Sitzung: 30.11.2021 Betriebsausschuss
Vorlage: 175/2021
Beschlussempfehlung:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2021 - 2025.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Tost ging zunächst auf die
Investitionsplanung für das Jahr 2022 ein. Das Investitionsvolumen für die
Kanalbaumaßnahmen in 2022 betrage 9.247 T€. Für sonstige Investitionsmaßnahmen
seien 908 T€ vorgesehen. Er erläuterte die ausgabenintensivsten Investitionen. Bei
den Maßnahmen Hammer Straße und Robert-Koch-Straße hob er die Zusammenarbeit
mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hervor. Die Stadtentwässerung trage
ausschließlich die Kosten der Kanalerneuerung. Die Kosten für die
Straßenerneuerung würden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger
Straßenbaulastträger gezahlt.
Die Frage von Herrn
Eckhardt, ob bei der
Robert-Koch-Straße die Fahrbahndecke vom Landesbetrieb Straßenbau NRW von
Straßenkante zu Straßenkante erneuert werde, wurde von Herrn Neuhaus bejaht.
Bezüglich des
Neubaus der Fahrzeughalle mit Sanitärbereich schlug Herr Tost nach dessen Fertigstellung einen Ortstermin vor, bei welchem
der Neubau von den Ausschussmitgliedern besichtigt werden könne. Diese
Veranstaltung solle darüber hinaus dazu dienen, die Aufstellung des nunmehr
25-zigsten Wirtschaftsplans der Stadtentwässerung in 2022 entsprechend zu
würdigen. Der Termin könne jedoch erst stattfinden, wenn die gegenwärtige
Coronalage dies zulasse. Der Vorschlag wurde von den Ausschussmitgliedern
wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Zur Sanierung der
SEK-Villa wollte Herr Gerwin wissen,
weshalb das Gerüst bereits so lange stehe und wann mit dem Beginn der
Bautätigkeiten gerechnet werde. Er fragte, ob die lange Standzeit des Gerüstes
zu Mehrkosten führen werde.
Herr Tost beschrieb den Ausschreibungsablauf
für die Dachdeckerarbeiten und die damit einhergehenden Probleme. Die
Verzögerungen seien zuletzt auf die Insolvenz einer Dachpfannenfirma
zurückzuführen. Eventuelle Mehrkosten durch eine längere Standzeit des Gerüstes
wollte er nicht ausschließen.
Herr Neuhaus ergänzte, dass mit den
Dachdeckerarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche begonnen werde. Die
Lieferung der Dachpfannen durch eine neue Firma stünde kurz bevor. Er zeigte
sich zuversichtlich, dass die verlorengegangene Bauzeit wieder eingeholt werden
könne.
Im weiteren Verlauf
erläuterte Herr Tost den Erfolgsplan
des Wirtschaftsplanes 2022. Für 2022 seien Erträge in Höhe von 15.554,0 T€ und
Aufwendungen in Höhe von 11.541,2 T€ eingeplant. Der zu erwartende Gewinn falle
mit 4.012,8 T€ etwas geringer aus als im letzten Jahr. Der Rückgang sei
insbesondere auf die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4,75 %
zurückzuführen. Die Reduzierung sei erforderlich geworden, um eine noch höhere
Gebührensteigerung zu vermeiden.
Herr Helmken wies auf die zuletzt
gestiegenen Energiepreise hin und fragte ob eine entsprechende Kostensteigerung
im Erfolgsplan berücksichtigt worden sei.
Herr Tost bestätigte, dass eine
entsprechende Kostensteigerung eingeplant worden sei. Gleichwohl sei die
Preisentwicklung auf dem Energiesektor momentan nur schwer abschätzbar.
Bei den
Ausführungen zur Struktur der Erträge und Aufwendungen hob Herr Tost die
höheren Aufwendungen für die Lippeverbandsumlage hervor. Aufgrund der Vorgaben
der Wasserrahmenrichtlinie der EU müsse der Lippeverband bei bestimmten
Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe einbauen, was zu erheblichen
Mehraufwendungen führe.
