Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte Satzung über die Ablösung von Stellplätzen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Herr Kissing erläuterte den anwesenden Ausschussmitgliedern die vor­liegende Beschlussvorlage.

Frau Schaumann fragte nach, wie sich die Höhe der Ablösebeträge zu­sammensetzen würde. Zusätzlich erkundigte sich Frau Schaumann, ob die zu zahlenden Geldbeträge dieser Satzung in die Förderung von öffentlichen Parkplätzen fließen würden.

Herr Breuer entgegnete, dass sich die Verwendung der Geldbeträge nach § 48 (2) BauO NRW richten würde. Die Verwendung der Ablö­sebeträge sei nicht allein für den Bau von Stellplätzen zweckgebun­den, sodass die Bei­träge auch in die Förderung des ÖPNV´s oder der Nahmobilität fließen könnten.

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass die Ablösebeträge auch in die Schaffung von weiteren Fahrradabstellanlagen im Kamener Stadt­gebiet eingesetzt werden könnten.

Frau Schaumann verwies darauf, dass das BauGB ebenfalls Fest­setzungen zu Stellplatzanlagen treffen würde.

Herr Breuer antwortete, dass die vorliegende Satzung sich aus den Regel­ungen der BauO NRW ergebe.

Frau Schaumann fragte erneut nach, wie eine Einzelfallentscheidung im Falle einer Ablösung von Stellplätzen zu begründen sei.

Herr Breuer entgegnete, dass die Einzelfallentscheidung im Rahmen der Rechtsvorschrift zu begründen sei.

Herr Kissing fügte hinzu, dass es keine Wahlfreiheit gäbe, sondern die Satzung in begründeten Fällen zum Einsatz käme.

Alsdann erkundigte sich Frau Schaumann, ob die Verwaltung eine feste Vorgehensweise im Falle einer Einzelfallentscheidung habe.

Herr Breuer antwortete, dass die Stellplatzablösesatzung in be­gründeten Einzelfällen zum Tragen käme.

Frau Dörlemann fragte nach, ob die Stadtverwaltung Kamen beab­sichtige eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten.

Herr Breuer erklärte, dass der Erlass einer über die angekündigte Rechtsverordnung des Landes NRW hinausgehende Stellplatzsat­zung ei­ner besonderen Begründung bedarf. Zunächst sei es dann erforderlich vorher den Stellplatzbedarf im Stadtgebiet sowie struk­turelle Unterschiede in den einzelnen Stadtgebieten zu ermitteln und abzuwägen. Die angekün­digte Rechtsverordnung vom Landesmi­nisterium sei zudem noch nicht er­schienen, sodass es derzeit einen rechtsunsicheren Raum geben würde.

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass eine Erarbeitung einer Stellplatz­satzung von der Stadtverwaltung Kamen geprüft werden würde, so­bald die Recht­vorschrift vom Landesministerium erschienen sei.

Herr Fuhrmann erkundigte sich, ob es im Falle der Stellplatzsatzung noch einen gewissen Spielraum geben würde.

Herr Breuer entgegnete, dass dieser Tagesordnung zunächst den Erlass einer Stellplatzablösesatzung zum Ziel hat. Eine Stellplatz­satzung sei hier nicht Gegenstand der Vorlage.