Herr Dr. Liedtke unterrichtete die Mitglieder des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses, dass der Referent zu TOP 2 -Lärmaktionsplan der Stadt Kamen 3. Runde, Herr Richard, aus gesundheit­lichen Gründen nicht persönlich zur Sitzung erscheinen könne. Der Vortrag werde mittels einer Videoschaltung übertragen.

 

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden erläuterte Herr Richard die 3. Runde der Lärmak­tionsplanung anhand seiner Präsentation. (Anm.: Herr Breuer übernahm dazu die Moderation und leitete die im Nachgang gestellten Fragen an Herr Richard weiter, da aus technischen Gründen die Fragen der Anwesenden dem Referenten nicht direkt gestellt werden konnten).

 

Herr Sklorz, SPD-Fraktion, erschien während des Vortrags um 18.14 Uhr.

 

Herr Kasperidus bedankte sich für den Vortrag.

Das Eisenbahnbundesamt habe in seiner Stellungnahme zum Lärmaktionsplan weitere Lärm­schutzmaßnahmen in Heeren-Werve im Rahmen des Lärmkonzeptes angekündigt, die im Lärmaktionsplan der Stadt Kamen nicht aufgeführt worden seien. Ob Herr Richard näheres dazu sagen könne, erkundigte sich Herr Kasperidus.

 

Ihm lägen auch keine neuen Erkenntnisse vor, so Herr Richard.  Es sei jeweils zu prüfen, ob Maßnahmen nach dem Lärmsanierungsprogramm des Eisenbahnbundesamtes oder in Berei­chen neuerer Bebauung im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Kamen vorzunehmen seien.

Herr Breuer ergänzte, dass die entsprechende Information mit dem Protokoll der Sitzung erfolgen werde. ((Anm. der Verwaltung: Wie in der Stellungnahme des EBA vom 12.02.2020 beschrieben, wurden im Bereich Heeren-Werve (Strecke 2932) noch Sanierungsbereiche ermittelt, für die noch schalltechnische Untersuchungen und ggf. die Ermittlung von Lärmminderungsmaßnahmen ausstehen. Zeitschiene wurde dabei offen gelassen. Der Stadt liegen aktuell noch keine neuen Informationen vor.

(siehe S. 98/99 im LAP Kamen und dazu im Anhang I.2 Stellungnahme EBA 12.02.2020))

 

Herr Wilhelm erkundigte sich für die CDU Fraktion nach dem Stichtag der erhobenen DTV-Werte.

 

Es handele sich bei den DTV-Werten um die Erhebungen der Bundesverkehrswegezählung 2015, teilte Herr Richard mit.

 

Er begrüße, so Herr Wilhelm, die Zurückstellung des LKW-Lenkungskonzeptes. Die Ansiedlung von Firmen wie Avarto und Woolworth habe zu erhöhtem LKW-Aufkommen von der A 2 in Bönen über Heeren nach Kamen geführt und daher sei es sinnvoll, zur Erstellung des LKW-Lenkungskonzeptes aktuelle Zahlen zugrunde zu legen.

 

Herr Kasperidus korrigierte, das LKW-Lenkungskonzept werde nicht zurückgestellt, sondern sei Bestandteil der 4. Runde der Lärmaktionsplanung mit dann aktuellen Zahlen.

 

Herr Richard bestätigte, es sei sinnlos, mit nicht repräsentativen Zahlen ein LKW-Lenkungskonzept zu erstellen, welches ggf. in zwei Jahren nach Erhebung aktueller Daten neu geschrieben werden müsse.

 

Herr Kissing bat unter Verweis auf die Beschlussvorlage betreffend der Lärmaktionsplanung um kurze Skizzierung der im begonnenen LKW-Lenkungskonzept erarbeiteten Vorschläge.

