Herr Breuer  stellte anhand einer Präsentation die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Kli­maschutzkonzept Nahmobilität vor; hier den Vorschlag zur Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr.

 

Herr Aschhoff begrüßte das Konzept und insbesondere die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr, die selbst am Kamen Quadrat gut funktioniere.

Trotzdem interessiere ihn die aktuelle Unfallstatistik aus den Bereichen, in denen der Radverkehr bereits freigegeben sei, vor allem vom Kamen Quadrat.

Persönlich sei er der Auffassung, es solle im Rahmen einer Testphase die gesamte Fußgän­gerzone für den Radverkehr freigegeben werden, außer an Markttagen u. ä. Dies sei aus seiner Sicht unproblematisch, da der Radfahrer Schritttempo fahren müsse, insbesondere unter dem Aspekt der Einheitlichkeit.

 

Herr Breuer erklärte, dass Unfälle nur in Statistiken eingingen, sofern die Polizei hinzugerufen werde; die übrigen Unfälle würden nicht erfasst. Aktuell seien ihm keine Unfälle am Kamen Quadrat unter Beteiligung von Radfahrenden und Fußgängern bekannt. Nachdem zu Beginn zunächst häufig Fußgänger angerempelt oder auch diese sich den Radfahrenden in den Weg gestellt hätten, nähmen die Verkehrsteilnehmer mittlerweile Rücksicht aufeinander, so sein Ein­druck.

 

Herr Aschhoff bestätigte dies und bekräftigte den Wunsch nach Freigabe der gesamten Fuß­gängerzone für den Radverkehr.

 

Frau Schneider begrüßte ebenfalls das progressive Denken der Verwaltung, die Fußgängerzone freizugeben. Für Ortsunkundige sei es schwierig zu erkennen, in welchen Bereichen gefahren werden dürfe und in welchen nicht. Sich auf die in der Präsentation enthaltene Skizze mit den unterschiedlichen Bereichen beziehend, könne sie den Vorschlag der Verwaltung gut nachvoll­ziehen, gerade was den Bereich der Weststraße betreffe.

 

Frau Schulze äußerte, dass die Hinweise  aus dieser Sitzung gern mitgenommen und hinsichtlich der Umsetzung allerdings noch rechtlich zu prüfen seien. Man dürfe nicht aus den Augen verlie­ren, dass es eine Fußgängerzone und kein Radweg sei und werde daher besonderes Augenmerk auf die kritischen Stellen richten.

 

Herr Fuhrmann beurteilte die vorgestellte Konzeption positiv, gab jedoch zu bedenken, dass gerade der orange dargestellte Bereich stark von Kindern frequentiert werde. Er könne nicht beurteilen, ob Pedelec-Fahrende ihre Geschwindigkeit anpassten, gehe jedoch davon aus, dass sowohl durch den Bezirksbeamten als auch den Ordnungsdienst der Stadt Kamen eine Über­wachung erfolgen könne. Einer Testphase, wie vorgestellt, stimme er persönlich zu und werde im Rahmen der kommenden Fraktionssitzung das Konzept vorstellen und besprechen, um der Verwaltung kurzfristig eine Rückmeldung geben zu können.

 

Frau Schulze machte darauf aufmerksam, dass der Ordnungsdienst für den ruhenden Verkehr zuständig sei und keine Befugnisse habe, Einfluss auf den fließenden Verkehr, zu dem auch die Radfahrenden gehörten, auszuüben bzw. Verwarnungs- oder auch Bußgelder zu verhängen. Es sei jedoch möglich, wie bisher auch, entsprechende Hinweise zu geben.

 

Herrn Sekunde habe auch die Unfallstatistik interessiert. Er zeigte sich erfreut, dass derzeit keine Unfälle bekannt seien. Er betonte, die Fußgängerzone sei seinerzeit bewusst kinderfreundlich gestaltet worden, so dass Konfliktpotential, vor allem mit Kleinkindern, durchaus vorhanden sei. Er bat um Auskunft, ob die Verkehrssicherheitsexperten der Polizei schon in die Planungen mit­einbezogen wurden.

