Sitzung: 23.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Frau Kappen erläuterte einführend, dass die von den
Planungsansätzen abweichenden Produkte zwar in den Haushaltsplänen ersichtlich
seien, in dieser Sitzung überdies anhand einer Präsentation ausführlich
dargestellt, begründet und gemeinsam besprochen würden.
Im Produkt
31.03.03 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gäbe es eine Veränderung
der Fallzahlentwicklung, unter anderem bedingt durch die gesetzliche
eingeführte 3. Altersstufe der 12 bis 17-jährigen.
Bei der Finanzentwicklung
sei unter dem Punkt „sonst. soziale Leistungen (UVG) – 31.03.03.533900“
ersichtlich, dass eine Aufstockung der Unterhaltszahlungen durch Unterhaltsvorschussleistungen
notwendig werde. Durch die Pandemie seien viele Menschen in Kurzarbeit
beschäftigt und könnten ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen,
was zu einer Erhöhung der Fallzahlen führte. Dies stelle die Begründung für die
überplanmäßige Aufwendung unter TOP 2 dar.
Aufgrund der
unveränderten Situation werde die entsprechende Steigerung im Ansatz für 2022
berücksichtigt.
Herr Langner bat um Auskunft, ob man nach
einer Reduzierung bzw. Beendigung der pandemischen Lage und damit
einhergehenden Normalbeschäftigung einen Teil der Forderung von den
Unterhaltspflichtigen zurückerstattet bekäme.
Entscheidend
sei laut Frau König das Vorliegen
eines Unterhaltstitels. In dem Fall sei eine Durchsetzung der Forderung
möglich. Würde der Unterhaltsverpflichtete jedoch als leistungsunfähig
eingeschätzt werden, könne die Forderung im Nachhinein nicht zwingend
durchgesetzt werden. Das würde jedoch im nächsten Jahr zu einer Reduzierung der
Ansätze für die Aufwendungen führen.
Fraglich sei
laut Frau Kappen, ob der häufig im
Niedriglohnsektor beschäftigte Personenkreis der Unterhaltsverpflichteten eine
zusätzliche Rückzahlung erfüllen kann.
Im Produkt
„36.01.01 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ sei mit Blick auf die Entwicklung
der Betreuungszahlen in Kamen deutlich erkennbar, welche Maßnahmen in den
letzten Jahren gemeinsam in diesem Ausschuss beschlossen worden seien.
Ausgehend von insgesamt 1.271 Kita-Plätzen im Kindergartenjahr 2015/2016 sei
man nunmehr im aktuellen Kindergartenjahr 2021/2021 bei insgesamt 1.432. Diese
erhebliche Erhöhung betreffe sowohl die Bereiche u3 als auch ü3.
Die
derzeitige Versorgungsquote im ü3-Bereich liege bei etwa 95 %, immer auch
abhängig von Abgängen und Zuzügen. Nachdem vor zwei Jahren Überbelegungen in
den Kindertagesstätten abgebaut werden konnten, müsse dieses Jahr oft auch
einrichtungs-scharf geschaut werden, wie eine Betreuung gewährleistet werden
könne.
Durch die
Übernahme der Containeranlage der Evangelischen Kirche in Südkamen und der
dortigen Einrichtung einer kleinen Kindertagesstätte sowie die
Erweiterungsmöglichkeit im späteren Neubau in der Gutenbergstraße werde bereits
versucht die weitere Entwicklung abzufangen.
Unter
anderem durch den Fachkräftemangel werde das Thema Kindertagesbetreuung und die
gleichzeitige Vereinbarkeit von Familie und Beruf uns in den nächsten Jahren
weiterhin beschäftigen. Betriebe würden sich stark darauf vorbereiten und auch
darum werben, Personal zu beschäftigen, sowohl Mütter als auch Väter.
Dementsprechend sei eine verlässliche Betreuungssituation notwendig. Es müsse
betont werden, dass auch bei den Betrieben eine erhöhte Sensibilität
hinsichtlich der Versorgung mit Betreuungsplätzen in den jeweiligen Kommunen
festzustellen sei.
