Unter Hinweis auf die bestehende Beschilderung des Radwegenetzes nach dem Radverkehrs­plan der Stadt Kamen erläuterte Frau Schulze, dass Radfahrer in Ost-West-Richtung über die Spiekerstraße und Am Lehmacker bzw. über die Straße „An der Körne“ als ruhige Wohnstraßen geleitet werden, um die Einmündung Wasserkurler Straße/Afferder Straße/Massener Straße mit einer abknickenden Vorfahrtsregelung zu umfahren.

Dies sei zwar nicht der kürzere, aber dafür der sicherere Weg. Es stehe jedoch jedem Radfahrer frei, abweichend von der vorgeschlagenen Strecke über die Hauptstraßen zu fahren, insbeson­dere da es sich bei der bestehenden Beschilderung lediglich um hinweisende Beschilderung handele.

Eine Änderung der Beschilderung sei aus diesen Gründen nicht beabsichtigt.

 

Die Erläuterungen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.