Bevor Frau Neunert detailliert auf die Eckdaten des Gleichstellungsplanes einging, gab Frau Fallenberg einen allgemeinen Überblick über die geschlechtsspezifische Personalentwicklung seit Beginn der Laufzeit des Gleichstellungsplanes 2019 – 2023. Besonders hob sie die positive  Entwicklung des Frauenanteils im Rettungsdienst hervor sowie die Ausbildungssituation. So sei z.B.  zum zweiten Mal eine Ausbildung in Teilzeit erfolgreich beendet worden und ein neuer Studiengang für den ADV-Bereich, ein für Frauen eher untypischer Berufszweig, habe mit einer Frau besetzt werden können. Abschließend ging sie kurz auf das Angebot mobiles Arbeiten ein, das während der Lockdownphase schnell und unkompliziert umgesetzt wurde und von den Beschäftigten, auch unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sehr gut angenommen wurde. Die mittlerweile vorhandene Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten werde nun z.B. auch von jungen Müttern genutzt, denen es dadurch möglich ist, bereits während der Elternzeit „unterhälftig“ ihren Dienst wieder aufzunehmen oder auch die Stunden ihrer Teilzeitbeschäftigung zu erhöhen.

 

Frau Neunert erläuterte das Zahlenmaterial des Zwischenberichtes zum Gleichstellungsplan, das auf dem Zeitraum vom 01.04.2019 bis 28.02.2021 beruht. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Frauenanteil bei der Stadt Kamen beträgt aktuell 49,8% und ist somit in den vergangenen zwei Jahren um 1,7% gestiegen. In der LG 2.2, in der weiterhin zwar eine deutliche Überzahl von Männern vorhanden ist, ist ein Anstieg des Frauenanteils um fast 3% auf 34,7 % zu verzeichnen. Auch in den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst, Technischer Bereich und Datenverarbeitung, in denen traditionell weniger Frauen tätig sind, ist eine positive Entwicklung festzustellen. Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst sind von den derzeit 107 Beschäftigten 20 Frauen, was eine Steigerung des Frauenanteils von 14% auf 18,7% ausmacht. Eine dieser 20 Kolleginnen ist feuerwehrtechnische Beamtin, die anderen 19 sind im Rettungsdienst tätig. Im technischen Bereich wurde erstmalig eine Parität erreicht. Von den 25 Fachkräften sind 13 weiblich, was einen Anteil von 52 % entspricht und eine Steigerung um 4% bedeutet. In der Datenverarbeitung beträgt der Frauenanteil 28,6%. Hier sind weiterhin lediglich 2 Frauen beschäftigt. Ein Anstieg des Frauenanteils ist auch bei den Führungspositionen zu verzeichnen. Aktuell haben 11 Frauen eine Führungsfunktion inne, was einen Anstieg der Frauenquote von 32% auf 40,7 % bedeutet. Mit Blick auf die Führungsebene der Gruppenleitungen lässt sich sogar feststellen, dass mit einem Frauenanteil von 52% eine Parität vorliegt. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei den Fachbereichsleitungen. Hier liegt die Frauenquote bei 12,5 %. Maßnahmen, die laut Gleichstellungsplan vorgesehen waren, wie z.B. eine Frauenvollversammlung, ein Frühstück für beurlaubte Mitarbeiter*innen oder auch der girl´s and boy´s day, mussten Corona bedingt ausfallen.

 

Frau Grothaus gab an, dass sie als Gleichstellungsbeauftragte die erfreulichen Entwicklungen, wie von der Personalverwaltung aufgezeigt, unterstreichen könne. Neben diesen positiven Signalen u. a. bei den Führungsfunktionen oder im technischen Bereich, gebe es aber auch noch Handlungsbedarf. Aus ihrer Sicht sei es z.B. wichtig, Arbeitsplätze vorzuhalten, die in „vollzeitnaher Teilzeit“ besetzt werden können. Schon jetzt habe sich die klassische „Halbtagsstelle“ überholt. Es sei festzustellen, dass Kolleginnen nicht mehr solange in Elternzeit bleiben und oftmals sogar noch während der Elternzeit mit geringer Stundenzahl zurückkehren. Mit Blick auf die männlichen Beschäftigten wünsche sie sich mehr junge Kollegen, die sich bei der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht nur auf die sogenannten zwei Vätermonate beschränken. Für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei ein wichtiger Schritt der Abschluss der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten. Die Möglichkeit von zuhause zu arbeiten eröffne auch die Möglichkeit für Teilzeitkräfte ihre wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen. Aus ihrer Sicht ein wichtiger Schritt, denn ein Ziel der Gleichstellungsarbeit, das im Gleichstellungsplan auch festgeschrieben sei, ist eine eigenständige und auskömmliche Existenzsicherung und Altersvorsorge.