Frau Lindemann-Opfermann habe festgestellt,
dass laut Haushaltsplan Betreuungsplätze im u3-Bereich fehlten und erkundigte
sich, welche anderen Angebote es für diese Eltern gäbe.
Dies sei
laut Frau Kappen differenziert zu
betrachten. Es gäbe auf der einen Seite die Eltern, die sich um einen
Betreuungsplatz bewürben und keinen erhielten. Hierbei handele es sich um den
Bedarf, der auch sichergestellt werden müsse.
Auf der
anderen Seite würde der Betreuungsbedarf auch innerfamiliär organisiert,
Beispielsweise durch eine einjährige Erziehungszeit, oft auch geteilt zwischen
Müttern und Vätern. Durch das bestehende Wahlrecht bestünde ebenfalls die
Möglichkeit, das Kind durch eine Tagesmutter betreuen zu lassen.
Frau Grüneberg fragte, wo die Kosten in Höhe
von 10.000,00 € für die im Jugendhilfeausschuss beschlossene Einführung eines
elektronischen Anmeldeverfahrens für die Kindertagesbetreuung in den
Haushaltsplänen zu finden seien.
Frau König antwortete, die Kosten seien
nicht im Produkthaushalt des Jugendamtes aufgeführt, sondern aufgrund der
Zuständigkeit im Bereich der Datenverarbeitung.
Zum Produkt
36.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit wies Frau Kappen darauf hin, dass dieser
Bereich in der Corona-Pandemie sehr gelitten habe.
Bei den
„Erträgen aus Verkauf – 36.02.01.441100-512“ sei die Umsatzsteuer-Problematik
noch nicht eingepflegt, da diese erst ab dem Jahr 2023 wirksam würde. Hier
müsse zu gegebener Zeit nochmal genau geschaut werden, wie damit umzugehen sei.
Nach einer
deutlich reduzierten Prognose für das Jahr 2021 in Höhe von 4.600,00 € sei der
Ansatz für 2022 mit 30.000,00 € wieder auf den gleichen Wert aus dem Jahr 2020
hochgesetzt worden. Hervorhebend wies Frau Kappen darauf hin, die Kolleginnen
und Kollegen benötigten die Erhöhung des Ansatzes auch für das Bewusstsein
ihrer eigenen Arbeit verbunden mit dem Wunsch, erneut so viele Angebote
anbieten zu können wie außerhalb der Pandemie.
Der
Unterschied im Ansatz der Buchungsstelle „sonst. Aufwendungen/Dienstleistung –
36.02.01.529100-0512“ resultiere laut Frau König
aus der letztjährigen Einführung einer neuen Gruppe 51.4 . Frau Börner als
Gruppenleitung benötige für die Umsetzung ihrer Arbeit entsprechende Mittel;
demzufolge sei die Buchungsstelle gesplittet und um „36.02.01-525100-0514“
ergänzt worden.
Frau Kappen fügte an, die Aufteilung der
Buchungsstellen sei lediglich eine Anpassung des Haushaltsplanes an die
Organisationsstruktur des Jugendamtes. Das gleiche gelte für die
„Geschäftsaufwendungen“ mit der Aufteilung in „36.02.01.543000.0512“ sowie
„36.02.01.543000.0514“.
Frau Brückel bat um Auskunft, was unter
Erträge aus Verkauf zu verstehen sei.
Frau Kappen antwortete, es handele sich um
Kultur- oder ähnliche Veranstaltungen sowie Getränkeverkäufe in den
Jugendfreizeitzentren und Bürgerhäusern.
Im Bereich
Hilfen zur Erziehung werde laut Frau Kappen
bei den „Sachkostenpauschalen und Kostenerstattung unbegleiteter minderjähriger
Ausländer – 36.03.01.443100“ mit einem deutlichen Rückgang der Fallzahlen
gerechnet. Eine grundsätzliche Veränderung in diesem oder im nächsten Jahr sei
nicht abzusehen.