 

Herr Breuer erwiderte, zum aktuellen Zeitpunkt sei dies nicht möglich. Derzeit erfolge noch die Bestandserfassung und die Befragungen seien zudem auf Grund von Corona und der damit verbundenen fehlenden Repräsentativität zunächst abgebrochen worden. Ein konzeptioneller Teil des Konzeptes liegt daher noch nicht vor, auch nicht als Entwurfsfassung.

 

Bezug nehmend auf die Empfehlung in der Lärmaktionsplanung, die Bebauung der östlichen Seite der Lindenallee zu ergänzen, erkundigte sich Herr Kissing weiter, ob dazu neues Pla­nungsrecht geschaffen werden müsse.

 

Herr Dr. Liedtke bejahte die Anfrage.

 

Herrn Fuhrmann interessierte, ob die Stellungnahmen zu den Hinweisen aus der Bürgerschaft von der Verwaltung erstellt oder in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro entstanden seien.

 

Die Lärmaktionsplanung, führte Herr Richard aus, sei eine hoheitliche Aufgabe, die von der Stadt wahrzunehmen sei. Sein Büro habe die Vorschläge in Tabellenform gebracht und mit Hilfe des vorhandenen Fachwissens seien die niedergeschriebenen Abwägungen erfolgt.

Der Lärmaktionsplan empfehle unter anderem auch Temporeduzierungen von 50 auf 30 km/h auf Landesstraßen. In der Vergangenheit seien schon des Öfteren von unterschiedlichen Fraktionen Temporeduzierungen, wie z. B. an der Wasserkurler Straße in Höhe der KiTa, beantragt worden. Dies sei jedoch immer an den Einwendungen der Straßenbaulastträger, in diesem Falle dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, gescheitert.

 

Herr Fuhrmann bat um Mitteilung, ob Herr Richard Erfahrungen habe, wie bei den Straßenbau­lastträgern eine solche Temporeduzierung durchgesetzt werden könne.

 

Herr Richard erläuterte, die Zuständigkeit für die Anordnung einer Temporeduzierung läge ausschließlich bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde. Bei jeder Anordnung von Ver­kehrszeichen seien von dieser Einzelfallprüfungen vorzunehmen, die Baulastträger seien in diesem Verfahren zwingend anzuhören.

Bei entsprechenden Auslösewerten liege jedoch eine Ermessensreduzierung auf Null vor und die Straßenverkehrsbehörden hätten entsprechend Anordnungen zu treffen, auch gegen den Willen des Straßenbaulastträgers. Sofern die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer Prüfung zu dem Ergebnis käme, der Einbau von z. B. lärmminderndem Asphalt stelle einen geeigneteren Schutz vor Verkehrslärm dar, müsse eine Temporeduzierung ggf. nur bis zum Einbau angeordnet werden

 

Herr Madeja nahm Bezug auf die Lärmkartierung zu den einzelnen Maßnahmen und erkundigte sich, ob es sich bei den gemessenen Werten um Lden oder Lnight handele.

 

Beide Werte müssten betrachtet werden, so Herr Richard, da bei jeder belasteten Achse in Abhängigkeit zu den Werten ein Einzelfallprüfung vorzunehmen und eine Entscheidung über entsprechende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung zu treffen sei.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, es handele sich nicht um gemessene, sondern berechnete Werte.

 

Herr Kasperidus fragte nach, ob es für Tag und Nacht unterschiedliche Darstellungen in den  Lärmkarten gebe.

 

Die gebe es, entsprechend der Belastungen zu den unterschiedlichen Tageszeiten, bestätigte Herr Richard.

 

Für die Anordnung von Geschwindigkeiten, vergewisserte sich Herr Kasperidus, sei die Stra­ßenverkehrsbehörde der jeweiligen Straße zuständig; für die Autobahn sei beispielsweise nicht die Stadt Kamen zuständig.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass für die Straßen auf Kamener Stadtgebiet, ausgenommen die Autobahnen – hier sei die Autobahn GmbH zuständig - die Verkehrsordnungsbehörde der Stadt Kamen Anordnungen treffe.

