Sitzung: 23.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Mitteilungen
1.
Frau Börner erläuterte, man habe bereits im
vorangegangenen Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse der
Präventionskonferenz berichtet und wolle nun darstellen, wie man strukturell
und organisatorisch weiter vorgehe und welche Angebote die Einrichtungen
planen. Vier Programme liefen im Fachbereich zusammen:
·
Frühe
Hilfen
·
Kitas
in Kamen
Hierbei
handele es sich nicht um ein öffentliches Förderprogramm, sondern werde durch
die Stiftung „Gutes tun“ und den Fonds der Bürgermeisterin finanziert.
·
Aufholen
nach Corona für Kinder und Jugendliche
·
Extra-Geld
Dieses
Programm sei speziell auf den Schulbereich fokussiert.
Zwischen den
Programmen und auch mit anderen Förderungen gäbe es Überschneidungen, die im
Detail auch schon vorgestellt worden seien. Welche Angebote mit dem jeweiligen
Fördertopf übereinstimmen, müssten nicht die Anbieter herausfinden, sondern
werde in der Verwaltung koordiniert.
Vordergründig
gehe es darum, die persönliche und soziale Entwicklung zu fördern, die
Lernentwicklung, aber auch die Gemeinschaftsfähigkeit. Zudem sei im Bereich der
Frühen Hilfen die Bindungsförderung ein wichtiges Thema. Es handele sich nicht
um eine abschließende Aufzählung, sämtliche Entwicklungsbereiche von Kindern,
Jugendlichen und Familien seien an dieser Stelle hervorzuheben. Entscheidende
Voraussetzung zur Umsetzung von Angeboten sei insofern, dass zusätzliche
Angebote über das vorhandene Spektrum hinaus geschaffen würden.
Die
Beantragung der Fördermittel solle niedrigschwellig und wenig arbeitsintensiv
für die Institutionen und Verbände erfolgen, wenngleich nicht gänzlich auf
Formalien verzichtet werden könne, da die Verwaltung den Förderern gegenüber
auskunftspflichtig sei und entsprechende Verwendungsnachweise vorlegen müsse.
Aus diesem Grunde würde eine kurze Projektskizze mit dem Zeitpunkt der
Durchführung sowie einem Personal- und Sachkostenplan benötigt und nach
Beendigung ein Beleg über die tatsächliche Durchführung. Auch hier mittels
niedrigschwelligem, kurzem Formblatt.
Förderfähig
seien Angebote und Projekte, die bis zum 31.12.2022 umgesetzt würden.
Aufgrund der
Bündelung und zentralen Koordination durch den Fachbereich Familie, Jugend,
Schule und Sport würden die Antragsteller gebeten, sich ausschließlich an das
Funktionspostfach coronaaufholen@stadt-kamen.de
zu wenden.
Mehrere
Anträge lägen bereits vor, die nun gesichtet und dem jeweiligen Fördertopf
zugeordnet würden. In Kürze werde ein Stichtag zunächst für die
Mittelbeantragung im Jahr 2021 benannt.
Ergänzend teilte
Frau Kappen mit, dass es für die
Schulen und Kindertageseinrichtungen auch aufgrund der derzeitigen angespannten
Personalsituation schwierig sei, zusätzliche Förderprogramme zu installieren.
Es gäbe demzufolge Nachfragen und Gespräche, ob das Zeitfenster 31.12.2021
erweitert werden könne. Die nicht an eine öffentliche Förderung gebundenen Angebote
über die Stiftung „Gutes tun“ seien beispielsweise auch noch in 2022 abrufbar.
Die Verwaltung möchte durch Sortierung und Koordination der Förderprogramme
einerseits die Schulen und Einrichtungen entlasten und andererseits
sicherstellen, dass die Fördertöpfe optimal ausgeschöpft würden.
Im nächsten
Jugendhilfeausschuss könnten folglich konkrete Maßnahmen und Mittelabrufe
vorgestellt werden.
Es werde ferner
versucht durch entsprechende Vernetzung untereinander gute Ideen beispielsweise
auf Schulebene gemeinsam umzusetzen. Im Rahmen dieser Ideenfindung freute sich
Frau Kappen mitzuteilen, dass es trotz der schwierigen Lage auf dem sozialpädagogischen Arbeitsmarkt gelungen
sei, eine über die genannten Förderprogramme eine Fachkraft zu gewinnen, die in
den weiterführenden Schulen der Stadt Kamen Deeskalationstrainings und ähnliche
Angebote durchführen werde.
2.
Für die
geplante Aufwertung der Skateranlage im Postpark seien laut Frau Kappen im Haushalt 2021 Mittel in Höhe
von 80.000,00 € etatisiert worden. Zuletzt seien die Planungen zweimal
vordergründig aufgrund von abgesprungenen Firmen zurückgestellt worden.
Für die
nunmehr vorliegenden neuen Planungen sei gemäß Beschluss des Rates vom
24.06.2021 eine Förderung beantragt worden. Aufgrund der hohen Summe erfolge in
der nächsten Sitzung des Rates eine Beschlussfassung hinsichtlich einer
überplanmäßigen Ausgabe in diesem Haushaltsjahr. Hintergrund sei, dass
wenngleich die Errichtung erst im nächsten Jahr stattfände, die Verträge
bereits abgeschlossen seien und die Maßnahme ausschließlich mit Mitteln aus dem
Jahr 2021 finanziert werden solle.
3.
Frau Kappen erklärte, man habe aufgrund von
unterschiedlichen Sachbefristungen sowie unterschiedlichen Förderprogrammen die
Kolleginnen und Kollegen in der Schulsozialarbeit immer nur befristet
einstellen können. Ausgehend davon, dass die Förderung laut Fördergeber nunmehr
unabhängig von einer Be- oder Entfristung von Arbeitsverträgen gewährt werde,
sei den beiden betreffenden Kolleginnen laut heutiger Entscheidung das Angebot
eines unbefristeten Arbeitsvertrages ab dem 01.01.2022 gemacht worden.
Man habe
nachvollziehen können, dass einige Kolleginnen und Kollegen in zeitlich
befristeten Verträgen auf besser dotierte Landesstellen gewechselt seien und
sei im Zuge dessen sehr froh über die Übernahme der beiden Kolleginnen in
unbefristete Arbeitsverhältnisse. Eine Änderung des Haushalts sowie des
Stellenplans gehe damit nicht einher.
Anfragen
Es lagen
keine Anfragen im öffentlichen Teil vor.