Beschluss:

 

  1. Der Änderung der Einzahlungsvereinbarung vom 19.06.2008 wird zugestimmt.

 

  1. Die Geschäftsführung der GSW wird angewiesen, die mit der Gemeinde Bönen geschlossene Einzahlungsvereinbarung wie folgt vertraglich zu modifizieren:

 

Die jährliche Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 610.000 Euro endet im Jahr 2029. Die im Falle einer einvernehmlichen Beendigung der Einzahlungsverpflichtung vorgesehene Regelung, den Barwert (Zinssatz 5 %) der Restkapitalverpflichtung zu leisten, soll nicht zur Anwendung kommen.

 

  1. Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der GSW werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Geschäftsführung der GSW zu bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung der Einzahlungsvereinbarung vorzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen