Frau Schulze legte dem Ausschuss dar, dass aufgrund der Bürgeranregung insgesamt 29 Fußgängerüberwege hinsichtlich der Beschilderung überprüft worden seien. Bei lediglich 9 FGÜ seien nur geringe Mängel festgestellt worden. Dabei seien bei 3 Fußgängerüberwegen zusätzli­che, aber nicht rechtswidrige Beschilderungen festgestellt worden. Insofern seien lediglich 6 Fußgängerüberwege festgestellt worden, deren Beschilderung geringe Mängel aufwiesen. Diese sollen zeitnah behoben werden.