigerung eingeplant worden sei. Gleichwohl sei die Preisentwicklung auf dem Energiesektor momentan nur schwer abschätzbar.

 

Bei den Ausführungen zur Struktur der Erträge und Aufwendungen hob Herr Tost die höheren Aufwendungen für die Lippeverbandsumlage hervor. Aufgrund der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie der EU müsse der Lippeverband bei bestimmten Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe einbauen, was zu erheblichen Mehraufwendungen führe.

 

Herr Tost schilderte die Einnahmen und die Ausgaben des Vermögensplanes 2022 und informierte darüber, dass aufgrund des Bau des Kombibades die Gewinnabführung ab dem Jahr 2024 auf 3,5 Mio. € erhöht werde.

 

In seinem Bericht über die Abwassergebühren in 2022 ging Herr Tost zunächst auf die Gebührenbedarfsberechnung ein. Die kalkulierten Gesamtkosten in 2022 würden 15.157,0 T€ betragen. Nach Abzug der Überdeckungen aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2019 und der Nebenerlöse würden sich ungedeckte Kosten in Höhe von 12.607,9 T€ ergeben. Von diesen würden 6.610,3 T€ auf die Entsorgung des Schmutzwasser und 5.997,6 T€ auf die Entsorgung des Niederschlagsabwasser entfallen. Unter Berücksichtigung der Maßstabseinheiten würden für den „normalen“ Bürger in 2022 die Schmutzwassergebühr auf 3,15 € je Kubikmeter Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühr auf 1,69 € je Quadratmeter zu entwässernder Fläche steigen. Ein Musterhaushalt müsste in 2022 demnach 28,60 € mehr als in 2021 zahlen. Als einen der größten Kostentreiber für die Gebühren nannte Herr Tost die kalkulatorischen Abschreibungen. Aufgrund der extremen Indexsteigerungen im laufenden Jahr würden die kalkulatorischen Abschreibungen markant höher ausfallen als in den letzten Jahren.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammgebühr habe einen Gebührensatz von 41,61 € je Kubikmeter abzufahrenden Grubeninhaltes ergeben. Damit würde die Gebühr nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr steigen.

 

Herr Kasperidus bedankte sich für den ausführlichen Vortrag. Er stellte fest, dass bei der Schmutzwassergebühr durchaus eine signifikante Gebührenerhöhung vorliegen würde. Allerdings seien die Gebühren in den vorangegangen Jahren mehrfach in Folge stabil gewesen, sodass auch mit dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen eine Gebührenerhöhung nachvollziehbar sei.

 

In seiner Funktion als Beschäftigtenvertreter äußerte sich Herr Fleißig zur im Wirtschaftsplan 2022 vorgelegten Stellenübersicht der Stadtentwässerung für das Jahr 2022. Er teilte mit, dass das gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebene Anhörungsverfahren zur Stellenübersicht durch den Personalrat am 25.11.2021 stattgefunden habe. Eine schriftliche Stellungnahme des Personalrates würde dem Betriebsleiter Herrn Tost bereits vorliegen. Der Personalrat habe die vorgelegte Stellenübersicht positiv zur Kenntnis genommen. Erfreulich sei die Einstellung von zwei Fachkräften für Rohr-, Kanal- und Industrieservice zum 01.12.2021. Herr Fleißig bat darum, dass mit der Stellenausschreibung für die in 2022 noch zu besetzende Stelle eines/einer Ingenieurs/Ingenieurin zeitnah begonnen werde.

 

Herr Helmken bewertete die Entwicklung des Eigenbetriebes positiv. Ihn interessierte, bei welchen Arbeitgebern die Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice zuvor beschäftigt waren.


Herr Tost erklärte, dass ein Mitarbeiter aus der freien Wirtschaft zur Stadtentwässerung wechseln würde. Der zweite Mitarbeiter käme von einer anderen Kommune, nachdem sein Zeitvertrag ausgelaufen sei. Eine Übernahme sei personalbedingt nicht möglich gewesen.