Beschlussempfehlung:

 

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

1.    die in der Anlage 4 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;

 

2.    die in der Anlage 5 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;

 

3.    die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit ihrer Begründung. Der Feststellungsbeschluss ist nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde i.S.d. § 6 (1) BauGB gem. § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

Die Grenzen des Bereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Kissing erläuterte den anwesenden Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage. Im An­schluss betonte Herr Kissing, dass dies seit der Aufstellung des rechtskräftigen Flächennut­zungsplans im Jahr 2004 erst die 3. Änderung des Flächennutzungsplans sei. Folglich sei der Flächennutzungsplan eine Konstante für die räumliche Planung der Stadt Kamen, weil oftmals andere Kommunen ihren Flächennutzungsplan andauernd ändern würden. Anschließend erklärte Herr Kissing den anwesenden Ausschussmitgliedern, dass die zuvor beschlossene Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 Ka – „Hemsack“ nun auch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Kamen entsprechend dargestellt werden müsse.

 

Herr Kobus erkundigte sich, mit Bezug auf das Starkregenereignis im Juni 2021, ob der Ände­rungsbereich bereits vollständig erschlossen sei.

 

Frau Schaumann erklärte Herrn Kobus, dass hier im TOP 6 nicht das Bauleitplanverfahren „Wohnen am Fluss“ am Hemsack gemeint sei.

 

Herr Dr. Liedtke betonte, dass der vorliegende Feststellungsbeschluss nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren des Bebauungsplans Nr. 78 Ka – „Wohnen am Fluss“ stehen würde.

 

Erneut erkundigte sich Herr Kobus, ob es nicht ratsamer wäre, auf die Beurteilung des Lippe­verbands zu warten, weil der Änderungsbereich in einem Überflutungsgebiet liegen würde.

 

Herr Breuer erläuterte, dass der Lippeverband derzeit die Überschwemmungsgebiete überprüfe. Allerdings sei es, für das bereits vollständig bebaute Gebiet nicht erforderlich auf die erneute Beurteilung des Lippeverbands zu warten. Für den hier vorgelegten Beschluss sei die aktuelle Rechtslage der förmlich festgelegten Überschwemmungsgebiete ausreichend.