Die
„Leistungen Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen – 36.03.01.533400-0511“
stellten insgesamt ein großes Problem dar. Durch Schulschließungen habe man
keine Integrationshelfer im Einsatz gehabt. Dadurch seien Menschen, die ohnehin
nicht in der Form abgesichert seien wie es wünschenswert wäre, in schwierige
Arbeitssituationen geraten.
Im Bereich
„Leistungen Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen – 36.03.01.533500“ erkenne
man aufgrund zuständigkeitsbedingter Fallabgaben an andere Jugendämter einen
deutlich reduzierten Ansatz. Der Zuständigkeitenwechsel gestalte sich oft
schwierig, es gäbe lange Rechtsstreitigkeiten mit anderen Kommunen. Die
Kolleginnen und Kollegen hätten dies aber gut abgearbeitet.
Insgesamt
sei im Bereich Hilfen zur Erziehung eine sehr positive Entwicklung
festzustellen, die sich auch dahingehend auswirke, dass die Haushaltsansätze
herabgesetzt werden konnten. Zum Teil sei dies der Arbeit der Kolleginnen und
Kollegen im wahrsten Sinne des Wortes positiv geschuldet, man wisse jedoch
auch, dass die genannten Entwicklungen auch nur bis zu einem gewissen Grad
beeinflusst werden können. Frau Kappen erinnerte in diesem Zusammenhang an die
von Herrn Tost zu den Finanzberichten Mitte des Jahres getätigten Aussagen,
wonach man den eigenen Fallbestand kenne, man aber natürlich nicht wisse, ob
Familien hinzuzögen bei denen Kinder bereits untergebracht seien.
Nach vielen
Jahren mit steigenden Fallzahlen im Bereich Hilfe zur Erziehung, die auch
erhebliche Kosten mit sich gebracht hätten, sei man froh, in den letzten zwei
Jahren einen Beitrag zum Haushaltsausgleich geleistet zu haben.
Im Zuge
dessen sei nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass niemals versucht werde, den
Haushalt über Mittel aus den Hilfen zur Erziehung zu konsolidieren. Herr Tost
habe hierzu eine klare Haltung. Auch jetzt im Rahmen eines ausgeglichenen
Haushalts werde man nicht anfangen zu verhandeln.
Frau Kappen
erinnerte in diesem Zusammenhang an einen Fall in Bremen mit Todesfolge, bei
dem aufgrund einer Budgetierung keine Heimaufnahme des Kindes erfolgte.
Es werde bei
der Stadt Kamen niemals der Fall eintreten, dass beim Vorliegen einer
Kindeswohlgefährdung die Entscheidung gegen die Herausnahme aus der Familie aus
Kostengründen geschehe.
Herr Langner merkte hierzu an, die CDU würde
einem Sparen in diesem Bereich auch nicht zustimmen. Im Teilplan 36.03.01 könne
er zudem auf Seite 3 bei der Kennzahl „durchschnittliche Kosten Inobhutnahme je
Belegungseinheit“ den hohen Abweichungsbetrag in Höhe von 5.594,00 € nicht
nachvollziehen.
Frau König sagte eine Prüfung der
entsprechenden Mess- und Kennzahlen zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Kennzahl „durchschnittliche
Kosten Inobhutnahmen je Belegungseinheit“ wies eine extreme Kostensteigerung je
Fall bei der Messzahl in Höhe von 5.594,00 €
(Vorjahr 3.414,00 € / Planung 2022
9.008,00 €) aus.
Es wurde festgestellt, dass bei
der Berechnung der Belegungseinheit eine falsche Grundlage genommen wurde. Bei
richtiger Berechnung hätte dort als Belegungseinheit für das Jahr 2022 ein Wert
von ca. 80 stehen müssen. Mit dieser Zahl würde sich bei den Jahresgesamtkosten
für die Inobhutnahme von geplanten 279.250,00 € rechnerisch ein Betrag in Höhe
von rd. 3.490,00 € Kosten je Belegungseinheit ergeben.
Dies wäre eine Kostensteigerung im Vergleich zum Ansatz des Vorjahres in Höhe
von 76,00 € Kosten je Belegungseinheit und folglich aufgrund der
Kostensteigerung erklärbar.