Trotzdem könne z. B. auf Landesstraßen nicht ohne weiteres Tempo 10 angeordnet werden; der Straßenbaulastträger habe immer ein Mitspracherecht, um willkürliche Anordnungen zu unter­binden.

 

Um 18:34 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen, um 18:43 Uhr fortgesetzt.

 

Herrn Fuhrmann interessierte im Hinblick auf die geplante zusätzliche Auffahrt der A 2 in Dort­mund-Lanstrop und der damit verbundenen Verkehre, wie weit der räumliche Betrachtungsbe­reich der Lärmaktionsplanung sei und ob diese Zahlen schon in die Berechnungen eingeflossen seien.

 

Herr Richard erwiderte, dem aktuellen Lärmaktionsplan lägen die Werte der Bundesverkehrs­zählung 2015 zu Grunde. Bei Straßenneubauten seien vom Baulastträger Lärmvorsorgewerte zu berücksichtigen. Die konkreten Verkehrsdaten flössen jedoch erst dann in künftige Berechnungen ein, wenn sich die Daten für das Kamener Stadtgebiet änderten, da der LAP Kamen auch nur dieses abbilde.

 

Herr Madeja richtete seine Anfrage bzgl. der Priorisierung baulicher Maßnahmen an die Ver­waltung. Ferner interessiere ihn die Umsetzung von Tempo 30 und Markierung von Schutzstreifen an der Lindenallee, die auch im Radverkehrskonzept des Kreises Unna aufgeführt seien.

 

Herr Breuer stellte zunächst klar, dass der Kreis, was die Lindenallee betreffe, nicht tätig werde, da es sich um eine Landes- und nicht um eine Kreisstraße handele. Es sei lediglich darauf auf­merksam gemacht worden, dass es für den Radverkehr wichtig sei, auch dort Maßnahmen zu ergreifen. Positiv sei, dass die gleichen Maßnahmen sowohl im Lärmaktionsplan als auch im Radverkehrskonzept des Kreises Unna zu finden sei. Bezüglich der Umsetzbarkeit verwies er auf das vorab zur Sprache gekommene Anordnungsverfahren.

 

Eine Priorisierung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans, führte Herr Dr. Liedtke aus, sei grundsätzlich schwierig. Im Hinblick auf die mit der Durchführung verbundenen Kosten, könnten bedauerlicherweise nicht alle gleichzeitig umgesetzt werden. Die Maßnahmen, die effektiv und mit wenig Aufwand ausgeführt werden könnten, wie z. B. die - natürlich rechtssichere - Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, bei der „nur“ ein paar Schilder erforderlich seien, könne eher erfolgen als kostenintensive bauliche Veränderungen. Hier verwies Herr Dr. Liedtke auf den im Lärmaktionsplan angeführten Umbau von Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen, für die die Stadt Kamen einerseits nicht zuständig sei und andererseits auch nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfüge.

 

In diesem Zusammenhang machte Herr Kasperidus deutlich, dass hier lange Planungszeiträume erforderlich und damit Priorisierungen durch die Stadt Kamen auch gar nicht möglich seien.

 

Herr Aschoff nahm die Anfrage von Herrn Madeja zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass den Fraktionen ein lange Liste von gewünschten Geschwindigkeitsreduzierungen vorliege, insbe­sondere die Lindenallee jährlich Thema sei. Sowohl seitens der Politik als auch der Verwaltung sei hier Rückgrat erforderlich und er wies diesbezüglich auf die Bürgerinitiativen, die sich derzeit in Lünen gegen Tempo 30 bildeten, hin. Er hoffe auch, dass auch die Straßenbaulastträger auf Grund der Lärmaktionsplanungen zu einem Umdenken bewegt werden könnten.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht und Herr Kasperidus bat um Beschlussfassung.