Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Schlockermann trug vor, dass nach langjähriger Gebührenstabilität nunmehr eine Anpassung der Schmutzwassergebühr um 5,9 % auf 3,74 DM/cbm und Niederschlagswasser um 2,8 % auf 1,82 DM/qm notwendig geworden sei.

Die Erhöhung der Gebührensätze sei im Wesentlichen auf die um 848 TDM auf 7,3 Mio. DM gestiegene Lippeverbandsumlage zurück­zuführen. Ein Anstieg auf 8,01 Mio. DM, wie in der Sitzung des Werks­ausschusses am 21.09.2000 (TOP A.5) prognostiziert, sei nach Auskunft des Lippeverbandes auf Grund günstiger Finanzierungen sowie der Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht eingetreten.

Über die Entwicklung der Umlage ab dem Jahr 2002 gebe es derzeit noch keine von der im Werksausschuss vorgestellten Prognose abweichenden Erkenntnisse.

Alle übrigen Kostenpositionen der Gebührenkalkulation seien weitgehend stabil geblieben.

Die Einstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses des Jahres 1999 als Verlustvortrag in die Kalkulation 2000 habe man durch den Verzicht auf handelsrechtliche Gewinne in gleicher Höhe ausgeglichen. Des Weiteren habe man durch einen zusätzlichen Gewinnverzicht in Höhe von rd. 700 TDM die Gebührenentwicklung abgefedert.

Die Gebührenerhöhungen bedeuten für einen durchschnittlichen 4-Per­sonen-Haushalt eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von 40,80 DM.

Ohne den Einsatz handelsrechtlicher Gewinne wäre die Gebührensteige­rung etwa doppelt so hoch ausgefallen.

Gemessen an dem hohen Investitionsvolumen und der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sei die Erhöhung der Gebühren als „vertretbar“ zu bewerten.

 

Herr Madeja begrüßte die vom Eigenbetrieb ergriffenen Maßnahme zur Kostendämpfung durch Gewinnverzicht. Er vertrat die Auffassung, dass man unter Berücksichtigung der ursprünglich prognostizierten Zahlen des Lippeverbandes mit der Gebührenerhöhung „leben“ könne und ihr im Rat die Zustimmung erteilen werde.

 

Herr Hasler beurteilte die Gebührenanhebung als „maßvoll und ange­messen“. Erfreulich sei, dass die Kostenunterdeckung der Betriebs­abrechnung 1999 in voller Höhe aufgefangen werden konnte und die Zinsen auf ein vertretbares Maß gesenkt worden seien. Der Umgang mit den betriebswirtschaftlichen Überschüssen stoße auf seine Zustimmung.

Zusätzlich fragte er an, warum der Ansatz der Kanalunterhaltung im Jahr 2001 auf 300 TDM erhöht worden sei.

 

Herr Jungmann antwortete, dass die Erhöhung der Kanalunterhaltung zum einen auf die Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Kanalselbst­überwachungsverordnung und zum anderen durch die Ergebnisse der kontinuierlich durchgeführten Kanalfernsehuntersuchungen im Kanalnetz zurückzuführen seien.

 

 

 

 

Herr Kühnapfel bewertete unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Sesekeprogramms die Gebührenerhöhung als „angemessen“. Er wies jedoch darauf hin, dass die Kosten des Programms nicht nur durch die ökologischen Verbesserungsmaßnahmen, sondern im Wesentlichen durch die technischen Bauwerke (Kläranlagen, RÜB etc.) verursacht werden.