Sitzung: 18.11.2021 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 152/2021
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die
vorgelegte Satzung über die Ablösung von Stellplätzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Herr Kissing erläuterte den anwesenden Ausschussmitgliedern die vorliegende
Beschlussvorlage.
Frau Schaumann fragte nach, wie sich die Höhe der Ablösebeträge zusammensetzen
würde. Zusätzlich erkundigte sich Frau Schaumann,
ob die zu zahlenden Geldbeträge dieser Satzung in die Förderung von
öffentlichen Parkplätzen fließen würden.
Herr Breuer entgegnete, dass sich die Verwendung der Geldbeträge nach §
48 (2) BauO NRW richten würde. Die Verwendung der Ablösebeträge sei nicht
allein für den Bau von Stellplätzen zweckgebunden, sodass die Beiträge auch
in die Förderung des ÖPNV´s oder der Nahmobilität fließen könnten.
Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass die Ablösebeträge auch in die Schaffung
von weiteren Fahrradabstellanlagen im Kamener Stadtgebiet eingesetzt werden
könnten.
Frau Schaumann verwies darauf, dass das
BauGB ebenfalls Festsetzungen zu Stellplatzanlagen treffen würde.
Herr Breuer antwortete, dass die vorliegende
Satzung sich aus den Regelungen der BauO NRW ergebe.
Frau Schaumann fragte erneut nach, wie eine Einzelfallentscheidung im
Falle einer Ablösung von Stellplätzen zu begründen sei.
Herr Breuer entgegnete, dass die Einzelfallentscheidung im Rahmen der
Rechtsvorschrift zu begründen sei.
Herr Kissing fügte hinzu, dass es keine Wahlfreiheit gäbe, sondern die
Satzung in begründeten Fällen zum Einsatz käme.
Alsdann erkundigte sich Frau Schaumann, ob die Verwaltung eine feste Vorgehensweise im Falle
einer Einzelfallentscheidung habe.
Herr Breuer antwortete, dass die Stellplatzablösesatzung in begründeten
Einzelfällen zum Tragen käme.
Frau Dörlemann fragte nach, ob die Stadtverwaltung Kamen beabsichtige
eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten.
Herr Breuer erklärte, dass der Erlass einer über die angekündigte
Rechtsverordnung des Landes NRW hinausgehende Stellplatzsatzung einer
besonderen Begründung bedarf. Zunächst sei es dann erforderlich vorher den
Stellplatzbedarf im Stadtgebiet sowie strukturelle Unterschiede in den
einzelnen Stadtgebieten zu ermitteln und abzuwägen. Die angekündigte Rechtsverordnung
vom Landesministerium sei zudem noch nicht erschienen, sodass es derzeit
einen rechtsunsicheren Raum geben würde.
Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass eine Erarbeitung einer Stellplatzsatzung
von der Stadtverwaltung Kamen geprüft werden würde, sobald die Rechtvorschrift
vom Landesministerium erschienen sei.
Herr Fuhrmann erkundigte sich, ob es im Falle der Stellplatzsatzung noch
einen gewissen Spielraum geben würde.
Herr Breuer entgegnete, dass dieser Tagesordnung zunächst den Erlass
einer Stellplatzablösesatzung zum Ziel hat. Eine Stellplatzsatzung sei hier
nicht Gegenstand der Vorlage.