Herr Tost
schilderte die Einnahmen und die Ausgaben des Vermögensplanes 2022 und
informierte darüber, dass aufgrund des Bau des Kombibades die Gewinnabführung
ab dem Jahr 2024 auf 3,5 Mio. € erhöht werde.
In seinem Bericht
über die Abwassergebühren in 2022 ging Herr Tost zunächst auf die
Gebührenbedarfsberechnung ein. Die kalkulierten Gesamtkosten in 2022 würden 15.157,0
T€ betragen. Nach Abzug der Überdeckungen aus der Betriebsabrechnung des Jahres
2019 und der Nebenerlöse würden sich ungedeckte Kosten in Höhe von 12.607,9 T€
ergeben. Von diesen würden 6.610,3 T€ auf die Entsorgung des Schmutzwasser und
5.997,6 T€ auf die Entsorgung des Niederschlagsabwasser entfallen. Unter
Berücksichtigung der Maßstabseinheiten würden für den „normalen“ Bürger in 2022
die Schmutzwassergebühr auf 3,15 € je Kubikmeter Schmutzwasser und die
Niederschlagswassergebühr auf 1,69 € je Quadratmeter zu entwässernder Fläche
steigen. Ein Musterhaushalt müsste in 2022 demnach 28,60 € mehr als in 2021
zahlen. Als einen der größten Kostentreiber für die Gebühren nannte Herr Tost
die kalkulatorischen Abschreibungen. Aufgrund der extremen Indexsteigerungen im
laufenden Jahr würden die kalkulatorischen Abschreibungen markant höher
ausfallen als in den letzten Jahren.
Die
Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammgebühr habe einen Gebührensatz von
41,61 € je Kubikmeter abzufahrenden Grubeninhaltes ergeben. Damit würde die
Gebühr nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr steigen.
Herr Kasperidus bedankte sich für den
ausführlichen Vortrag. Er stellte fest, dass bei der Schmutzwassergebühr
durchaus eine signifikante Gebührenerhöhung vorliegen würde. Allerdings seien
die Gebühren in den vorangegangen Jahren mehrfach in Folge stabil gewesen,
sodass auch mit dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen eine
Gebührenerhöhung nachvollziehbar sei.
In seiner Funktion
als Beschäftigtenvertreter äußerte sich Herr Fleißig zur im Wirtschaftsplan 2022 vorgelegten Stellenübersicht
der Stadtentwässerung für das Jahr 2022. Er teilte mit, dass das gemäß dem
Landespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebene Anhörungsverfahren zur
Stellenübersicht durch den Personalrat am 25.11.2021 stattgefunden habe. Eine
schriftliche Stellungnahme des Personalrates würde dem Betriebsleiter Herrn
Tost bereits vorliegen. Der Personalrat habe die vorgelegte Stellenübersicht positiv
zur Kenntnis genommen. Erfreulich sei die Einstellung von zwei Fachkräften für
Rohr-, Kanal- und Industrieservice zum 01.12.2021. Herr Fleißig bat darum, dass
mit der Stellenausschreibung für die in 2022 noch zu besetzende Stelle
eines/einer Ingenieurs/Ingenieurin zeitnah begonnen werde.
Herr Helmken bewertete die Entwicklung des
Eigenbetriebes positiv. Ihn interessierte, bei welchen Arbeitgebern die
Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice zuvor beschäftigt waren.
Herr Tost erklärte, dass ein
Mitarbeiter aus der freien Wirtschaft zur Stadtentwässerung wechseln würde. Der
zweite Mitarbeiter käme von einer anderen Kommune, nachdem sein Zeitvertrag
ausgelaufen sei. Eine Übernahme sei personalbedingt nicht möglich gewesen.