Mitteilungen

 

1.

Frau Börner erläuterte, man habe bereits im vorangegangenen Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse der Präventionskonferenz berichtet und wolle nun darstellen, wie man strukturell und organisatorisch weiter vorgehe und welche Angebote die Einrichtungen planen. Vier Programme liefen im Fachbereich zusammen:

 

·         Frühe Hilfen

 

·         Kitas in Kamen 

Hierbei handele es sich nicht um ein öffentliches Förderprogramm, sondern werde durch die Stiftung „Gutes tun“ und den Fonds der Bürgermeisterin finanziert.

 

·         Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

 

·         Extra-Geld

Dieses Programm sei speziell auf den Schulbereich fokussiert.

 

Zwischen den Programmen und auch mit anderen Förderungen gäbe es Überschneidungen, die im Detail auch schon vorgestellt worden seien. Welche Angebote mit dem jeweiligen Fördertopf übereinstimmen, müssten nicht die Anbieter herausfinden, sondern werde in der Verwaltung koordiniert.

Vordergründig gehe es darum, die persönliche und soziale Entwicklung zu fördern, die Lernentwicklung, aber auch die Gemeinschaftsfähigkeit. Zudem sei im Bereich der Frühen Hilfen die Bindungsförderung ein wichtiges Thema. Es handele sich nicht um eine abschließende Aufzählung, sämtliche Entwicklungsbereiche von Kindern, Jugendlichen und Familien seien an dieser Stelle hervorzuheben. Entscheidende Voraussetzung zur Umsetzung von Angeboten sei insofern, dass zusätzliche Angebote über das vorhandene Spektrum hinaus geschaffen würden.

Die Beantragung der Fördermittel solle niedrigschwellig und wenig arbeitsintensiv für die Institutionen und Verbände erfolgen, wenngleich nicht gänzlich auf Formalien verzichtet werden könne, da die Verwaltung den Förderern gegenüber auskunftspflichtig sei und entsprechende Verwendungsnachweise vorlegen müsse. Aus diesem Grunde würde eine kurze Projektskizze mit dem Zeitpunkt der Durchführung sowie einem Personal- und Sachkostenplan benötigt und nach Beendigung ein Beleg über die tatsächliche Durchführung. Auch hier mittels niedrigschwelligem, kurzem Formblatt.

Förderfähig seien Angebote und Projekte, die bis zum 31.12.2022 umgesetzt würden.

Aufgrund der Bündelung und zentralen Koordination durch den Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport würden die Antragsteller gebeten, sich ausschließlich an das Funktionspostfach coronaaufholen@stadt-kamen.de zu wenden.

Mehrere Anträge lägen bereits vor, die nun gesichtet und dem jeweiligen Fördertopf zugeordnet würden. In Kürze werde ein Stichtag zunächst für die Mittelbeantragung im Jahr 2021 benannt.

 

Ergänzend teilte Frau Kappen mit, dass es für die Schulen und Kindertageseinrichtungen auch aufgrund der derzeitigen angespannten Personalsituation schwierig sei, zusätzliche Förder­programme zu installieren. Es gäbe demzufolge Nachfragen und Gespräche, ob das Zeitfenster 31.12.2021 erweitert werden könne. Die nicht an eine öffentliche Förderung gebundenen Ange­bote über die Stiftung „Gutes tun“ seien beispielsweise auch noch in 2022 abrufbar. Die Ver­waltung möchte durch Sortierung und Koordination der Förderprogramme einerseits die Schulen und Einrichtungen entlasten und andererseits sicherstellen, dass die Fördertöpfe optimal ausge­schöpft würden.

Im nächsten Jugendhilfeausschuss könnten folglich konkrete Maßnahmen und Mittelabrufe vorgestellt werden.

Es werde ferner versucht durch entsprechende Vernetzung untereinander gute Ideen beispielsweise auf Schulebene gemeinsam umzusetzen. Im Rahmen dieser Ideenfindung freute sich Frau Kappen mitzuteilen, dass es trotz der schwierigen Lage auf dem  sozialpädagogischen Arbeitsmarkt gelungen sei, eine über die genannten Förderprogramme eine Fachkraft zu gewinnen, die in den weiterführenden Schulen der Stadt Kamen Deeskalationstrainings und ähnliche Angebote durchführen werde.

 

 

2.

Für die geplante Aufwertung der Skateranlage im Postpark seien laut Frau Kappen im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 80.000,00 € etatisiert worden. Zuletzt seien die Planungen zweimal vordergründig aufgrund von abgesprungenen Firmen zurückgestellt worden.

Für die nunmehr vorliegenden neuen Planungen sei gemäß Beschluss des Rates vom 24.06.2021 eine Förderung beantragt worden. Aufgrund der hohen Summe erfolge in der nächsten Sitzung des Rates eine Beschlussfassung hinsichtlich einer überplanmäßigen Ausgabe in diesem Haushaltsjahr. Hintergrund sei, dass wenngleich die Errichtung erst im nächsten Jahr stattfände, die Verträge bereits abgeschlossen seien und die Maßnahme ausschließlich mit Mitteln aus dem Jahr 2021 finanziert werden solle.

 

 

3.

Frau Kappen erklärte, man habe aufgrund von unterschiedlichen Sachbefristungen sowie unterschiedlichen Förderprogrammen die Kolleginnen und Kollegen in der Schulsozialarbeit immer nur befristet einstellen können. Ausgehend davon, dass die Förderung laut Fördergeber nunmehr unabhängig von einer Be- oder Entfristung von Arbeitsverträgen gewährt werde, sei den beiden betreffenden Kolleginnen laut heutiger Entscheidung das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrages ab dem 01.01.2022 gemacht worden.

Man habe nachvollziehen können, dass einige Kolleginnen und Kollegen in zeitlich befristeten Verträgen auf besser dotierte Landesstellen gewechselt seien und sei im Zuge dessen sehr froh über die Übernahme der beiden Kolleginnen in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Eine Änderung des Haushalts sowie des Stellenplans gehe damit nicht einher.

 

 

Anfragen

 

Es lagen keine Anfragen im öffentlichen Teil vor.