Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, den Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Beschlussvorlage) zum Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Kamen gem. § 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW zu fassen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Kissing stellte den anwesenden Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage vor und fügte ergänzend hinzu, dass der Tagesordnungspunkt bereits in dem letzten Planungs- und Stadtent­wicklungsausschuss am 5. Oktober 2021 thematisiert worden sei.

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass der Vorhabenträger beabsichtige das Nahversorgungszentrum an der Lünener Straße neu aufzustellen. Um das Vorhaben realisieren zu können, sei das In­strument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans gewählt worden. Ergänzend fügte Herr Dr. Liedtke hinzu, dass dies der erste vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Kamen sei. Der Durchführungsvertrag verpflichte den Vorhabenträger zur Übernahme der Planungs- und Realisierungskosten. Zudem lege der Durchführungsvertrag unter anderem eine Dachbegrünung fest.