 

Der Dialog sei angekündigt, verwies Herr Breuer auf seine Ausführungen zum Nahmobilitäts­konzept.

 

Die FDP-Fraktion könne sich mit dem Vorschlag, die Fußgängerzone freizugeben, durchaus anfreunden, so Herr Mallitzky. Es sei seiner Erfahrung nach jedoch gar nicht möglich, am Kamen Quadrat als Radfahrender nicht abzusteigen, sofern z. B. an Markttagen viele Fußgänger un­terwegs seien. Es sei jedoch ein guter Versuch und es müsse abgewartet werden, wie sich die Situation entwickele.

 

Frau Liedtke regte in diesem Zusammenhang an, dass die Polizei auch die Kraftfahrzeuge in der Fußgängerzone kontrollieren und verwarnen solle. Der Kraftfahrzeugverkehr in der Fußgänger­zone nehme stetig zu und dies berge ein großes Gefahrenpotential, gerade für Kinder. Sie selbst habe zu Beginn des Jahres beobachten können, dass Fahrzeuge nicht mit Schrittgeschwindigkeit abends die Fußgängerzone befahren hätten und eine Verwarnung durch eine zufällig anwesende Polizeistreife nicht erfolgt sei.

 

Dieses Thema werde, sagte Herr Kasperidus zu, bei den anstehenden Gesprächen der Ver­waltung mit der Polizei aufgegriffen. Er wies jedoch darauf hin, dass Lieferverkehre in der Fuß­gängerzone grundsätzlich gestattet seien.

 

Herr Kissing freute sich über die Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Die Fußgängerzone habe schon lange nicht mehr die Frequenz, die sie noch vor einigen Jahren gehabt habe. Daher werde es Zeit, durch Änderungen, wie die Freigabe für Radfahrende, die Fußgängerzone wieder zu beleben, zumal die Fußgängerzone auch genug Raum dafür biete. Er erinnerte an den Antrag des ADFC vor ca. 2 Jahren, die Fußgängerzone für den Radverkehr freizugeben, zumal keine Hinderungsgründe ersichtlich seien. Ziel nach Durchführung einer Testphase solle dann die Öffnung der gesamten Fußgängerzone sein.

 

Herr Madeja erkundigte sich anhand eines Beispiels (Strecke Markt zum Fahrradparkhaus), wie die Verwaltung die Lenkung der Radfahrenden hinbekommen wolle. Der Radfahrende müsse dann vom Markt durch die Weerengasse über die Kampstraße fahren; ob die Verwaltung Rad­fahrer kenne, die so fahren würden.

 

In diesem Fall müsse der Radfahrende absteigen, machte Frau Schulze deutlich.

 

Herr Madeja erwiderte, seiner Auffassung nach sei diese Handhabung zu kompliziert. Er be­vorzuge die Öffnung der gesamten Fußgängerzone mit einer Testphase.

 

Herr Sklorz rief in Erinnerung, dass vor einem Jahr aus Gründen der Einheitlichkeit gemeinsam beschlossen wurde, die Maskenpflicht in der gesamten Fußgängerzone und nicht nur in Teilbe­reichen vorzuschreiben. Nun stehe man vor einer ähnlichen Situation und ihm erschließe sich nicht, weshalb nicht die gesamte Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben werden solle.

 

Insgesamt, so fasste Herr Kasperidus zusammen, werde aus der Politik die Öffnung der Fuß­gängerzone begrüßt. Seitens der Verwaltung solle jedoch geprüft werden, ob nicht die gesamte Fußgängerzone freigegeben werden könne. Die bestehenden Bedenken hinsichtlich vorhandener Engstellen sowie Fußgängern und Kindern müssten natürlich noch mit den entsprechenden Stellen wie Ordnungsamt und Polizei besprochen werden. Er hoffe jedoch, so Herr Kasperidus, auf eine baldigen Start.

 

Herr Breuer teilte mit, dass die Umsetzung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen werde, da auch die Kommunikation in der Öffentlichkeit einen entsprechenden Vorlauf benötige.