Sitzung: 18.11.2021 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 150/2021
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
in der derzeit gültigen Fassung
1.
die in der Anlage 4 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;
2.
die in der Anlage 5 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;
3.
die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit ihrer
Begründung. Der Feststellungsbeschluss ist nach der Genehmigung durch die
höhere Verwaltungsbehörde i.S.d. § 6 (1) BauGB gem. § 6 (5) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu
halten.
Die Grenzen des Bereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sind
in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Kissing erläuterte den anwesenden Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage. Im Anschluss betonte Herr Kissing, dass dies seit der Aufstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans im Jahr 2004 erst die 3. Änderung des Flächennutzungsplans sei. Folglich sei der Flächennutzungsplan eine Konstante für die räumliche Planung der Stadt Kamen, weil oftmals andere Kommunen ihren Flächennutzungsplan andauernd ändern würden. Anschließend erklärte Herr Kissing den anwesenden Ausschussmitgliedern, dass die zuvor beschlossene Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 Ka – „Hemsack“ nun auch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Kamen entsprechend dargestellt werden müsse.
Herr Kobus erkundigte sich, mit Bezug auf das Starkregenereignis im Juni 2021, ob der Änderungsbereich bereits vollständig erschlossen sei.
Frau Schaumann erklärte Herrn Kobus, dass hier im TOP 6 nicht das Bauleitplanverfahren „Wohnen am Fluss“ am Hemsack gemeint sei.
Herr Dr. Liedtke betonte, dass der vorliegende Feststellungsbeschluss nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren des Bebauungsplans Nr. 78 Ka – „Wohnen am Fluss“ stehen würde.
Erneut erkundigte sich Herr Kobus, ob es nicht ratsamer
wäre, auf die Beurteilung des Lippeverbands zu warten, weil der
Änderungsbereich in einem Überflutungsgebiet liegen würde.
Herr Breuer erläuterte, dass der Lippeverband derzeit die Überschwemmungsgebiete überprüfe. Allerdings sei es, für das bereits vollständig bebaute Gebiet nicht erforderlich auf die erneute Beurteilung des Lippeverbands zu warten. Für den hier vorgelegten Beschluss sei die aktuelle Rechtslage der förmlich festgelegten Überschwemmungsgebiete ausreichend.